Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 47-4 |
Titel: | Hünecke contra Dieckmann und Meute; Appellation gegen ein Urteil der Stadt Hamburg in einem Streit um ein Wechselgeschäft |
Entstehungszeitraum: | 1705 |
Frühere Signaturen: | Fasz. 47, Nr. 4 |
Darin: | Urteil des Hamburger Stadtgerichts, 1705 07 13 (Abschr.), fol. 8rv; Notariatsinstrument. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Hünecke, Jakob, Kaufmann und Händler in Hamburg |
Beklagter/Antragsgegner: | Dieckmann; Meute |
RHR-Agenten: | Hünecke: Imbsen, Wilhelm von |
Gegenstand - Beschreibung: | Hünecke trägt vor, er sei dazu verurteilt worden, mehrere Wechsel über eine Summe von 1.152 Reichstaler, die von ihm akzeptiert worden seien, zugunsten von Dieckmann und Meute einzulösen. Er habe sich auf die Ungültigkeit seines Akzepts berufen, was von dem Stadtgericht nicht berücksichtigt worden sei. Er legt dar, er sein von einem (ungenannten) Gläubiger mit den Wechseln betrogen worden. Der Gläubiger habe ihm nämlich die Rücknahme der Wechsel zu einem bestimmten Zeitpunkt versprochen, obwohl er schon kurz vor dem Bankrott gestanden habe. Hünecke beruft sich auf ein zurückliegendes Urteil desselben Stadtgerichts, welches in einem ähnlichen Fall entschieden habe, dass betrügerische Wechselbriefe ungültig und die entsprechenden Akzepte nichtig seien. In diesem Sinne hätte das Gericht auch in seinem Fall urteilen müssen. |
Entscheidungen: | Befehl an die Stadt Hamburg, innerhalb von zwei Monaten einen ausführlichen Bericht vorzulegen, 1705 09 26 (Konz.), fol. 10r. |
Umfang: | Fol. 1-11 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3286729 |
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