AT-OeStA/HHStA UR AUR 20036 Papst Johannes XIII. privilegiert die Untertanen von Herzog Friedrich [IV.] von Österreich dahingehend, dass sie in weltlichen Angelegenheiten mit Ausnahme der "denegatae justitiae" vor kein geistliches Gericht geladen werden dürfen., 1415.01.17 (Einzelstück (Aktenstück

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA UR AUR 20036
Titel:Papst Johannes XIII. privilegiert die Untertanen von Herzog Friedrich [IV.] von Österreich dahingehend, dass sie in weltlichen Angelegenheiten mit Ausnahme der "denegatae justitiae" vor kein geistliches Gericht geladen werden dürfen.
Entstehungszeitraum:17.01.1415
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Provenienz:Rep. 1;
Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Aussteller:Papst Johannes XIII.
Empfänger/Vertragspartner:Herzog Friedrich [IV.] von Österreich
Ort:Konstanz
Darin:Abschrift des 16. Jh.
Sprache:Latein
Siegel:1 anhangende Bleibulle des Ausstellers an rot-gelben Seidenfäden
Beschreibstoff:Pergament

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1445
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=6861268
 

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