AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 81-10 Hohenzollern-Haigerloch contra Wehrstein, Untertanen; Gesuch um Befehle zur Beendigung zwangsweise erfolgter Eintreibung von Kontributionen in der Herrschaft Haigerloch, 1630 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 81-10
Titel:Hohenzollern-Haigerloch contra Wehrstein, Untertanen; Gesuch um Befehle zur Beendigung zwangsweise erfolgter Eintreibung von Kontributionen in der Herrschaft Haigerloch
Entstehungszeitraum:1630
Frühere Signaturen:Fasz. 82a, Nr. 8
Darin:Fürbittschreiben für den Graf von: Kurfürst Philipp Christoph von Trier, 1630 10 12 (Ausf.), fol. 6r-7v; Kurfürst Maximilian I. von Bayern, 1630 10 15 (Ausf.), fol. 10r-913v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Hohenzollern-Haigerloch, Graf Karl von
Beklagter/Antragsgegner:Wehrstein, Untertanen
Gegenstand - Beschreibung:Der Graf trägt vor, seine beiden Herrschaften Haigerloch und Wehrstein seien schon dreieinhalb Jahre mit Einquartierungen und Kriegskontributionen belastet. Die Untertanen der Herrschaft Wehrstein hätten nun einen Vertrag vorgelegt, dem zufolge er, der Graf, sie von dergleichen Kontributionen befreit habe. Er habe die Exemtion aber nicht anerkannt und die Untertanen unter anderem auf den Reichsabschied von 1548 verwiesen. Darin sei bestimmt, dass ein exemter Stand, wenn der "Eximent" die Exemtion nicht anerkenne, die Zahlungen nicht von sich aus einstellen dürfe, sondern insbesondere im Fall von Reichssteuern solange zahlen müsse, bis der Rechtsstreit über die Exemtion ausgetragen sei. Dennoch hätten die Wehrsteiner Untertanen die Zahlungen seit 1630 01 01 verweigert. In der Folge sei damit begonnen worden, die ausstehenden Kontributionen aus der Herrschaft Wehrstein zwangsweise in der Herrschaft Haigerloch zu erheben, die somit doppelt belastet werde. Er bittet, dem kaiserlichen Obrist [Wolf Reinhard?] von Ossa in Canstatt zu befehlen, die Wehrsteiner Untertanen zur Zahlung der Kontributionen anzuhalten oder, falls der Kaiser die Wehrsteiner für exemt erkläre, die exekutive Einziehung des Wehrsteiner Anteils in seiner Herrschaft Haigerloch zu stoppen. Unterstützt wird dieses Gesuch durch zwei Fürbittschreiben und zwei dringlichen Eingaben des Klägeranwalts Philipp Flesch an den Reichshofratspräsidenten Warislaw Graf von Fürstenberg.
Umfang:Fol. 1-16
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3287105
 

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