AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 65-23 Hessen-Rheinfels-Rotenburg contra Solms-Hohensolms; Streit um Erbe, Alimente und Aussteuer, 1686-1688 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 65-23
Titel:Hessen-Rheinfels-Rotenburg contra Solms-Hohensolms; Streit um Erbe, Alimente und Aussteuer
Entstehungszeitraum:1686 - 1688
Frühere Signaturen:Fasz. 67, Nr. 17

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Hessen-Rheinfels-Rotenburg, Landgräfin Maria Eleonora von
Beklagter/Antragsgegner:Solms-Hohensolms, Graf Ludwig von
RHR-Agenten:Hessen-Rheinfels-Rotenburg: Hörnigk, Johann Moritz von (Vollmacht, 1686 06 26, Ausf., fol. 8r-9v, ferner, Abschr., fol. 14r-15v)
Gegenstand - Beschreibung:Die Gräfin trägt vor, sie habe nach dem Tod ihrer Eltern, des Grafen Philipp Reinhard I. von Solms-Hohensolms und Elisabeth, geb. Gräfin von Wied-Runkel, weder ihren Anteil an der Erbschaft, noch jene Alimente, die unverheirateten Töchtern zustünden, noch die denselben ebenfalls zu gewährende Aussteuer erhalten. Vielmehr habe ihr Bruder, Graf Philipp Reinhard II. von Solms-Hohensolms, das gesamte Erbe ihrer Eltern eingezogen. Sie habe ihre Ansprüche weder bei ihm noch nach dessen Tod bei dessen Söhnen, insbesondere auch nicht bei dem regierenden Graf Ludwig von Solms-Hohensolms, durchsetzen können. Auf die ihr seit langem verwehrten Mittel könne sie nicht länger verzichten, zumal ihr Ehemann, Landgraf Ernst I. von Hessen-Rheinfels-Rotenburg, ihr dieselben zugewiesen habe. Auf ihre Bitte hin wird eine Kommission zur Güte eingesetzt. Der Beklagte wendet sich aber an den Reichshofrat und erwidert, laut beiliegender Urkunde habe die Klägerin ihre Ansprüche bereits 1666 03 15 resigniert. Falls die Klägerin in dieser Sache weiterhin gegen ihn vorgehen wolle, sei er bereit, sich einem Reichskammergerichts- oder einem Reichshofratsprozess zu stellen. Wegen der für beide Seiten sehr hohen Kosten beantrage er aber die Aufhebung der Kommission. Die Gegenseite bittet, dass die durch derartige Anträge verunsicherte Kommission in ihrem Auftrag bestätigt werde und alsbald einen gütlichen Vergleich herbeiführe.
Entscheidungen:Kommissionsauftrag an Pfalzgraf Philipp Wilhelm bei Rhein und Landgräfin Elisabeth Dorothea von Hessen-Darmstadt, 1686 09 17 (Konz.), fol. 4r-5r, ferner (Abschr.), fol. 7rv (u. a.); An die Klägerin: Die Bitte, die Kommission auf den Pfalzgraf zu beschränken, wird abgelehnt, 1687 08 11 (Verm.), fol. 11v; Mitteilung an den Pfalzgraf und die regierende Landgräfin : Auf Vorschlag der Klägerin sollen die Subdelegierten des Pfalzgrafen nach Bevollmächtigung durch die Landgräfin im Namen beider Kommissare agieren, 1687 08 21 (Konz.), fol. 28r-29r.
Umfang:Fol. 1-38
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3286952
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl