AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 44-1 Hatzfeld und Gleichen contra Rothenburg ob der Tauber; Streit um die Auszahlung angewiesener Reichssteuern in Höhe von 63.866 Reichstalern, 1652-1660 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 44-1
Titel:Hatzfeld und Gleichen contra Rothenburg ob der Tauber; Streit um die Auszahlung angewiesener Reichssteuern in Höhe von 63.866 Reichstalern
Entstehungszeitraum:1652 - 1660
Frühere Signaturen:Fasz. 43, Nr. 1

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Hatzfeld und Gleichen, Graf Melchior von, kaiserlicher Geheimer Rat, Hofkriegsrat, Generalfeldmarschall und Obrist, später: Hatzfeld und Gleichen, Graf Hermann von, Reichshofrat, sein Bruder
Beklagter/Antragsgegner:Rothenburg ob der Tauber, Stadt; Windsheim, Stadt; Nördlingen, Stadt; Dinkelsbühl, Stadt; Schweinfurt, Stadt; Trier, Erzstift
Gegenstand - Beschreibung:Im April 1652 leitet die Hofkammer dem Reichsvizekanzler ein kaiserliches Schreiben zu, dem zufolge der Reichspfennigmeister Hubert von Bleimann dazu aufgefordert wird, von Hatzfeld über die ihm wegen seiner Auslagen und Kriegsdienste zustehenden 63.866 Reichstaler Anweisungen über die Römermonate der Städte Rothenburg ob der Tauber, Windsheim, Nördlingen und Dinkelsbühl sowie des Erzstifts Trier gegen Quittungen auszustellen. Die Hofkammer bittet darum, die genannten Stände über diese Vereinbarung zu informieren und sie aufzufordern, dem Graf das Geld gegen Vorlage der Anweisungen auszuzahlen. Im Oktober 1652 wird der Aufteilungsschlüssel geändert: die Anweisungen erstrecken sich nun auf die ganzen Kontingente der vier Reichsstädte sowie auf das halbe Kontingent der Stadt Schweinfurt (jeweils abzüglich der sogenannten "frankenthalischen Monathe"); das Erzstift Trier wird aus der Vereinbarung herausgenommen. Nachdem sich von Hatzfeld in der Folge mehrmals beim Hof darüber beschwert hat, dass die Städte seine Ansprüche nicht befriedigen, und mehrere kaiserliche Auszahlungsbefehle erfolglos bleiben, bieten die Städte 1656 von dem kaiserlichen Rat und "General Einnehmer der Reichsmittel" Daniel Resteau von Beaufort vermittelte Vergleiche an, die auf Ratenzahlungen hinauslaufen sollen. 1659 wendet sich Hermann von Hatzfeld in der Nachfolge seines inzwischen verstorbenen Bruders Melchior erneut an die Hofkammer; bis dahin war lediglich rund ein Drittel der seinem Bruder einst angewiesenen Gelder von den Städten bezahlt worden. 1660 werden die schon zuvor mehrfach informierten ausschreibenden Fürsten des Schwäbischen und Fränkischen Reichskreises aufgefordert, den fünf weiterhin säumigen Städten mit der Kreisexekution zu drohen.
Entscheidungen:Befehl an den Reichspfennigmeister von Bleimann, Hatzfeld Anweisungen auf die Römermonate der Städte Rothenburg ob der Tauber, Windsheim, Nördlingen und Dinkelsbühl sowie des Erzstift Trier auszustellen und sich dies von ihm quittieren zu lassen, 1652 03 15 (Abschr.), fol. 2r-3v; Bitte der Hofkammer an den Reichsvizekanzler, Auszahlungsbefehle an die genannten Stände zu verschicken, 1652 04 15 (Ausf.), fol. 4v; Auszahlungsbefehle für das Erststift Trier und die Städte Rothenburg ob der Tauber, Windsheim, Nördlingen und Dinkelsbühl, 1652 05 04 (Konz.), fol. 6rv; Intimationsschreiben der Hofkammer an den Reichsvizekanzler über die Änderung des Aufteilungsschlüssels, 1652 11 08 (Ausf.), fol. 9r-11v; Auszahlungsbefehl an die Stadt Schweinfurt, 1652 11 08 (Konz.), fol. 12rv; Auszahlungsbefehl an die Städte Rothenburg ob der Tauber, Windsheim, Nördlingen und Dinkelsbühl, 1652 11 08 (Konz.), fol. 15rv; erneuert 1653 06 21 (Konz.), fol. 19rv; Übermittlung einer Beschwerde Hatzfelds durch die Hofkammer an den Reichsvizekanzler und Entscheidung, gegen den Wunsch Hatzfelds nicht mit der Exekution gegen die säumigen Reichstädte vorzugehen, sondern nochmals nachdrückliche Auszahlungsbefehle ergehen zu lassen, 1654 09 22 (Ausf.), fol. 21r-22v; Auszahlungsbefehle an die Städte: 1654 10 01 (Konz.), fol. 24r-25r; 1655 06 28 (Konz.), fol. 32rv; 1659 03 12 (Konz.), fol. 61rv; 1659 11 19 (Konz.), fol. 65rv; 1660 02 21 (Konz.), fol. 67rv; Erneute Übermittlung einer Beschwerde Hatzfelds durch die Hofkammer an den Reichsvizekanzler mit der Bitte, die Städte nochmals zur Zahlung zu ermahnen und die kreisausschreibenden Fürsten gegen die säumigen Städte zu aktivieren, 1655 06 26 (Ausf.), fol. 30r-32v; Bitte der Hofkammer an den Reichsvizekanzler, Zahlungsbefehle über die noch ausstehenden Summen zu erlassen und die ausschreibenden Fürsten der Schwäbischen und Fränkischen Reichskreise zur Unterstützung der Befehle aufzufordern, 1659 03 12 (Ausf.), fol. 58r-60v; Befehl an die ausschreibenden Fürsten des Schwäbischen und Fränkischen Kreises, Unterstützung zu leisten, 1652 11 08 (Konz.), fol. 13rv; 1655 06 28 (Konz.), fol. 35rv; 1659 03 12 (Konz.), fol. 63r-64r, erneuert mit der Maßgabe, den weiterhin säumigen Städten die Kreisexekution anzudrohen, 1660 02 21 (Konz.), fol. 69r-70r.
Umfang:Fol. 1-70
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3286698
 

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