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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 115-1 Castro contra Holste und Konsorten; Appellation wegen verweigerter Justiz im Streit um die Auszahlung der Versicherung für eine Schiffsladung, 1656-1669 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 115 Jesuiten, Castro, Joanelli, Aachen, Aschaffenburg, Augsburg, Burghausen, Bonn, Bamberg, Lothringen, Nassau-Saarbrücken, 1618-1716 (Karton (Faszikel))
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Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 115-1 |
Titel: | Castro contra Holste und Konsorten; Appellation wegen verweigerter Justiz im Streit um die Auszahlung der Versicherung für eine Schiffsladung |
Entstehungszeitraum: | 1656 - 1669 |
Frühere Signaturen: | Fasz. 116, Nr. 3 |
Darin: | Schiedsgerichtliches Urteil, 1655 06 25, fol. 63r-64v; Ablehnung der Appellation durch das Gericht der Hamburger Admiralität, 1655 08 30, fol. 44r; Desgl. durch das Stadtgericht Hamburg, 1656 05 02, fol. 4r; Hamburger Vorakten, fol. 34r-84v, darin: Protokolle und Aktenstücke der Admiralität; Versicherung der Appellaten für ein Schiff, welches im Auftrag von Franziskus von Parto und Manuel von Prato und unter dem Kapitän Heinrich Lütke Rosinen, Mandeln und Wein von Veléz-Málaga oder Málaga nach Hamburg befördern soll, 1651, fol. 55r-61v (niederdeutsche Version), ferner fol. 97r-99r (ins Hochdeutsche übersetzte Version) und fol. 188rv (gedruckte niederdeutsche Version); Notariatsinstrument. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Castro, Diego Henriques de, Kriegsrat und Generalpatagor des Königs von Spanien, zu Brüssel, für ihn: Isidero, Emanuel Rodrigo, Anwalt |
Beklagter/Antragsgegner: | Holste, Carsten; Schrötering, Jürgen; Stockmann, Abraham; Momma, Heinrich; Burmester, Gerhard; de la Bistrat, Anton; Schloyer, Franz; Vermeulen, Ludwig; Erben von Peter Vinx; Dobbeler, Dietrich von, alle Bürger der Stadt Hamburg; Hamburg, Stadt |
RHR-Agenten: | Castro/Isidero: Deighoff, Heinrich (Vollmacht, 1656 12 30, Abschr., fol. 23r-24v) Beklagte Bürger: Graas, Johann (Vollmacht, 1657 01 25, Ausf., fol. 28r-29r) |
Gegenstand - Beschreibung: | Isidero führt aus, ein Schiedsgericht habe mit einem parteiischen Urteil die Hamburger Bürger und Versicherer von der Bezahlung der Versicherungssumme befreit. Weder das eigentlich zuständige Gericht der Hamburger Admiralität (Hafengericht) noch das Stadtgericht hätten seine Appellation angenommen. Der Hamburger Rat erwidert auf seine Zitation durch den Reichshofrat, es handele sich um eine reine Kaufmannsangelegenheit. Den hamburgischen Privilegien zufolge seien in solchen Fällen keine Appellationen möglich. Langwierige Appellationsverfahren würden Handel und Gewerbe blockieren. Deshalb hätten sich die Parteien – wie in Hamburg üblich – einem von ihnen selbst ernannten Schiedsgericht gestellt und dabei ausdrücklich auf jedwede Rechtsmittel gegen die schiedsgerichtliche Entscheidung verzichtet. Der Reichshofrat eröffnet (im sechsten Jahr nach der Antragstellung) dennoch den Appellationsprozess. Die Parteien wiederholen ihre schon in Hamburg sowie im Vorverfahren vorgetragenen Argumente. Die Appellaten sind der Ansicht, dass sie die Versicherungssumme nicht entrichten müssen, weil sie 1651 den Versicherungsvertrag nicht mit dem Appellanten, sondern mit Franziskus von Parto und Manuel von Prato abgeschlossen hätten. Der Appellant entgegnet, diesem Versicherungsvertrag zufolge hätten sich die Appellaten verpflichtet, im Schadensfall den Wert der Güter unabhängig davon, wer deren Besitzer sei, zu ersetzen. Der Akt läuft aus mit zahlreichen kurzen Anträgen insbesondere auch des appellatischen Anwalts auf Inrotulation der Akten bzw. auf ein Endurteil, der noch einmal das große Interesse der Stadt Hamburg daran betont, dass die schiedsgerichtlichen Entscheidungen ihrer Kaufmannsgerichte nicht durch Appellationen ausgesetzt und aufgehoben würden. |
Entscheidungen: | Appellation abgeschlagen, 1656 06 23 (Verm.), fol. 3v; An die Stadt Hamburg und die beklagten Bürger: Zitation, Compulsoriales, 1656 08 14 (Ausf.), fol. 21rv; Die Akten sollen inrotuliert werden, 1659 05 16 (Verm.), fol. 104v, Notiz ebd.: “facta fuit inrotulatio 14 8bris 1659;” Appellationsprozess ist zugelassen, 1662 11 28 (Konz.), fol. 167r; Die Akten sollen inrotuliert werden, 1666 08 04 (Verm.), fol. 197v (Inrotulation erfolgt 1667 02 18). |
Umfang: | Fol. 1-258 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3287506 |
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