Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Grat Feud Conf.priv.dt.Exp. 174-2 |
Titel: | Reichsritterschaften, sämtliche; betreffend die Interpretation des Auslösungsrechts bei veräußerten "ad manus mortuas" geratenen reichsritterschaftlichen Gütern |
Entstehungszeitraum: | 1786 |
Stufe: | Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File) |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Unterteilung/Enthält: | Relation |
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Angaben zur Benutzung |
Reproduktion vorhanden: | Nicht vorhanden |
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Weitere Bemerkungen |
Bemerkungen: | Manus mortua: bezeichnet das Eigentum von juristischen Personen, insbesondere von Kirchen, Klöstern oder Stiftungen, das nicht veräußert oder vererbt werden konnte. Dieses Eigentum lag sozusagen in „toter Hand“, da es dauerhaft dem Verkehr entzogen war – es war immobil und unbeweglich im rechtlichen Sinn. |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1816 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=7185098 |
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