AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 46-1 Haug contra Fuchs von Bimbach; Gesuch um einen Befehl zur Bezahlung von Dienstlohn und Entschädigung für Kosten eines Prozesses in Augsburg, 1627-1630 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 46-1
Titel:Haug contra Fuchs von Bimbach; Gesuch um einen Befehl zur Bezahlung von Dienstlohn und Entschädigung für Kosten eines Prozesses in Augsburg
Entstehungszeitraum:1627 - 1630
Frühere Signaturen:Fasz. 46, Nr. 1
Darin:Fürbittschreiben Maximilians I. von Bayern für Haug, 1627 10 31 (Ausf.), fol. 5rv; desgl. der Stadt Augsburg, 1628 06 30 (Ausf.), fol. 2r (jeweils mit beiliegendem Anschreiben Haugs); Kommissionsbericht über den Ausgang der Sache, 1630 06 10 (Ausf.), fol. 85r-86r; Notariatsinstrument.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Haug, Hans Christoph, Bürger Augsburgs und gräflich fürstenbergischer Hofmeister
Beklagter/Antragsgegner:Fuchs von Bimbach, Johann Karl
Gegenstand - Beschreibung:Haug führt aus, er habe dem einstigen kaiserlichen Obristen und nunmehr verstorbenen Johann Philipp Fuchs seit 1609 als Kammerdiener und von 1617 bis 1624 als Hofmeister gedient. Er habe um seine Entlassung gebeten, als Fuchs sich 1624 vom Kaiser abgewandt habe. Fuchs habe daraufhin ihn und seine Frau, die ebenfalls seit 1620 im fuchsischen Haushalt gearbeitet habe, auf mancherlei Weise bedrängt, zumal seine Frau dessen Nichte gegen dessen vormundschaftlichen Willen im Festhalten am katholischen Glauben bestärkt und ihr bei der Flucht zur Pfalzgräfin bei Rhein geholfen habe. Fuchs sei ihm den seit 1617 aufgelaufenen Lohn schuldig geblieben und habe schließlich gegen ihn in Augsburg, wohin er mit seiner Frau geflüchtet sei, einen Prozess angestrengt. Obwohl er zeitweilig sogar in Haft gesessen habe, sei dieser Prozess letztlich zu seinen Gunsten entschieden worden. Er habe Anspruch auf seinen Lohn und auf Entschädigung für alle Kosten, die ihm durch die Verfolgung seines Anspruchs gegen Fuchs entstanden seien. Er bittet daher darum, dass seine von ihm in einer beigefügten Aufstellung auf 5.030 Gulden bezifferten Forderungen gegenüber Fuchs aus den Einkünften von dessen Gütern beglichen werden. Nachdem sich auch die Stadt Augsburg und Kurfürst Maximilian I. von Bayern für Haug verwendet haben und Haug selbst seine Bitte wiederholt hat, werden dessen Ansprüche anerkannt. Es ergeht mehrfach ein Befehl an Fuchsens Vetter und Erbe Johann Karl Fuchs von Bimbach, Haugs Forderungen aus den Erträgen jener Güter zu erfüllen. Ihm seien die zunächst konfiszierten Güter seines “rebellischen” Vetters nur unter dieser Bedingung überlassen worden. Fuchs von Bimbachs Einwände, die übernommenen Güter seien derart mit Kontributionen belastet, dass kein Geld mehr für die Tilgung von Schulden übrig bleibe, werden abgewiesen. Da weitere Befehle keine Wirkung zeigen, wird eine Kommission unter dem Bischof von Eichstätt eingerichtet. Bevor dieser den kaiserlichen Befehl ausführen kann, Haug einem seiner Forderung entsprechenden Anteil der fuchsischen Güter zu übertragen, zahlt Fuchs den Kläger aus.
Entscheidungen:Zahlungsbefehl an den Beklagten, 1628 08 22 (Konz.), fol. 22r-23r, ferner (Abschr.), fol. 27rv (u. a.); 1629 12 18 (Konz.), fol. 60r, ferner (Abschr.), fol. 67r; Kommissionsauftrag an den Bischof von Eichstätt, 1630 03 21 (Konz.), fol.71r-73v; Befehl an den Bischof von Eichstätt, Haug “pro quantitate debiti” in die fuchsischen Güter einzusetzen, 1630 04 15 (Konz.), fol. 82r-83v.
Umfang:Fol. 1-87
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3286713
 

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