AT-OeStA/AdR OBh HG 2Rep VwGH Verwaltungsgerichtshof 2. Republik, 1939-1997 (Teilbestand)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/AdR OBh HG 2Rep VwGH
Titel:Verwaltungsgerichtshof 2. Republik
Entstehungszeitraum:1939 - 1997
Stufe:Teilbestand

Angaben zum Umfang

Anzahl:7626
Archivalienart:Akten

Angaben zum Kontext

Aktenbildner-/Provenienzname:Verwaltungsgerichtshof in Wien 1939-1941;
Reichsverwaltungsgericht, Außensenate Wien 1941-1945;
Österreichischer Verwaltungsgerichtshof 1945-1997;
Verwaltungsgeschichte:Paragraph 47 der mit 1. Mai 1945 in Kraft getretenen "Vorläufigen Verfassung" (StGBl. 2. Stück/5/1945) sah die Errichtung eines Verwaltungsgerichtshofes in Wien vor, dem mit § 77 des Behörden-Überleitungsgesetzes vom 20. Juli 1945 (BGBl. 23. Stück/94/1945) die Aufgaben der Verwaltungsgerichtsbarkeit bei gleichzeitiger Aufhebung des "Reichsverwaltungsgerichts, Außensenate Wien" zugewiesen wurden. Am 12. Oktober 1945, nach der Umsetzung des Verwaltungsgerichtshofgesetzes (BGBl. 54. Stück/208/1945), nahm das Höchstgericht seine Arbeit wieder auf. Die erste Geschäftsordnung wurde 1965 erlassen (BGBl. 18. Stück/45/1965), mehrere Wiederverlautbarungen des Verwaltungsgerichtshofgesetzes folgten (BGBl. 2. Stück/2/1965 und 5. Stück/10/1985).

Durch den Beitritt Österreichs zur Europäischen Menschenrechtskonvention 1958 (Erhebung in den Verfassungsrang 1964) sowie zur Europäischen Union 1995 wurden die Kompetenzen des Verwaltungsgerichtshofes umfassend ausgeweitet und die Beschwerdefälle um ein Vielfaches vermehrt. In den Folgejahren konnten weder verfahrensvereinfachende Maßnahmen noch personelle Aufstockungen die langwierige Bearbeitungsdauer der Verfahren mindern, sodass 1988 die Unabhängigen Verwaltungssenate in den Ländern (UVS) zur Entlastung des VwGH geschaffen wurden (BGBl. 253. Stück/685/1988). Weitere Abhilfe sollte die Übertragung der Asylverfahren auf den 2008 neu gegründeten Asylgerichtshof (BGBl. I/4/2008) mit sich bringen.

Die 2012 beschlossene Neuordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Österreich (BGBl. I/51/2012) bedingt die formale Auflösung der Unabhängigen Verwaltungssenate in den Ländern und des Asylgerichtshofes mit 31. Dezember 2013. An ihre Stelle tritt mit 1. Jänner 2014 das neu geschaffene Bundesverwaltungsgericht als Gericht I. Instanz, das auch sämtliche bis dato noch vom Verwaltungsgerichtshof wahrgenommenen Asyl- und Menschenrechtsbelange übernehmen soll. Gegen Bescheide des Bundesverwaltungsgerichtes kann im Zukunft weiterhin beim VwGH berufen werden.
Archivierungsgeschichte:Die Jahrgänge 1939-1990 der Verfahrensakten des Verwaltungsgerichtshofes wurden dem Archiv der Republik erstmals 2003 gemäß den Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes (BGBl. I/162/1999) §§ 5 und 6 in Zusammenhang mit der Bundesarchivgutverordnung (BGBl. II/367/2002) § 2 Abs.1 Anlage Punkt 9 zur Übernahme angeboten. Seitdem erfolgen laufend Übergaben weiterer Jahrgänge.

