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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 65-24 Hessen-Homburg contra Ochs; Streit um Auszahlung eines pfandweise abgesicherten Kredits aus dem Vermögen der Frankfurter Handelsleute Ochs und um das forum competens, 1677-1682 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 65 Hessen-Kassel, Strupp, Sachsen-Altenburg, Hessen-Rheinfels, Hessen-Braubach, Hessen-Darmstadt, Hessen-Homburg, Steiger, Hessen-Kassel, Wetzlar, Sachsen, Hessen-Rheinfels-Rotenburg, Hessen-Homburg, 1606-1688 (Karton (Faszikel))
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Angaben zur Identifikation |
| Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 65-24 |
| Titel: | Hessen-Homburg contra Ochs; Streit um Auszahlung eines pfandweise abgesicherten Kredits aus dem Vermögen der Frankfurter Handelsleute Ochs und um das forum competens |
| Entstehungszeitraum: | 1677 - 1682 |
| Frühere Signaturen: | Fasz. 67, Nr. 18 |
| Darin: | Liste der ochsischen Gläubiger, fol. 88v-89r; Notariatsinstrumente. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
| Kläger/Antragsteller/Betreff: | Hessen-Homburg, Landgraf Georg Christian von; später Hessen-Homburg, Landgrafen Wilhelm Christoph und Friedrich II. von, seine Brüder |
| Beklagter/Antragsgegner: | Ochs, Johann, Vater und Sohn, ihre Erben |
| RHR-Agenten: | Hessen-Homburg: Hauser, Johann Bernhard; Koch, Johann Christoph Ochsische Erben: Dummer, Johann; Arnstein, Johann Christoph |
| Gegenstand - Beschreibung: | Landgraf Christian Georg trägt vor, 1674 habe er 15.000 Reichstaler vom Herzog von Lothringen leihen wollen, um Schloss und Amt Homburg vor der Höhe auszulösen. Er habe dem Herzog als Pfand Juwelen im Wert von 50.000 Reichstalern gegeben. Nach Empfang derselben habe der Herzog die Auszahlung der Summe durch Johann Ochs angewiesen. Ochs und sein Sohn hätten schriftlich versichert, die Zahlung zu leisten. Er habe aber kein Geld erhalten. Er habe die Stadt Frankfurt vergeblich gebeten, das Vermögen von Vater und Sohn Ochs, bzw. nach dem Tod des älteren Ochs (1677 01 11) dessen Erbe mit Arrest zu belegen und den Kredit auszuzahlen. Die Stadt sei parteiisch, da mehrere Ratsverwandte ochsische Gläubiger oder mit solchen verbunden seien; sie habe ihm die Justiz verweigert. Die Stadt erwidert auf das vom Landgraf erlangte Mandat zur Beschlagnahmung des Erbes in einem ausführlichen beilagenstarken Schreiben, der Landgraf habe seine Ansprüche nur unzureichend belegt und den Prozess nicht ordentlich geführt. Von parteiischer oder gar verweigerter Justiz könne keine Rede sein. Ochs sei niemals zuvor von einem Gläubiger verklagt worden. Der Landgraf könne wie jeder andere Gläubiger auch seine Forderungen anmelden und brauche nicht zu befürchten, seiner erwiesenen Ansprüche verlustig zu gehen, da das ochsische Vermögen die Außenstände weit übertreffe. Die erbetene Beschlagnahmung des ochsischen Vermögens würde notwendige Transaktionen blockieren und somit den Erben und anderen Gläubigern schweren Schaden zufügen. Die Stadt bittet, das Mandat zu kassieren und die Sache bei ihr als ordentliche Obrigkeit zu lassen. Nach dem Tod Landgraf Georg Christians 1677 führen dessen Brüder die Klage beim Reichshofrat fort. Die ochsischen Erben bitten, diese Klage abzuweisen, zumal ihnen beide Landgrafen zusammen noch ca. 20.000 Reichstaler schuldeten. Die von den Landgrafen angestrebte Kommission unter dem Kurfürst von Mainz wird trotz mehrfacher Bitte nicht eingerichtet. Schließlich erwirken die Erben ein Mandat, welches Landgraf Friedrich, der nach dem Tod seines Bruders Wilhelm Christoph (1681 11 21) als einziger Kläger übrig geblieben ist, für weitere Klagen an das Frankfurter Gericht verweist. |
| Entscheidungen: | Strafbewährter Befehl an die Stadt Frankfurt, das ochsische Erbe mit Arrest zu belegen und die Rechnungen und Handelskorrespondenz einzuziehen, 1677 05 04 (Konz.), fol. 19rv, ferner (Abschr.), fol. 29rv (u. a.); Landgraf Friedrich II. von Hessen-Homburg muss sich, sofern er weiter klagen will, an das Stadtgericht in Frankfurt wenden, 1682 07 24 (nach Beschluss von 1683 06 19) (Konz.), fol. 210r. |
| Umfang: | Fol. 1-214 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
| Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
| Erforderliche Bewilligung: | Keine |
| Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
| Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
| URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3286953 |
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