Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 71-5 |
Titel: | Harsebruch contra Hane; Appellation gegen ein Urteil des ostfriesischen Hofgerichts in Aurich in einem Streit um Schuldzinsen |
Entstehungszeitraum: | 1702 |
Frühere Signaturen: | Fasz. 73, Nr. 5 |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Harsebruch, Kaspar, Amtmann zu Lierohrt? in Ostfriesland, Erben |
Beklagter/Antragsgegner: | Hane, Dietrich Arnold, Erben |
Gegenstand - Beschreibung: | Harsebruchs Erben tragen vor, ihr Großvater habe 1613 von Jobst Hane 1.000 Reichstaler gegen Zins geliehen und dafür einige seiner Güter als Pfand eingesetzt. Als ihr Großvater außer Landes in fremden Diensten tätig gewesen sei, hätten sich die Hanes für ihren jährlichen Zins gerichtlich Einkünfte übertragen lassen; seit 1654 seien ihnen so aus Harsebruchs Besitz 86 Reichstaler, also 36 Reichstaler mehr zugekommen, als der auf dem Regensburger Reichstag festgelegte übliche fünfprozentige Zinssatz ergebe. Ihre Klage auf Rückzahlung der seitdem zuviel gezahlten Zinsen habe das Hofgericht aufgrund eines Gutachtens der Rostocker Juristenfakultät mit Urteil von 1702 06 22 abgelehnt. |
Umfang: | Fol. 1-8 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3287019 |
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