AT-OeStA/AdR OBh HG 2Rep VfGH Verfassungsgerichtshof 2. Republik, 1946-1990 (Teilbestand)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/AdR OBh HG 2Rep VfGH
Titel:Verfassungsgerichtshof 2. Republik
Entstehungszeitraum:1946 - 1990
Stufe:Teilbestand

Angaben zum Umfang

Anzahl:2221
Archivalienart:Akten und Geschäftsbücher

Angaben zum Kontext

Aktenbildner-/Provenienzname:Österreichischer Verfassungsgerichtshof 1946-1990;
Verwaltungsgeschichte:Wie alle Höchstgerichte wurde auch der Verfassungsgerichtshof nach 1945 wieder eingesetzt. Das Verfassungsgesetz vom 20. Oktober 1945 über "einige Änderungen der Vorläufigen Verfassung" sah in §48a vor, dass zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Gesetzgebung und der Verwaltung nach Art. 137 bis 144 des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929 der Verfassungsgerichtshof in Wien errichtet wird (StGBl. 50. Stück/196/1945). Gleichzeitig wurde das Verfassungsgerichtshofgesetz 1945 erlassen (StGBl. 54. Stück/209/1945) und das Gericht nahm seine Arbeit wieder auf.

Die Kompetenzen des VfGH wurden mehrfach erweitert: 1964 wurde dem Höchstgericht die Zuständigkeit zur Prüfung der Rechtmäßigkeit von Staatsverträgen übertragen (BGBl. 58. Stück/185/1964). 1975/1976 folgten die Einführung des Individualantrages (eine Einzelperson kann gegen Gesetze vorgehen), die Schaffung des parlamentarischen Minderheitenrechtes (ein Drittel der Abgeordneten reicht aus, um einen Antrag zu stellen) und die Möglichkeit der Gerichte II. Instanz beim VfGH zu berufen (BGBl. 89. Stück/311/1976).

In den 1980er Jahren erhielten auch die neu geschaffene Volksanwaltschaft und die Unabhängigen Verwaltungssenate in den Ländern die Legitimation, Normen beim Verfassungsgerichtshof prüfen zu lassen. Der Unabhängige Bundesasylsenat folgte 1997, das Bundesvergabeamt 2002. Seit 1. Juli 2008 wurde dem Verfassungsgerichtshof die Kompetenz übertragen, über Beschwerden gegen Entscheidungen des 2004 gegründeten Asylgerichtshofes (ab 1.1.2014 Bundesverwaltungsgericht) wegen Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte zu entscheiden.

Um die stetig steigende Beschwerdelast zu mindern, wurde die Möglichkeit geschaffen die Behandlung von Anträgen von Beschwerden gegen Verwaltungsakte gemäß Art. 144 B-VG abzulehnen. Des Weiteren können bei einer erheblichen Anzahl von Verfahren über Beschwerden gegen Bescheide nach Art. 131 Abs. 1 Z 1 B-VG, in denen gleichartige Rechtsfragen zu lösen sind, diese mit einem Beschluss zusammenfassend ausgesprochen werden (BGBl. I/89/2004).
Archivierungsgeschichte:Die Jahrgänge 1946-1970 der Verfahrensakten des Verfassungsgerichtshofes wurden dem Archiv der Republik erstmals 2009 zur Übernahme angeboten und in Folge gemäß den Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes (BGBl. I/162/1999) §§ 5 und 6 in Zusammenhang mit der Bundesarchivgutverordnung (BGBl. II/367/2002) § 2 Abs.1 Anlage Punkt 9 übernommen. Seitdem erfolgen laufend Übergaben weiterer Jahrgänge.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Anklagen gegen Staatsorgane; Ansprüche der Länder gegen den Bund; Ansprüche der Länder untereinander; Ansprüche des Bundes gegen die Länder; Ansprüche von Gemeinden, Körperschaften oder Einzelpersonen an Länder oder Bund; Bescheidprüfungsverfahren; Beschwerden; Entschädigungsansprüche unschuldig Verurteilter; Gesetzprüfungsverfahren; Kompetenzfeststellungen; Kompetenzkonflikte; Mandatsverlustverfahren; Verfahren der Abstimmungskontrolle (Volksbegehren, Volksbefragungen, Volksabstimmungen); Verletzung verfassungsmäßiger Rechte; Vermögensrechtliche Ansprüche, die nicht durch eine Verwaltungsbehörde zu regeln sind; Wahlanfechtungen; Wiederverlautbarungsprüfungsverfahren;
Bewertung und Kassation:Keine
Neuzugänge:Laufend
Ordnung und Klassifikation:Die Ablage erfolgt chronologisch nach Signaturen und innerhalb derer mit fortlaufenden Geschäftszahlen pro Jahr beginnend mit 1.

Im Archiv finden sich Verfahrensakten der Signaturen
A Klagen gegen die Gebietskörperschaften wegen bestimmter vermögensrechtlicher Ansprüche
B Beschwerden gegen Bescheide
E Anklagen gegen Staatsorgane
G Verfassungswidrigkeit von Gesetzen
K I, KII, Kompetenzkonflikte zwischen Gerichten und Höchstgerichten bzw. zwischen Ländern und Bund
KR, KV Kompetenzfeststellungen
V Gesetzwidrigkeit von Verordnungen und Überschreitung der Wiederverlautbarungs-Ermächtigung
W I Wahlanfechtungen
W II Verlust von Mandaten
W III Anfechtungen von Volksbegehren, Volksbefragungen und Volksabstimmungen

Die Signaturen
C Verletzung des Völkerrechts
DV (Amtsenthebungs-)verfahren
F Kompetenzkonflikte zwischen Gerichten und Verwaltungsbehörden
SV Rechtswidrigkeit von Staatsverträgen
U Beschwerden gegen Entscheidungen des Asylgerichtshofes
wurden noch nicht an das AdR abgegeben.

Ebenso sind keine Präsidialakten enthalten, welche unter anderem Personalangelegenheiten beinhalten würden. Diese werden derzeit noch beim Verfassungsgerichtshof selbst verwahrt.

Angaben zur Benutzung

Zugangsbestimmungen:Der Bestand ist gemäß Bundesarchivgesetz (BGBl. I/162/1999) in Zusammenhang mit der Benutzerordnung des Österreichischen Staatsarchivs in der jeweils gültigen Fassung zugänglich. Die Verfahrensakten des Verfassungsgerichtshofes werden analog der Verfahrensakten der Gerichte I. und II. Instanz behandelt, wodurch eine generelle Schutzfrist von 50 Jahren ab der letzten inhaltlichen Bearbeitung des Aktes gilt (BGBl. II/164/2002).
Sprache:Deutsch
Findhilfsmittel:Protokolle, Karteien, Aufstellungsverzeichnis, Signaturverzeichnis

Angaben zu verwandtem Material

Verwandtes Material:Veröffentlichte Erkenntnissammlung des VfGH im RIS
Veröffentlichungen:Informationsschrift über den Verfassungsgerichtshof und den Verwaltungsgerichtshof, Die Gerichtsbarkeit öffentlichen Rechtes in Österreich. Das Palais der österreichischen und böhmischen Hofkanzlei. Wien 1983;

Kurt HELLER, Der Verfassungsgerichtshof. Die Entwicklung der Verfassungsgerichtsbarkeit in Österreich von den Anfängen bis zur Gegenwart. Wien 2010;
Website:www.vfgh.gv.at
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.2040
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Erschwert möglich
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=1939000
 

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