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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 47-5 Heinicke contra Brandt und Konsorten; Appellation gegen Urteile der Stadt Lübeck in Zeugnis- und Injuriensachen im Nachgang eines Streits um Lohnrückstand und Veruntreuungen des ehemaligen Bergener Handelsdieners Peter Alwart, 1654-1664 (Akt (Sammelakt, G
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 47-5 |
Titel: | Heinicke contra Brandt und Konsorten; Appellation gegen Urteile der Stadt Lübeck in Zeugnis- und Injuriensachen im Nachgang eines Streits um Lohnrückstand und Veruntreuungen des ehemaligen Bergener Handelsdieners Peter Alwart |
Entstehungszeitraum: | 1654 - 1664 |
Frühere Signaturen: | Fasz. 47, Nr. 5; Faz. 47, Nr. 6 |
Darin: | Urteile der Stadt Lübeck in Sachen: Alwart contra Heinicke, 1646 03 13 (Abschr.), fol. 36rv (u. a.); Heinicke contra Brandt und Konsorten, 1646 03 13 (Abschr.), fol. 38rv (u. a.); Heinicke contra Steineke und Jürgens in puncto Kaution, 1649 11 28 (Abschr.), fol. 123rv (u. a.); Heinicke contra Hencken und Konsorten, 1653 11 18 (Abschr.), fol. 5r; Bergenfahrer contra Heinicke, 1653 11 18 (Abschr.), fol. 7r; Heinicke contra die Bürgen Steineke, Jürgens bzw. deren Erben und deren Prinzipal Alwart, 1653 12 02 (Abschr.), fol. 10r (u. a.); Bergenfahrer contra Heinicke in puncto Kosten, 1653 12 09 (Abschr.), fol. 11r; Bergenfahrer contra Heinicke in puncto Beleidigung und Kosten, 1653 12 09 (Abschr.), fol. 13r; Heinicke contra Bergenfahrer, 1654 03 08 (Abschr.), fol. 117r-118r; Befragung von Ältermann, Sekretär und 18 Personen des Kontors von Bergen über die Verpflichtungen von Dienstherren und Handelsdienern, 1656 11 12 (Ausf.), fol. 221r-225v; Fürbittschreiben der Stadt Lübeck für die Erben von Hencke sowie für Hartz, Brandt und Konsorten, 1660 06 07 (Ausf.), fol. 306rv; Befragung der Ältesten der Lübecker Bergenfahrer über korrekte Rechnungsführung im Stil der Bergenfahrer, 1659 08 10, fol. 268r-271v; 1659 08 26, fol. 264r-266v; 1659 08 18, fol. 276r-280v; 1659 08 22, fol. 272v-275v; 1660 03 05, fol. 297r-298v; 1660 03 30, fol. 301r-302v; Rechnungen: fol. 187r-204r, 217r-221r, 428r-473v; Notariatsinstrumente. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Heinicke, Heinrich, Kaufmann in Lübeck |
Beklagter/Antragsgegner: | Brandt, Kurt; Hartz, Jasper; Hencke, Hermann und Konsorten, alle Älteste der Lübecker Bergenfahrer; Jürgens, Klaus, Ältester der Lübecker Bergenfahrer und seine Erben, für diese als Vormünder: Brandt, Kurt; Dahme, Klaus; Steineke, Johann, Ältester der Lübecker Bergenfahrer und seine Erben, für sie: Steineke, Daniel, sein Sohn. |
RHR-Agenten: | Heinicke: Schrimpf, Jonas (Vollmacht, 1655 07 28/18, Ausf., fol. 69r-70v) Hencke; Brandt; Hartz; Gravenstett; Erben des Wilckens; Erben des Mestmachers; Konsorten: Graas, Johann (Vollmacht, 1654 06 12, Ausf., fol. 51r-52v) Steineke; Brandt; Dahme: Graas, Johann (Vollmacht, 1654 08 03, Ausf., fol. 34r-35v) |
