AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 48-4 Heym contra Führer; Appellation gegen ein Urteil des Augsburger Stadtgerichts in einem Streit um Lohn für Handelsdienste in Bozen, 1672-1675 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 48-4
Titel:Heym contra Führer; Appellation gegen ein Urteil des Augsburger Stadtgerichts in einem Streit um Lohn für Handelsdienste in Bozen
Entstehungszeitraum:1672 - 1675
Frühere Signaturen:Fasz. 49, Nr. 2
Darin:Auszug aus dem Augsburger Privilegium de non appellando, 1627 09 04 (Abschr.), fol. 237r-239r; Urteile des Stadtgerichts Augsburg: 1670 12 18, fol. 33 (u. a.); 1671 06 06, fol. 19r (u. a.); 1671 10 08, fol. 35r (u. a.); 1671 10 13, fol. 36r (u. a.); 1672 01 14, fol. 258r (u. a.); 1672 03 12, fol. 4r (u. a.); 1672 07 12, fol. 134r; Appellationsinstrument, 1672 03 19 (Abschr.), fol. 6r-11v (u. a.); Notariatsinstrumente.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Heym, Jakob, Kaufmann aus Augsburg
Beklagter/Antragsgegner:Führer, Georg, Kaufmann und Bankier aus Nürnberg, später: seine Erben
RHR-Agenten:Heym: Dummer, Johann (Vollmacht, 1672 10 14, Ausf., fol. 55r-58r) Führer: Schrimpf, Jonas
Gegenstand - Beschreibung:Heym beansprucht 19.151 Gulden verzinsten rückständigen Lohn für seine Dienste in Handelsgeschäften, die er 1643 bis 1650 für Lukas Helmer und dessen Nürnberger Kompagnon Georg Schluderbach u. a. in Bozen geleistet hat. Er richtet seine Forderung gegen Führer als den Universalerben des 1669 kinderlos verstorbenen Helmer, wird aber vom Augsburger Stadtgericht abgewiesen. Die Gegenseite und die Stadt Augsburg sehen in der Appellation Heyms einen Verstoß gegen die Augsburger Privilegia de non appellando und monieren mehrfach formale Fehler und Fristüberschreitungen. Sie können das Verfahren aber nicht verhindern. In der Folge fordern beide Parteien, dass die Höhe des ausstehenden Lohnes auf der Basis der von Heym während seiner Dienstzeit geführten Geschäftsbücher zu ermitteln ist. Die im Besitz dieser Bücher befindlichen Appellaten verlangen, den schon von der Erstinstanz ergangenen Kommissionsauftrag an die Nürnberger Kaufmannschaft zu bekräftigen. Der Reichshofrat folgt aber dem Antrag Heyms und beauftragt den Rat der Bozener Kaufmannschaft, die Geschäftsbücher prüfen und die Parteien zu vernehmen.
Entscheidungen:Wenn Heym die Streitsumme mitteilt, erfolgt weiterer Bescheid, 1672 07 14 (Verm.), fol. 26v; An die Stadt und Führer: Zitation, Inhibition, Compulsoriales, 1672 09 27 (Konz.), fol. 45r-47v, ferner (Abschr.), fol. 246r-249v; an die Stadt: Compulsoriales, 1673 06 28 (Konz.), fol. 139a-140v; Befehl an die oberösterreichische Hofkanzlei, den Rat der Bozener Kaufmannschaft mit einer Kommission zu beauftragen, 1674 01 29 (Konz.), fol. 181r-183v; Die Bitte Augsburgs, die Kommission zu stoppen und den Appellant an das eigene Gericht zurückzuverweisen, wird abgelehnt, 1674 02 27 (Verm.), fol. 189v; Erneuerung des Kommissionsauftrags nach dem Tod Führers, 1675 04 26 (Konz.), fol. 308r-310r.
Bemerkungen:Paket mit vorinstanzlichen Akten war zum Zeitpunkt der Neuverzeichnung (2010) noch ungeöffnet.
Umfang:Fol. 1-311
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3286735
 

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