AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 18-4 Braunschweig[-Wolfenbüttel], Heinrich Julius Herzog von contra Salder(n), Kurt von; Auseinandersetzung wegen ehrverletzender Äußerungen, auch wegen Rebellion, 1598-1600 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 18-4
Titel:Braunschweig[-Wolfenbüttel], Heinrich Julius Herzog von contra Salder(n), Kurt von; Auseinandersetzung wegen ehrverletzender Äußerungen, auch wegen Rebellion
Entstehungszeitraum:1598 - 1600
Darin:Reichskammergerichtliche Mandate gegen Kläger 1595 04 10 (freie Berufsausübung für Advokaten der Beklagten Dr. Peter Hagen), 1597 01 05 (freies Verfolgen des Rechtswegs für Beklagte), 1598 03 24 (Rücknahme des Befehls des Klägers an Stände des Fürstentums Braunschweig-Wolfenbüttel, Kontakt mit Beklagten zu vermeiden), 1598 05 24 (Freilassung des Advokaten der Beklagten Dr. Peter Hagen), 1598 05 26 (Freilassung des Advokaten der Beklagten Dr. Peter Hagen), fol. 354r-357v, 301r-306v, 307r-315v, 344r-349v, 336r-343v; Reichskammergerichtliches Mandat an Teilnehmer des Landtags des Fürstentums Braunschweig-Wolfenbüttel in Schöningen 1598 02 09 (Verbot des Gehorsams gegenüber Befehl des Klägers, Kontakt mit Beklagten zu vermeiden) 1598 03 24 (Druck), fol. 317rv; Reichskammergerichtliche Ladung des Kläger zur Verurteilung zu der in dem vom Advokaten der Beklagten Dr. Peter Hagen erwirkten kaiserlichen Mandat vorgesehenen Strafzahlung 1598 05 27, fol. 350r-353v; Reichskammergerichtliches Mandat de relaxando an Simon [VI.] Graf zur Lippe sowie Bürgermeister und Rat der Stadt Lemgo, erwirkt von Beklagten 1598 06 12, fol. 645r-650v; Ratsprotokoll der Stadt Lemgo (Verhaftung der Beklagten nach Bitte des Klägers) 1598 [06 05], fol. 633r-636v; Protokoll der Verhandlungen vor herzoglich-braunschweig[-wolfenbüttel]ischem Hofgericht in Causa Beklagte und consortes contra Jagemann, Dr. Johann, und Varnbühler, Dr. Johann Konrad, herzoglich-braunschweig[-wolfenbüttel]ische Räte, um Entführung des auf Landtag Salzdahlum verhafteten braunschweigischen Notars 1595 01 27-02 17, fol. 491r-516v; Urteil des herzoglich-braunschweig-wolfenbüttelischen Hofgerichts in Causa Beklagte contra Jagemann, Dr. Johann, und Varnbühler, Dr. Johann Konrad, und consortes, herzoglich-braunschweig[-wolfenbüttel]ische Räte, um Entführung des auf Landtag Salzdahlum verhafteten braunschweigischen Notars (Verurteilung der Beklagte in contumaciam wegen Aufruhrs und Beleidigung zu jeweils 9.000 Goldgulden Strafe) 1595 02 17, fol. 517r-518v; Notariatsinstrumente (Stellungnahmen zu Protestschreiben der Ritterschaft, geäußert von Vertretern der Prälaten und Städte, der Unterzeichner des Protests sowie der Mitglieder der Ritterschaft, die den Protest nicht unterzeichnet hatten) 1594 12 02-19 (Originale), fol. 360r-372v, 373r-414v, 415r-440v; Notariatsinstrument (Zustellung einer Appellation der Beklagten gegen Ladung vor das herzoglich-braunschweig[-wolfenbüttel]ische Hofgericht) 1595 02 15, fol. 449r-490v;

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Braunschweig[-Wolfenbüttel], Heinrich Julius Herzog von
Beklagter/Antragsgegner:Salder(n), Kurt von; Salder(n), Hildebrand von, Brüder
