AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 67-21 Hessen-Kassel contra Hessen-Kassel; Bitte um Befehl wegen der Deputatgelder aus den Einkünften der Saline in Allendorf und Einräumung des Witwensitzes in Rotenburg, 1628-1630 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 67-21
Titel:Hessen-Kassel contra Hessen-Kassel; Bitte um Befehl wegen der Deputatgelder aus den Einkünften der Saline in Allendorf und Einräumung des Witwensitzes in Rotenburg
Entstehungszeitraum:1628 - 1630
Frühere Signaturen:Fasz. 69, Nr. 20
Darin:Landgraf Moritz von Hessen-Kassel trifft Bestimmungen über den Witwensitz seiner Ehefrau Juliana, 1613 06 24 (Abschr.), fol. 9r-10v; Landgraf Wilhelm V. von Hessen-Kassel verpflichtet sich zur Alimentation seiner Schwiegermutter Juliana, 1627 03 17 (Abschr.), fol. 5r-6v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Hessen-Kassel, Landgräfin Juliana von, geb. Gräfin von Nassau-Dillenburg
Beklagter/Antragsgegner:Hessen-Kassel, Landgraf Wilhelm V. von
Gegenstand - Beschreibung:Die Landgräfin führt aus, Landgraf Wilhelm habe sich verpflichtet, ihr solange 8.000 Gulden Unterhaltsgeld aus den Einkünften der Saline in Allendorf an der Werra zukommen zu lassen, bis sie ihren Witwensitz in Rotenburg beziehen könne, den ihr verstorbener Ehemann, Landgraf Moritz, ihr zugewiesen habe. Sie bittet zunächst, ihr das eine oder das andere zu gewähren. Später beantragt sie, dem Landgraf zu befehlen, ihr den Witwensitz einzuräumen.
Entscheidungen:Befehle an Landgraf Wilhelm im Sinne der Klägerin, 1628 03 30 (Konz.), fol. 11r-12r; 1628 08 26 (Konz.), fol. 15r-16v.
Umfang:Fol. 1-16
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3286981
 

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