Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia OR 719-7 |
Titel: | Mühlhausen contra Mühlhausen; Bitte um Rechtshilfe in einer Streitigkeit um die Versteigerung von durch Juden genutzten Immobilien |
Entstehungszeitraum: | 1736 - 1737 |
Entstehungszeitraum, Streudaten: | 1730 - 1735 |
Darin: | Abschrift des Judenvergleichs des Jahres 1730, Memoriale des Bürgers Gottfried Eisenhard 1736 08 01, Protestation von Susmann Abraham in Bezug auf die Versteigerung der von ihm genutzten Immobilien 1736 08 02, Konsens der Kommission bestehend aus Vertretern des Magistrats und Bürgerausschusses, getroffen im Kriegsamt der Reichsstadt Mühlhausen, 1736 08 16 (Abschrift), Auszug aus Protokoll des Ausschusses 1736 08 17 (Abschrift), Beschluss des dreifachen Rats, 1736 08 21 (Abschrift), Protokoll einer Sitzung des Bürgerausschusses 1736 10 20 |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Mühlhausen, Magistrat der Reichsstadt |
Beklagter/Antragsgegner: | Mühlhausen, Bürgerlicher Ausschuss der Reichsstadt |
RHR-Agenten: | Johann Heinrich von Middelburg |
Gegenstand - zeitgenössische Formulierung: | commissionis die Alienation der von den Juden daselbst besitzenden Grundstücke betreffend |
Gegenstand - Beschreibung: | Der Mühlhäuser Bürger Gottfried Eisenhardt brachte vor, dass er vor mehr als zwanzig Jahren mit dem dortigen Schutzjuden Susmann Abraham einen Vertrag geschlossen hätte, was auch vom Semneramt bestätigt wurde. Demzufolge überließ er Susmann Abraham gegen ein Darlehen in Höhe von 2.100 Reichstalern sein in der Judengasse gelegenes Wohn- und Brauhaus, um es bewohnen, nutzen und bis zu einem Wert von 400 Reichstalern umbauen zu dürfen. Gegen Rückzahlung des Darlehens sollte Eisenhardt das Haus jederzeit wieder zurückerhalten können. Auf Grundlage des wegen der Juden errichteten Rezesses wollte das Semneramt das Haus durch öffentlichen Anschlag feilbieten, damit es in christliche Hände komme. Dagegen protestierte Eisenhardt und seine Frau, da Susmann Abraham die Güter nicht iure dominii, sondern nur als Unterpfand besitze. Sie baten den Magistrat, das Haus erneut nutzen und den geliehenen Betrag in Raten zurückzahlen zu dürfen. Bürgermeister und Rat baten daraufhin um einen kaiserlichen Verhaltungsbefehl, dass die Exekution des Vertrags so lange aufgeschoben werde, bis die Forderungen Susmann Abrahams von dem Eigentümer oder von dritter Seite völlig befriedigt worden seien, oder aber um schleunige Durchführung mit Taxation der Güter und Zahlungsaufforderung an die Eigentümer. |
Entscheidungen: | Kaiserliches Reskript an Magistrat der Reichsstadt Mühlhausen 1737 10 05 |
Bemerkungen: | Die Verzeichnungsdaten wurden von Mitarbeitenden des Projekts "Die jüdischen Betreffe des Reichshofrats" zur Verfügung gestellt. |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1767 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=2800535 |
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