Der Aktenbestand wird gemäß den Vereinbarungen zwischen dem Österreichischen Staatsarchiv und dem Verwaltungsgerichtshof (GZ BKA-1000074/003-AdR/2003) in den Bereich "Zwischenarchiv" abgegeben. Mit jedem abgelaufenen Kalenderjahr geht - analog zur 50-Jährigen Schutzfrist für Gerichtsakten (vgl. BGBl. II/164/2002) - ein Jahrgang in die Verfügungsgewalt des Archivs der Republik über.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Beschwerden gegen Entscheidungen von Verwaltungsbehörden sämtlicher Zweige der Hoheitsverwaltung, soweit diese nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgenommen sind (z. B. Patentwesen, Disziplinarangelegenheiten der Beamten, Beschwerden wegen Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte); Säumnisbeschwerden; Überprüfung von Verwaltungsakten der Landesbehörden auf Betreiben der Bundesregierung;
Bewertung und Kassation:Durch einen Brand im Verwaltungsgerichtshof in den 1990er Jahren wurden die Akten der Jahrgänge 1989-1992 schwer in Mitleidenschaft gezogen. Hier ist lediglich ein Restbestand einzelner Senate erhalten geblieben.
Neuzugänge:Laufend
Ordnung und Klassifikation:Die Ablage erfolgt zwischen 1939/45 und 1980 chronologisch unabhängig von den Signaturen mit fortlaufenden Geschäftszahlen pro Jahr beginnend mit 1. Seit 1981 sind die Geschäftsfälle nach Senaten gemäß der Geschäftsordnung bzw. der Geschäftsverteilung des Verwaltungsgerichtshofes und innerhalb derer mit fortlaufenden Geschäftszahlen pro Jahr beginnend mit 1 hinterlegt.

Überliefert sind Gremialakten (Allgemeine Erkenntnisse sowie Fälle zur Verfahrenshilfe und Akten mit "aufschiebender Wirkung") inklusive einiger weniger Vorakten von 1939-1945. Nicht enthalten sind Präsidialakten, welche unter anderem Personalangelegenheiten beinhalten würden. Diese werden derzeit noch beim Verwaltungsgerichtshof selbst verwahrt.

Angaben zur Benutzung

Zugangsbestimmungen:Der Bestand ist gemäß Bundesarchivgesetz (BGBl. I/162/1999) in Zusammenhang mit der Benutzerordnung des Österreichischen Staatsarchivs in der jeweils gültigen Fassung zugänglich. Die Verfahrensakten des Verwaltungsgerichtshofes werden analog der Verfahrensakten der Gerichte I. und II. Instanz behandelt, wodurch eine generelle Schutzfrist von 50 Jahren ab der letzten inhaltlichen Bearbeitung des Aktes gilt (BGBl. II/162/2002).
Sprache:Deutsch
Findhilfsmittel:Da bis dato keinerlei Findmittel an das Archiv abgegeben wurden, sind etwaige Geschäftszahlen für Archivrecherchen beim Verwaltungsgerichtshof direkt zu ermitteln. Das Datum bzw. die Zahl eines (veröffentlichten) Erkenntnisses lässt keinen Rückschluss auf die eigentliche Geschäftszahl zu, und ist als Information selten ausreichend. Aufstellungsverzeichnis ist vorhanden.

Angaben zu verwandtem Material

Verwandtes Material:Veröffentlichte Erkenntnissammlung des VwGH im RIS
Veröffentlichungen:Informationsschrift über den Verfassungsgerichtshof und den Verwaltungsgerichtshof, Die Gerichtsbarkeit öffentlichen Rechtes in Österreich. Das Palais der österreichischen und böhmischen Hofkanzlei. Wien 1983;

Thomas OLECHOWSKI, Der österreichische Verwaltungsgerichtshof. Geschichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Österreich – das Palais der ehemaligen Böhmisch-Österreichischen Hofkanzlei. Wien 2001;
Website:www.vwgh.gv.at

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:Gemäß den Vereinbarungen zwischen dem Archiv der Republik und dem Österreichischen Verwaltungsgerichtshof (GZ BKA-1000074/003-AdR/2003) und in Anlehnung an die "Archiv-Verordnung" des Bundesministeriums für Justiz sowie der Änderung der Geschäftsordnung für Gerichte I. und II. Instanz (BGBl. II/164/2002) sind die an das Archiv der Republik abgegebenen Bestände 50 Jahre für die Benutzung gesperrt und solange dem Zwischenarchiv zuzurechnen. Etwaige Einsichtsgenehmigungen für diesen Zeitraum sind vom Verwaltungsgerichtshof schriftlich einzuholen und dem Staatsarchiv vor Akteneinsicht zur Kenntnis zu bringen.
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.2047
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Erschwert möglich
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5662
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl