Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 77-20 |
Titel: | Holzapfel contra Nürnberg, Stadt; Arrest auf Kaufmannsgüter in Weißenburg und Wülzburg wegen Schuldforderung an den Ulmer Rat |
Entstehungszeitraum: | 1647 - 1648 |
Frühere Signaturen: | Fasz. 79, Nr. 20 |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Holzapfel, Graf Peter von, kaiserlicher Feldmarschall |
Beklagter/Antragsgegner: | Nürnberg, Stadt |
Gegenstand - Beschreibung: | Holzapfel führt aus, den Kommandanten von Wülzburg und Weißenburg sei auf Antrag der Stadt Nürnberg befohlen worden, einige auf seinen Befehl hin beschlagnahmte Kaufmannsgüter freizugeben. Es handle sich aber nachweislich nicht um Nürnberger, sondern um Ulmer Kaufmannsgüter. Er bittet, dass diese Güter solange mit Beschlag belegt werden sollen, bis seine Schuldforderung an die Stadt Ulm erfüllt worden sei. Der Reichshofrat befindet in seinem Votum, dass Holzapfel, selbst wenn es sich um Ulmer Kaufmanngüter handelte, nicht das Recht hätte, wegen seiner Schuldforderung an den Rat Arrest auf "res tertii innocentis" zu legen. Er rät dazu, den Kommandanten noch einmal ernsthaft zu befehlen, die Kaufmannsgüter freizugeben, und das vom Ulmer Rat nach Wien versandte Schreiben über die Schuld des Rats dem Graf mitzuteilen. |
Entscheidungen: | Votum ad imperatorem, 1648 03 17, fol. 23r-24r, gebilligt im Geheimen Rat, 1648 04 02 (Verm.), fol. 23r. |
Umfang: | Fol. 1-24 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3287081 |
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