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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 63-16 Hessen-Darmstadt; Bitte um Übertragung konfiszierter Güter der Grafen von Solms und Nassau-Saarbrücken sowie um Versicherung der auf den Gütern aufgenommenen und als Anweisungen hessen-darmstädtischen und kursächsischen Räten ausgezahlten Gelder gegen Re
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 63-16 |
Titel: | Hessen-Darmstadt; Bitte um Übertragung konfiszierter Güter der Grafen von Solms und Nassau-Saarbrücken sowie um Versicherung der auf den Gütern aufgenommenen und als Anweisungen hessen-darmstädtischen und kursächsischen Räten ausgezahlten Gelder gegen Restitution der Güter |
Entstehungszeitraum: | 1636 - 1644 |
Frühere Signaturen: | Fasz. 66, Nr. 8 |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Hessen-Darmstadt, Landgraf Georg II. von |
Gegenstand - Beschreibung: | Aufgrund eines Gutachtens der kaiserlichen Räte erhält Landgraf Georg für seine dem Kaiser geleisteten Dienste bei Gießen gelegene und konfiszierte Güter Graf Philipp Reinhards I. von Solms-Hohensolms, das von den Grafen von Nassau-Saarbrücken durch “beharrliche Rebellion” verwirkte Amt Cleeberg sowie die Hälfte des Amtes Hüttenberg. Der Landgraf hat in seinem Gesuch bemerkt, dass die ihm bereits gegebene Grafschaft Isenburg-Büdingen so hoch verschuldet sei, dass deren Einkünfte seine hohen Subsidien nicht aufwiegten. Der Landgraf muss für die Übertragung der neuen Güter sechs hessen-darmstädtischen und kursächsischen Räten unter anderem für deren Verdienste um den Prager Frieden (von 1635) vom Kaiser angewiesene Gelder in Höhe von insgesamt 115.000 Reichstalern auszahlen. Er wird angehalten, diese Summe auf die als Pfand einzusetzenden Güter zu leihen (95.000 Reichstaler auf die nassau-saarbrückischen, 20.000 auf die solmischen). Nachdem er die Anweisungen bedient hat, bekommt der Landgraf, der zuvor die Einzelquittungen der Begünstigten an die Hofkammer gesandt hatte, eine kaiserliche Generalquittung, die ihm auch noch einmal Schutz und Schirm für den neuen Besitz bestätigt. In der Folge bemüht sich der hessen-darmstädtische Gesandte Johann Jakob Wolff von Todenwarth mehrmals, für den Fall, dass die Grafen von Nassau-Saarbrücken wieder in ihren Besitz eingesetzt werden, eine kaiserliche Versicherung über die auf die nassau-saarbrückischen Güter lastende hessen-darmstädtische Schuldsumme von 95.000 Reichstaler zu bekommen. Auf der Basis eines Gutachten der kaiserlichen Räte wird dem Gesandten schließlich beschieden, dass es bei der bereits ausgestellten Versicherung bleibe. Falls die Grafen von Nassau-Saarbrücken Rückgabeforderungen an den Landgraf von Hessen-Darmstadt richteten, möge er sie an den Kaiser verweisen. |
Entscheidungen: | Gutachten der “deputierten Räte” wegen Cleeberg und Hüttenberg, undat., fol. 3r-4v, vorgetragen und gebilligt, 1636 09 18, fol. 4v; Mitteilung an die Hofkammer, Hofkriegskanzlei, Österreichische Hofkanzlei, Böhmische Hofexpedition, königliche Hofkanzlei, Ungarische Kanzlei: Der Kaiser hat die Grafschaft Isenburg-Büdingen Landgraf Georg übertragen, welcher künftig auch diesen Grafentitel führen wird, undat., fol. 5r; Gutachten zur Bitte des hessen-darmstädtischen Rats und Regensburger Syndikus Johann Jakob Wolff von Todenwarth über die Erhebung seines Bruders, des hessen-darmstädtischen Kanzlers Anton Wolff von Todenwarth, in den Freiherrenstand, über die diesem sowie dem hessen-darmstädtischen Sekretär Philipp Ludwig Fabricius zu erteilenden Anweisungen aus den Zahlung Landgraf Georgs, undat., fol. 9r-10r; im wesentlichen gebilligt, 1636 09 18, fol. 9v; vgl. ferner (Konz.), fol. 11rv; Anweisungen aus den Zahlungen Landgraf Georgs über (dazu: Gutachten der Räte, 1636 12 17, und Entscheidung, 1637 01 30, fol. 13r-18r): 10.000 Reichstaler für den hessen-darmstädtischen Vizestatthalter und Hofrichter Kuno Quirin, Schütze von Holzhausen, 1637 01 30 (Konz.), fol. 19r-20r; 20.000 Reichstaler für von Sebottendorf, 1637 01 30 (Konz.), fol. 21r-22r; 10.000 Reichstaler für den sächsischen Hofprediger Matthias Hoe, 1637 01 30 (Konz.), fol. 23rv, 25r; 5.000 Reichstaler für den hessen-darmstädtischen Sekretär Philipp Ludwig Fabricius, 1637 01 30 (Konz.), fol. 26r-27r; 50.000 Reichstaler für den hessen-darmstädtischen Kanzler Anton Wolff von Todenwarth, 1637 01 30 (Konz.), fol. 28r-29r; 20.000 Reichstaler für den kaiserlichen Rat Johann Jakob Wolff von Todenwarth, 1637 01 30 (Konz.), fol. 32r-33v; Befehl an Landgraf Georg, den genannten Personen bei Vorlage der Anweisungen insgesamt 115.000 Reichstaler auszuzahlen, 1637 01 30 (Konz.), fol. 44r-45r; Befehl an Landgraf Georg, 115.000 Reichstaler auf die konfiszierten und ihm übertragenen Güter aufzunehmen, damit davon die mit den Anweisungen begünstigten Parteien ausbezahlt werden können, 1637 01 30 (Konz.), fol. 46r-47r, ferner (Abschr.), fol. 65r-66v (u. a.); Kaiserliche Generalquittung und Versicherung für Landgraf Georg, 1637 04 24 (Konz.), fol. 50r-51r, ferner (Abschr.), fol. 67r-68v (u. a.); Mitteilung an die Hofkammer, 1638 05 17 (Konz.), fol. 60r-61r; Kaiserliche Quittung und Versicherung für Landgraf Georg, 1639 03 10 (Abschr.), fol. 79rv; Gutachten der kaiserlichen Räte zur Frage der hessen-darmstädtischen Schulden im Falle der nassau-saarbrückischen Güterrestitution, 1643 12 29, fol. 97r-103r; Entscheidung, 1644 01 07 (Konz.), fol. 105r-106r. |
Umfang: | Fol. 1-109 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3286918 |
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