AT-OeStA/HHStA RHR Grat Feud Conf.priv.dt.Exp. 98-3-5 Confirmatio privilegiorum für die Judenschaft zu Mühlhausen, 1791-1800 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Grat Feud Conf.priv.dt.Exp. 98-3-5
Titel:Confirmatio privilegiorum für die Judenschaft zu Mühlhausen
Entstehungszeitraum:1791 - 1800
Darin:Druck mit Auflistung der Gegenstände mit denen Juden handeln dürfen: Gedruckte Schrift mit Auszügen aus dem Judenrezess 1714 und dem Vergleich wegen der Juden 1730, Auszug aus Senatsprotokoll 1800 02 28 – 1800 05 16

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Judenschaft zu Mühlhausen
RHR-Agenten:Philipp Maria von Görtz, Johann Michael von Stubenrauch
Johann Georg Urban
Gegenstand - zeitgenössische Formulierung:libertatis commercii judaeorum
Gegenstand - Beschreibung:1791: Bitte um Gewährung des Handels mit ausländischen Waren: Die Judenschaft der Reichsstadt Mühlhausen, vertreten durch Ruben Samuel, Salomon Levi, Abraham Seligmann, Perez Levi und Aron Heinemann, führte an, dass die Preise in Mühlhausen aufgrund von Handelsbeschränkungen deutlich höher sind als in anderen Städten, was zur Abwanderung von Kapitalien und auf Dauer zur Verarmung vieler Bürger führen würde. Zur Verbesserung des Gemeinwohls bat sie daher um Lockerungen der Handelsbeschränkungen und konkret um Gewährung des Handels mit ausländischen Waren, die nicht nur Zünften und Innungen vorbehalten sind.

1800: Bitte um Aufhebung der Beschränkungen und um Handelsfreiheit für Juden: Die Judenschaft der Reichsstadt Mühlhausen führte aus, dass Juden in den vergangenen Jahrzehnten deutlich mehr Rechte im Handel besessen hätten, vor allem seitdem Susmann Abraham für sich und einen seiner Söhne Privilegien erlangen konnte, die später stillschweigend auch für andere Juden galten. Vor wenigen Monaten hätten aber einige Kaufleute die Einhaltung des strengen Rezesses von 1714 gefordert. Die Judenschaft bat nun darum, die im Rezess des Jahres 1730 vereinbarten Lockerungen der Handelsbeschränkungen auf alle Juden auszudehnen. Zur Begründung verwies sie auf die mittlerweile allgemein verbreitete Toleranz gegenüber Juden, auf ihr redliches Verhalten und auf den Umstand, dass Juden weit mehr Abgaben zahlen müssten als Christen, obwohl sie deutlich weniger Rechte insbesondere im Handel hätten.
Umfang:16 fol., 11 fol.
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:siehe auch:
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Vota 27-6 Oppenheimer, Abraham, dessen Witwe, Sohn und Schwager contra Hübner, Fiskal und Mühlhausen, Magistrat; betreffend die Appellation wegen des Verbots ihre eigenen Waren zu färben und zu drucken, 1791 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1830
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=2262510
 

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