AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Denegata recentiora 360-14 Abraham, Isaac, kurmainzischer Schutzjude zu Nagelsberg contra Fulda, Abtei; Gesuch um Reskript wegen konfiszierter Pferde, 1712-1715 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Denegata recentiora 360-14
Titel:Abraham, Isaac, kurmainzischer Schutzjude zu Nagelsberg contra Fulda, Abtei; Gesuch um Reskript wegen konfiszierter Pferde
Entstehungszeitraum:1712 - 1715
Darin:Bitte um Reskript mit Beilagen A‐F (1712 07 17); Beilagen A‐E ‐ Atteste von Käufern, dass die Pferde ihnen gehören, Beilage F ‐ Fürbittschreiben des Mainzer Erzbischofs; Übergabe einer weiteren Beilage G mit der Bitte um Registrierung und Erhalt eines Reskripts (1712 07 26); Erinnerung des Supplikanten, ein Reskript auszufertigen (1713 01 19); Bitte des Beklagten um einmonatige Fristverlängerung zur Verhandlung des Falls (1713 07 03); Bitte des Supplikanten, das Reskript zu erlassen (1713 08 23); Gegenvorstellung und Einreden des Beklagten mit Beilagen 1‐6, das Reskript zu kassieren und den Supplikanten wegen Verbreitung falscher Tatsachen zu bestrafen (1713 09 18)
Bitte des Supplikanten, angesichts der verstrichenen Fristverlängerungen, das Reskript zu erkennen (1713 10 03); Bitte des Supplikanten, eine Replik einbringen zu können (1713 12 18); Bitte des Supplikanten um Fristverlängerung (1714 01 08); Mandat des Prokurators (1714 03 14); Replik des Supplikanten (1714 03 20); Bitte des Supplikanten, eine womögliche Duplik ihm schnell mitzuteilen oder anderenfalls die Sache zum Beschluss anzunehmen (1714 06 18); Bitte des Beklagten, ihm für die Duplik zwei Monate zu gewähren (1714 06 21); Bitte des Beklagten, ihm abermals zwei Monate zur Fertigung der Duplik zu gewähren (1714 09 06);Anzeige des Supplikanten, dass der Termin zur Einreichung der Duplik verstrichen sei und Bitte um Mitteilung der eventuellen Duplik oder den Fall für beschlussreif zu erklären (1714 11 26); Bitte des Beklagten, ihm abermals zwei Monate zur Fertigung der Duplik zu gewähren (1714 11 27); Anzeige des Supplikanten, dass der Termin zur Einreichung der Duplik verstrichen sei und Bitte um Mitteilung der eventuellen Duplik oder den Fall für beschlussreif zu erklären (1715 02 04); Bitte des Beklagten um Terminverlängerung und Vorlage des Prokurationsmandats (1715 02 05); Duplik (1715 02 08);Bitte des Supplikanten um Inrotulation der Akten (1715 04 29); Bitte des Supplikanten Beilage G den Akten beizufügen und für den kurmainzischen Schutzjudens Isaak Abraham auf ein Reskript zu erkennen (1715 08 29)

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Abraham, Isaac, kurmainzischer Schutzjude zu Nagelsberg
Beklagter/Antragsgegner:Fulda, Abtei
RHR-Agenten:Michael Seleke (Supplikant); Heunisch (Beklagter)
Gegenstand - Beschreibung:Der Supplikant begehrt einen Reskriptsprozess zur Wiedererlangung konfiszierter Pferde. Isaak Abraham hatte 1707 in Hannover auf dem Simonis und Judae Markt 24 Pferde gekauft, die er durch das fuldische Stiftsterritorium führen wollte. Hier wurden ihm die Pferde von der hochfürstlichen fuldischen Regierung mit der Begründung, er wolle diese Tiere den feindlichen Franzosen zuführen, abgenommen. Der Supplikant verlangt Herausgabe. Da er diese im Hochstift nicht zu erhalten vermag, schaltet er den Reichshofrat ein mit der Bitte, ein Reskript an den Fürstabt ergehen zu lassen, ihm seine Pferde wieder auszuhändigen oder aber Geld samt Zinsen als Schadensersatz zu zahlen. Der Fürstabt wendet ein, Abraham habe über den Pass, der gemäß der Reichskreis‐ und hiesigen Vorschriften beim Transport hätte vorgezeigt werden müssen, nicht verfügt. Gerade bei den gegenwärtigen Kriegszeiten sei unter schärfster Strafe (hier der Konfiszierung) auf die Einhaltung der Vorschriften zu achten. So hätten sowohl Kaiser Joseph I. als auch Leopold I. für die kreisausschreibenden Fürsten Edikte erlassen, wonach das heimliche Aufkaufen von Pferden und Früchten sowie deren Verkauf an Reichsfeinde unter Strafe gestellt sei. Auf dieser Grundlage habe der Fürstabt in seinem Territorium ein Mandat ergehen und publizieren lassen, wonach "alle die jenige, so in Auß‐ oder Durchführung derer in‐ oder außerhalb Landes aufferkaufften Pferden ohne vorzeigenden beglaubten Passes sich betretten lassen, gleich balden von dan mit gefänglichen Hafften beleget und die dem Fisco verfallene Pferde arrestiret" werden. Zu einer Entscheidung des Reichshofrats kommt es nicht.
Entscheidungen:Schreiben an den Fürstabt, er möge ‐ da die Aktenlage zeige, dass der Supplikant die Pferde nicht dem Feind zuführen wollte ‐ Abraham klaglos halten. Die Pferde hätten nicht konfiziert werden dürfen. Oder, sollte der Fürstabt das Gegenteil beweisen können, er dieses innerhalb von zwei Monaten vor dem Reichshofrat tun möge (1712 08 08); Schreiben an den Fürstabt zu Fulda, die Pferde herauszugeben oder innerhalb von zwei Monate mit seiner Stellungnahme einzukommen (1713 04 07); Mitteilung der Einreden vom 18.09.1713 an den Supplikanten (1713 10 05); Gewährung einer Zweimonatsfrist an den Supplikanten auf die Einreden zu antworten, ferner Prokurationsmandat vorzulegen (1714 01 11); Mitteilung des Prokurationsmandats sowie der Replik des Supplikanten an den Beklagten (1714 03 22) Bescheid an die Parteien, aufgrund der vorliegenden Fakten, innerhalb von 2 Monaten einen Appellationsprozess beantragen zu dürfen bei Strafe der Unzulässigkeit (1714 07 06); Gewährung einer Zweimonatsfrist für die Duplik unter Androhung, das Verfahren wegen Versäumnis zu schließen (1714 09 24); Gewährung einer Zweimonatsfrist für die Duplik (1714 12 04); Mitteilung der Duplik vom 08.02.1715 an den Supplikanten zur Kenntnis, damit die Akten inrotuliert werden können (1715 02 14); Inrotulation der Akten nächsten Dienstag im Beisein eines Kommissars (Reichshofrats) und der Parteienvertreter (1715 05 02); Mitteilung der ergänzenden Unterlagen des Supplikanten an den Beklagten innerhalb von zwei Monaten (1715 09 05)
Bemerkungen:Die Verzeichnungsdaten wurden von Mitarbeitenden des Projekts "Die jüdischen Betreffe des Reichshofrats" zur Verfügung gestellt.
Umfang:119 fol.
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1745
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=6407019
 

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