Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/AdR Vk ÖBB 1Rep Dion W NO |
Titel: | Bundesbahndirektion Wien-Nordost 1. Republik |
Entstehungszeitraum: | 1920 - 1932 |
Stufe: | Teilbestand |
Frühere Signaturen: | 10R303/1 |
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Angaben zum Umfang |
Archivalienart: | Akten und Geschäftsbücher |
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Angaben zum Kontext |
Aktenbildner-/Provenienzname: | Bundesbahndirektion Wien-Nordost 1920-1932; Österreichische Bundesbahnen, Generaldirektion 1923-1932 |
Verwaltungsgeschichte: | Als Folge der staatlichen Veränderungen nach 1918 ist das Streckennetz der Nordbahndirektion, der Direktion für die Linien der Staatseisenbahngesellschaft und der Nordwestbahndirektion von früher ca. 4.700 Kilometer auf ca. 700 Kilometer reduziert worden. Dieses geringe Linienausmaß ließ einen weiteren Fortbestand der drei Direktionen sowohl in wirtschaftlicher als auch in betriebstechnischer Hinsicht als nicht mehr gerechtfertigt erscheinen (AdR, BMfV/Präs, Staatsamt für Verkehrswesen, Zl. 258/1919).
Durch die Vollzugsanweisung des Staatsamtes für Verkehrswesen vom 12. Mai 1919 wurden die Nordbahndirektion, die Direktion für die Linien der Staatseisenbahngesellschaft und die Nordwestbahndirektion aufgelöst (StGBl. Nr. 270/1919; AdR, BMfV/Präs, Staatsamt für Verkehrswesen, Zl. 1.144/1919). An deren Stelle wurde eine dem Staatsamt für Verkehrswesen unmittelbar untergeordnete neue Staatsbahndirektion mit dem Sitz in Wien errichtet, welche die Bezeichnung Staatsbahndirektion Wien-Nordost zu führen hatte (§ 2, Abs. 1).
Dieser Staatsbahndirektion wurden als Amtsbezirke jene im deutschösterreichischen Staatsgebiet verbliebenen Streckenteile zugewiesen, die bis dahin unter der Leitung der aufgelösten Nordbahndirektion, der Direktion für die Linien der Staatseisenbahngesellschaft und der Nordwestbahndirektion verblieben waren (StGBl. Nr. 270/1919, § 2, Abs. 2).
Diese Bestimmungen traten aber erst durch die Vollzugsanweisung des Staatsamtes für Verkehrswesen vom 20. Februar 1920 mit Wirkung vom 1. März 1920 in Kraft (StGBl. Nr. 86/1920; AdR, BMfV/Präs, Staatsamt für Verkehrswesen, Zl. 442/1920; AdR, BBDion W-NO, Zl. 20.677/1920).
Vom gleichen Zeitpunkt an hatte die bisherige Staatsbahndirektion Wien die Bezeichnung Staatsbahndirektion Wien-West zu führen.
Organisatorisch wurde die neue Staatsbahndirektion den bestehenden Staatsbahndirektionen gleichgestellt. Sie erhielt den im Organisationsstatut für die staatliche Eisenbahnverwaltung aus dem Jahr 1896 (RGBl. Nr. 16/1896) festgesetzten Wirkungskreis (AdR, BMfV/Präs, Staatsamt für Verkehrswesen, Zl. 1.245/1919). Dieser umfasste innerhalb ihres Geschäftsbezirkes die Erledigung aller Geschäfte der Eisenbahn- und Betriebsverwaltung, soweit dieselben nicht dem vorgesetzten Staatsamt vorbehalten oder den, dem Staatsamt unmittelbar unterstellten, Eisenbahnbauleitungen zugewiesen waren.
Die Staatsbahndirektion wurde gemäß der geltenden Geschäftsordnung aus dem Jahr 1897 (Amtsblatt des Eisenbahnministeriums, XXIV. Stk./1897) in Abteilungen gegliedert.
