AT-OeStA/HHStA UR AUR 20035 Herzog Albrecht [V.] von Österreich regelt die Abgabenentrichtung durch die Juden in Österreich ob und unter der Enns., 1415.01.09 (Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA UR AUR 20035
Titel:Herzog Albrecht [V.] von Österreich regelt die Abgabenentrichtung durch die Juden in Österreich ob und unter der Enns.
Entstehungszeitraum:09.01.1415
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Provenienz:Rep. 1;
Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Regest:Albrecht [V., Herzog von Österreich etc.,] erklärt, nachdem seine Juden unter- und oberhalb der Enns aufgrund der Bedürfnisse des Herzogs und seines Landes eine Summe Gulden zu Steuer und Hilfe zusätzlich zur allgemeinen Judensteuer, die ihm vom nächstvergangenen St. Martinstag (11. 11. 1414) an von ihnen zusteht, zahlen werden, und bezüglich der noch ausständigen Auslösung des Silbergeschirrs, dass er die Juden Höschlein (Hoeschlein/Hoeschl) sowie Rachim (Rachem) aus Traiskirchen und Hotz (Hoczen), die Höschlein seinerseits hinzugenommen hat, weiters Jona Steuss (Steussen) sowie Jakob (Jacoben) aus Weitra und Mosche (Muscheln) aus Linz, die Steuss benannt hat, und schließlich Jeklein (Jeaklein), Sohn Hetschels (Heatschleins) aus Herzogenburg, Schwärzel (Swearczlein) aus Krems und Joseph (Joseppen) aus Zistersdorf mit dieser Urkunde bevollmächtigt hat, die Summe entsprechend dem Vermögen jedes Einzelnen auf die Gemeinschaft der Juden und sich selbst zu veranschlagen. Wenn dabei der kleinere Teil bzw. die geringere Stimmenanzahl der Anschlager für eine höhere Veranschlagungssumme eintritt, soll es bei dieser bleiben, doch sollen die Juden und Jüdinnen, auf die die Genannten die höhere Summe veranschlagen, mit ihren Eiden und Aussagen (kuntschefften) bestätigen, dass sie nicht mehr als diese Summe leisten können; stellt sich aber heraus, dass sie mehr zahlen können, so sollen sie davon Steuer zahlen und dies mit ihrem Eid bestätigen. Sollten sie aber nur weniger als die veranschlagte Summe zahlen können, so sollen sie das gemäß Recht und Gewohnheit mit Eid und Aussage beweisen; danach soll man es so belassen und sie nicht weiter unter Druck setzen. Die vorgenannten Steurer sollen den Anschlag auch für sie selbst durchführen und die Regelungen einhalten. Den Juden unter- und oberhalb der Enns befiehlt der Herzog, den genannten Juden bezüglich der Veranschlagung gehorsam zu sein, damit die Steuer ohne Verzögerung eingehoben werden kann; Zuwiderhandelnde wird er an Leib und Gut strafen. Sollte jemand Vorwürfe gegen die Absamer vor den Herzog bringen, verspricht Albrecht, diesen nicht zu glauben, sondern die Absamer selbst zu befragen. (Brugger/Wiedl)
Aussteller:Herzog Albrecht [V.] von Österreich
Empfänger/Vertragspartner:Juden unter- und oberhalb der Enns
Ort:Wien
Sprache:Deutsch
Siegel:1 anhangendes Siegel des Ausstellers
Beschreibstoff:Pergament

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Digitale Aufnahme

Angaben zu verwandtem Material

Veröffentlichungen:Brugger/Wiedl, Regesten zur Geschichte der Juden in Österreich im Mittelalter, Bd. 5, S. 172f., Nr. 2556

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:Hebräischer Rückvermerk:
המעוס ]...[זה הכת׳ של דוכוס על השומא על
'Dies ist die Urkunde des Herzogs über die "Summe" über [durchgestrichenes
unleserliches Wort] die Gelder (ha-maos).'
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1445
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=6861267
 

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