AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Vota 27-6 Oppenheimer, Abraham, dessen Witwe, Sohn und Schwager contra Hübner, Fiskal und Mühlhausen, Magistrat; betreffend die Appellation wegen des Verbots ihre eigenen Waren zu färben und zu drucken, 1791 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Vota 27-6
Titel:Oppenheimer, Abraham, dessen Witwe, Sohn und Schwager contra Hübner, Fiskal und Mühlhausen, Magistrat; betreffend die Appellation wegen des Verbots ihre eigenen Waren zu färben und zu drucken
Entstehungszeitraum:1791

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Oppenheimer, Abraham, dessen Witwe, Sohn und Schwager des Juden Abraham Levi
Beklagter/Antragsgegner:Hübner, Fiskal, und Mühlhausen, Magistrat
Gegenstand - zeitgenössische Formulierung:appellationis das Verbot ihre eigenen Waren zu färben und zu drucken betr.
Gegenstand - Beschreibung:Bitte um Aufhebung des Verbots zur Betreibung einer Färberei und Druckerei: Fiskal Hübner war im Dezember 1790 vom Semneramt angewiesen worden, die Gerechtsame der Bürger und Kaufleute zu protokollieren. Die Kläger ersuchten um Erläuterung der kaiserlichen Resolution von 1783 und wurden mit ihrer Bitte abgewiesen. Das Semneramt legte im Februar 1791 einen Bericht vor, der am 15. April 1791 dem Inneren und Äußeren Rat vorgetragen wurde. Diese hatten beschlossen, der Witwe die rezesswidrige Betreibung der Färberei und Druckerei bei 100 Reichstalern Strafe zu verbieten. Dagegen strengten die Kläger eine Appellation beim Reichshofrat an. Dieser sah sich dazu genötigt, das an Sußmann Abraham Oppenheim verliehene kaiserliche Privileg und Salva Guardia anzuerkennen sowie den Inneren Rat und besonders Bürgermeister Lauprecht mit einem kaiserlichen Reskript zur Anerkennung des Privilegs anzuhalten. Daraufhin bat der Magistrat, Sußmann Abraham Oppenheim die Konfirmation des Privilegs, falls er darum bitten sollte, nicht zu erteilen. Vor dem Hintergrund der jüngsten Vorgänge empfahl das Votum, das Privileg zu kassieren, Sußmann Abraham Oppenheim wegen Betrugs in kaiserliche Ungnade zu verweisen und dem Magistrat mit seiner Bitte zu remittieren.
Entscheidungen:RHR-Gutachten 1783 03 31
Umfang:11 fol.

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:siehe auch:
AT-OeStA/HHStA RHR Grat Feud Conf.priv.dt.Exp. 98-3-5 Confirmatio privilegiorum für die Judenschaft zu Mühlhausen, 1791-1800 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1821
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=305195
 

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