Gegenstand - Beschreibung: | Heinicke hatte seinen Diener Alwart, der lange Zeit sein Handelshaus in Bergen führte, wegen Veruntreuung zunächst vor dem im norwegischen Bergen tätigen Gericht der hansischen Kaufleute, welches der "Ehrbare Kaufmann" genannt wurde (fol. 74v), und schließlich auch bei der Stadt Lübeck verklagt. Alwart hatte die Veruntreuung bestritten und im Gegenzug ausstehenden Lohn verlangt. Nachdem die von beiden Gerichten intendierte Einigung zur Güte gescheitert war, klagte Heinicke weiter. Daraufhin wurde er in Lübeck dazu verurteilt, seinem Diener 2.120 Lübische Mark zu zahlen. Ihm wurde die Möglichkeit belassen, im Hinblick auf seine Forderungen an den Diener einen neuen Prozess zu führen, den er aber ebenfalls verlor und der ihm weitere 1.000 Mark kostete. Heinicke, der seinen Gesamtschaden auf 32.000 Lübische Mark veranschlagte, klagte schließlich die in den Lübecker Prozessen als Deputierte eingesetzten Ältesten der Lübecker Bergenfahrer sowie die aus diesem Kreis berufenen Zeugen an, falsche Zeugnisse ausgestellt bzw. abgelegt zu haben. Das trug ihm wiederum eine Injurienklage seitens der Beklagten ein. Das Lübecker Stadtgericht entschied 1653 erstens, dass sich die Beklagten nicht auf Heinickes Klage einzulassen brauchten, und zweitens, dass Heinicke den Bergenfahrern öffentlich Abbitte leisten und ihnen die Prozesskosten ersetzen muss. Gegen diese beiden Entscheidungen, die sich in fünf Lübecker Einzelurteilen niedergeschlagen haben, appelliert Heinicke beim Reichshofrat, der die Appellation in den wesentlichen Punkten auch zulässt. Dem widerspricht der Anwalt der Beklagten mit dem Argument, der Streitwert belaufe sich bloß auf 438 Reichstaler und unterschreite somit den im Lübecker Appellationsprivileg festgelegten Mindeststreitwert von 500 Lübische Gulden bzw. 1.000 Reichstaler. Er bittet daher, Heinicke wegen Missachtung jenes Privilegs zu bestrafen und ihn wegen seiner Appellation an das zuständige Gericht zu verweisen. Diese Bitte wird abgelehnt. Der Reichshofrat spricht in seinem Urteil von 1656 Heinicke von der Injurienschuld frei und fordert die von Heinicke wegen falscher Zeugnisse Beklagten auf, innerhalb von drei Monaten Stellung zu nehmen. In der Folge sind die Appellaten bestrebt, ihre Alwart ausgestellten Zeugnisse und Rechnungsbestätigungen zu verifizieren. 1660 wird das Domkapitel in Lübeck mit einer Kommission “ad liquidandum” beauftragt, die alle prozesserheblichen Akten ermitteln und zusammen mit einem Votum an den Reichshofrat zurückschicken soll. Damit bricht der umfangreiche Akt ab. |
Entscheidungen: | Zitation Brandts, Hartzes, Henckes und Konsorten, 1654 01 16 (Konz.), fol. 15r-16v; Inhibition an die Stadt Lübeck, 1654 01 16 (Konz.), fol. 17r-18v; Compulsoriales, 1654 01 16 (Konz.), fol. 19r-20v; ferner 1654 06 02 (Konz.), fol. 27r-29v; Zitation der Erben von Steineke und Jürgens, 1654 06 02 (Konz.), fol. 31r-32v; Die Inrotulation der Akten soll durch die Kommissare Sinzendorf und Schütz vorgenommen werden, 1656 06 30 (Verm.), fol. 146v; Urteil, 1656 09 12 (Konz.), fol. 149r-150r; Die Bitte der Appellaten um Revision des Urteils wird abgeschlagen, 1659 02 11 (Verm.), fol. 178v; Auftrag zu einer Kommission “ad liquidandum” an das Domkapitel in Lübeck, 1661 06 25 (Konz.), fol. 484rv. |
Bemerkungen: | Einband eines anwaltlichen Schriftsatzes ist Fragment einer Handschrift aus dem 14. Jahrhundert. |
Umfang: | Fol. 1-507 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3286730 |
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