Gegenstand - Beschreibung:Kläger berichtet persönlich am Kaiserhof über eine langjährige Auseinandersetzung mit Beklagten, seinen Lehensleuten, die sich am Verhalten der Beklagten auf dem Landtag des Fürstentums Braunschweig-Wolfenbüttel in Salzdahlum 1594 entzündet habe. Damals hätten die Vertreter des Klägers einen städtisch-braunschweigischen Notar, der eine Reihe von Beschwerden der Stadt Braunschweig vorbringen wollte, verhaften lassen, woraufhin sich einige Vertreter der Ritterschaft des Fürstentums, angeführt durch Beklagten, für den verhafteten Notar eingesetzt und ihn schließlich entgegen der fürstlichen Befehle heimlich aus dem Fürstentum gebracht hätten. Außerdem habe die Ritterschaft ein Protestschreiben an Kläger geschickt, in dem u. a. ein Beschwerderecht für die Vertreter der Landstände gefordert worden sei. Dieses Schreiben sei als Rebellion zu werten. Kläger habe Beklagte deswegen vor sein Hofgericht geladen. Beklagte hätten Einwände gegen die Zuständigkeit des Hofgerichts erhoben und an das Reichskammergericht appelliert. In den Folgejahren hätten sie dort weitere Verfahren gegen Kläger angestrengt, u. a. wegen Beleidigung, Verstoßes gegen lehensrechtliche Verpflichtungen und der Verhaftung ihres Rechtsvertreters, und auch entsprechende Mandate erwirkt. Da das RKG in dieser Angelegenheit offensichtlich nicht unvoreingenommen urteile, bittet Kläger um eine kaiserliche Inhibition an das RKG zumindest für die Verhandlung aller derjenigen Fragen, die strafrechtlich relevant seien, sowie einen kaiserlichen Befehl an Simon Graf zur Lippe als Landesherr der Stadt Lemgo, in der Beklagten auf Bitten des Klägers festgehalten würden, zur Überstellung der Verhafteten nach Wolfenbüttel. Dort wolle er einen Strafprozeß gegen sie einleiten, der von der Rechtshängigkeit der zivilrechtlichen Auseinandersetzungen zwischen den Parteien am RKG nicht betroffen sei. Kläger wirft Beklagten die Verletzung ihrer Verpflichtungen gegenüber ihm selbst als ihrem Landes- und Lehensherrn vor. Sein Abgesandter an den Kaiserhof wendet sich im weiteren Verlauf des Verfahrens auch an den Geheimen Rat. Beklagte berufen sich mehrfach auf die Rechtshängigkeit ihrer Auseinandersetzung mit Kläger am RKG sowie die dort erhaltenen Mandate. Sie beantragen, Kläger abzuweisen. Die im Verlauf des Verfahrens insbesondere von seiten des Klägers übergebenen Beweismittel verweisen auf weitere und bereits seit längerem bestehende, z. T. vor dem RKG ausgetragene Konflikte zwischen den Parteien, insbesondere um Fragen der Huldigung und Steuererhebung.
Entscheidungen:Reichshofrätliches votum ad imperatorem (kaiserliche Kommission, Rechtshängigkeit am RKG) 1598 07 27, fol. 651r-654v; Kaiserlicher Bescheid an Kläger (Abweisung des Antrags auf Inhibition an RKG, kaiserliche Kommission zur Güte), laut Vermerk durch Kaiser bestätigt 1598 07 28, erläuternder Zusatz 1598 07 31, fol. 655r-658v, 659r-662v; Kaiserlicher Befehl an Simon [VI.] Graf zur Lippe, Beklagte aufzufordern, sich auf Vergleichsverhandlungen einzulassen, laut Vermerk gebilligt im Geheimen Rat 1598 08 03, fol. 663r-668v (Konzept); Kaiserliche Erinnerung an RKG, Verfahren für die Dauer der gütlichen Verhandlungen zwischen den Parteien vor kaiserlicher Kommission nicht weiterzuverfolgen, laut Vermerk gebilligt im Geheimen Rat 1598 08 03, fol. 669r-672v; Kaiserliche Bitte an [Ernst Herzog von Bayern] Kurfürst von Köln um Übernahme des mitgeschickten kaiserlichen Kommissionsauftrags zur Güte 1598 08 08, fol. 673r-674v;
Umfang:fol. 276-674; Akten unvollständig (siehe auch AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 19-1)
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:siehe auch:
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 19-1 Braunschweig[-Wolfenbüttel], Heinrich Julius Herzog von contra Salder(n), Kurt von; Auseinandersetzung wegen ehrverletzender Äußerungen, auch wegen Rebellion (Fortsetzung von AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 18-4), 1598-1600 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvol
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1630
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=2829815
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl