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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 24-1 Brosamer, Philipp contra Ochsenfurt Stadt, Rat; Auseinandersetzung wegen Beschlagnahme, 1603-1617 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 24-1 |
Titel: | Brosamer, Philipp contra Ochsenfurt Stadt, Rat; Auseinandersetzung wegen Beschlagnahme |
Entstehungszeitraum: | 1603 - 1617 |
Darin: | Schuldurkunde des Klägers (1) über 600 Gulden zugunsten der Kasse des Bürgermeisteramts Ochsenfurt 1592 [01 06] (beglaubigte Abschrift), fol. 112r-113v; Schuldurkunden und Kautionserklärungen des Klägers (1) und seiner Ehefrau Barbara zugunsten diverser Gläubiger 1590-1597, fol. 120r-125v, 130v-131v, 132v-135v; Fürbittschreiben Kaiser Rudolfs II. an Bischof von Würzburg zugunsten des Klägers (1) 1598 04 13, wiederholt 1598 09 18, fol. 34r und 185r und 323r, 34rv und 185v und 323rv; Kommissionsauftrag Kaiser Rudolfs II. an Bischof von Würzburg 1599 09 09, wiederholt 1602 07 08, fol. 60r-61v und 186rv und 323v-324r, 178v-179v und 186v-187v und 324v-325r; Inventare über Güter des Klägers (1) in Ochsenfurt, s.d., fol. 51r-58r, 272r-287v; Zeugnis des Bischofs von Würzburg über Tätigkeit des Klägers (1) in seinen Diensten 1586 06 10 (beglaubigte Abschrift), fol. 89r-90v; Zeugnis von Propst, Senior und Konvent des Klosters Triefenstein über Tätigkeit des Klägers (1) als Verwalter des Klosters 1586 06 20 (beglaubigte Abschrift), fol. 87r-88v; Notariatsinstrument (Appellation des Klägers (1) gegen Urteil des Bischofs von Würzburg als kaiserlicher Kommissar) 1603 10 05/15, fol. 211r-224v (Original), 195r-198v (beglaubigte Abschrift); Notariatsinstrument (Auseinandersetzung zwischen Kläger (1) und bischöflich-würzburgischem Kammermeister Nikolaus Greiff wegen einer Schuldforderung) 1597 06 15 (beglaubigte Abschrift), fol. 116r-119v; Notariatsinstrument (Zeugenaussagen zu Übergriffen der Beklagten auf Kläger (1)) 1598 01 30 (Original), fol. 21r-27v; Bericht des Bischofs von Würzburg über Verfahren gegen Kläger (1) vor Gericht des Hochstifts 1598 11 03, fol. 35r-42v |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Brosamer, Philipp, Bürger und ehemaliger Bürgermeister der Stadt Ochsenfurt, Hofarzt Kaiser Rudolfs II. (1); später dessen Erben (2) |
Beklagter/Antragsgegner: | Ochsenfurt Stadt, Rat |
RHR-Agenten: | Beklagte: Hauenschild, Georg (1605) |
Gegenstand - Beschreibung: | Kläger (1) hatte sich 1597 nach seiner Flucht aus dem Gefängnis in Ochsenfurt an den Kaiser gewandt und Vorwürfe gegen Beklagte erhoben. Zum einen hätten Beklagte von ihm die sofortige Zahlung von 350 Gulden an diverse Stadtkassen sowie 600 Gulden an das Bürgermeisteramt gefordert, obwohl ein anderer Zahlungsmodus v. a. für den während der Tätigkeit des Klägers (1) als Bürgermeister entstandenen Fehlbetrag in der Bürgermeisterkasse vereinbart worden sei. Zum anderen hätten Beklagte die Gläubiger des Klägers (1) verunsichert und damit Klagen ausgelöst, die Beklagte zum Anlaß genommen hätten, Kläger (1) zur Übergabe seines Vermögens an seine Gläubiger (cessio bonorum) zu nötigen, obwohl ausreichende Mittel zur Befriedigung der Gläubiger vorhanden gewesen seien. Um eine angeblich geplante heimliche Transaktion zur Beiseiteschaffung seiner Vermögenswerte zu verhindern, hätten Beklagte den gesamten Besitz von Kläger (1) beschlagnahmt und ihn inhaftieren lassen. Seine Beschwerde vor dem Gericht des Hochstifts Würzburg als übergeordneter Instanz sei zurückgewiesen worden. Kläger (1) macht geltend, das Verfahren vor Beklagten, das zu der cessio bonorum und der Beschlagnahme seines Besitzes geführt habe, sei nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden. Kläger (1) bittet um ein kaiserliches Mandat an das Domkapitel Würzburg, die Rückgabe der beschlagnahmten Güter anzuordnen, außerdem um einen kaiserlichen Geleitbrief. Kläger (1) wendet sich auch an [Reichshofrat] Dr. [Michael] Eham. Beklagte berufen sich auf nicht eingehaltene Zahlungszusagen des Klägers (1) im Zusammenhang mit seinen Schulden gegenüber den Stadtkassen, außerdem auf zahlreiche Klagen von Gläubigern. Die cessio bonorum sei freiwillig erfolgt, die Beschlagnahme der Güter des Klägers (1) nichts als deren Vollstreckung gemäß einem Urteil des Stadtgerichts gewesen. Beklagte bitten, Kläger (1) abzuweisen. Der Kaiser beauftragt den Bischof von Würzburg, die Sache des Klägers (1) unverzüglich verhandeln zu lassen. Mit einem Bescheid der Subdelegierten des Bischofs wird Kläger (1) abgewiesen und das Vorgehen der Beklagten für rechtens erkannt. Gegen diesen Bescheid appelliert Kläger (1) an den Kaiser. Informiert über Aktenverluste in der Reichskanzlei, reicht Kläger (1) später Abschriften der in seinen Händen befindlichen Dokumente des Verfahrens ein und bittet um ein Urteil. Beklagte erheben eine Reihe von formalen Einwänden gegen die Appellation (v. a. Fristversäumnisse). In der Hauptsache beharren sie auf der Rechtmäßigkeit ihres Vorgehens. Beklagte bitten, die Appellation zurückzuweisen und die Ladung zu kassieren. Nach Gerüchten über die Wiederauffindung der Akten rufen Kläger (2) 1616 erneut den Kaiser an und bitten um ein Urteil. |
Entscheidungen: | Kaiserlicher Befehl an Bischof von Würzburg, Sache des Klägers (1) unverzüglich verhandeln zu lassen 1603 01 08, fol. 1r-2v (Konzept), 188rv, 325v-326r; Kaiserliche Ladung der Beklagten 1604 07 08 (beglaubigte Abschrift), fol. 202r-203v; Kaiserliche Inhibition und Kompulsorial an Bischof von Würzburg 1604 07 08 (beglaubigte Abschrift), wiederholt 1604 11 20, fol. 234r-235v, 208r-209v und 270r-271v; Kaiserlicher Bescheid (Annahme der durch Bischof von Würzburg als kaiserlichem Kommissar übersendeten Kommissionsakten unter Zurückweisung von Einwänden der Beklagten) 1605 06 15, fol. 211rv; Kommunikation des Appellationslibells des Klägers (1) an Beklagte 1605 07 09 (Vermerk), fol. 218v; Terminverlängerung für Eingabe der Stellungnahme der Beklagten zum Appellationslibell des Klägers (1) 1605 09 30, fol. 241rv; Kommunikation der Stellungnahme der Beklagten an Kläger (1) 1606 01 26 (Vermerk), fol. 253v; Kommunikation der Replik des Klägers (1) an Beklagten 1606 05 12 (Vermerk), fol. 264v; Terminverlängerung für Eingabe der Duplik der Beklagten 1607 02 19, fol. 304r-305v, 328rv |
Bemerkungen: | Weitere Akten K. 25; Großteil der Akten sind Abschriften, die Kläger (1) erneut am RHR einreicht, da Originale nach Auskunft der Reichshofkanzlei nicht auffindbar seien |
Umfang: | fol. 1-329; Akten unvollständig |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1647 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=2829862 |
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