Durch die Bildung eines eigenen Wirtschaftskörpers "Österreichische Bundesbahnen" im Jahr 1923 (BGBl. Nr. 407/1923) wurde die Führung des Betriebes auf allen Linien der Österreichischen Bundesbahnen und der vom Bunde für eigene oder fremde Rechnung betriebenen Eisenbahnen vom Bundesministerium für Handel und Verkehr losgelöst und ab 1. Oktober 1923 von dem neuen Wirtschaftskörper übernommen (BGBl. Nr. 530/1923).
Die Bundesbahndirektionen waren in unmittelbarer Unterordnung unter der Generaldirektion zur Leitung des örtlichen Betriebsdienstes auf den von den Österreichischen Bundesbahnen betriebenen Eisenbahnen und Schifffahrtslinien berufen (Statut der ÖBB, BGBl. Nr. 453/1923).
Durch die Dienstanweisung der Generaldirektion der Österreichischen Bundesbahnen vom 10. April 1924 (AdR, ÖBB-GD, Zl. 5.508/1924; Nachrichtenblatt der Generaldirektion der ÖBB, Nr. 43/1924) hob der Vorstand der Österreichischen Bundesbahnen die den gegenwärtigen dienstlichen Verhältnissen nicht mehr entsprechende innere Gliederung der Bundesbahndirektionen auf und beschloss eine neue Geschäftseinteilung. Nach dieser wurden die Geschäfte von einem Sekretariat, einem Rechtsbüro und fünf Abteilungen behandelt. |
| Als Folge eines Beschlusses des Vorstandes der Österreichischen Bundesbahnen wurde diese Geschäftseinteilung wiederum durch die Dienstanweisung vom 28. Juni 1929 abgeändert (Nachrichtenblatt der Generaldirektion der ÖBB, Nr. 113/1929). Für die Besorgung der Geschäfte waren ab diesem Zeitpunkt nur mehr fünf Abteilungen zuständig.
Durch eine bevorstehende Verwaltungsreform, die eine Beschleunigung und Vereinfachung des Geschäftsganges bringen sollte, wurde eine Anzahl von Geschäften aus dem Wirkungskreis der Generaldirektion ausgeschieden und den Bundesbahndirektionen oder anderen Dienststellen zur selbständigen Erledigung überwiesen. Diese Verfügung trat mit 15. April 1932 in Kraft (Nachrichtenblatt der Generaldirektion der ÖBB, Nr. 79/1932). Die den Bundesbahndirektionen neu übertragenen Geschäfte sind diesem Nachrichtenblatt zu entnehmen.
In der Sitzung vom 10. März 1932 beschloss der Vorstand der Österreichischen Bundesbahnen, die beiden Bundesbahndirektionen Wien-Nordost und Wien-Südwest aufzulösen und eine Bundesbahndirektion Wien neu zu errichten. Dieser Beschluss wurde in der Ministerratssitzung vom 4. Mai 1932 genehmigt (AdR, BMfHuV/VS, Zl. 34.937/1932; AdR, BMfHuV/VS, Zl. 38.830/1932).
Die Direktion wurde mit Wirkung vom 1. Juli 1932 aufgelassen (Nachrichtenblatt der Generaldirektion der ÖBB, Nr. 120/1932). |
Archivierungsgeschichte: | Die Akten wurden zusammen mit den Geschäftsbüchern im Mai 1984 aus der Hauptablage der Österreichischen Bundesbahnen an das Archiv der Republik, damals noch in der Andreasgasse im 7. Bezirk, abgegeben. Im Jahr 1987 erfolgte die Übersiedlung in das neue Gebäude in der Nottendorfer Gasse |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Der Bundesbahndirektion obliegt unter der obersten Leitung der Generaldirektion und aufgrund der von derselben ergehenden Weisungen die örtliche Verwaltung der zu ihrem Bezirk gehörigen Bahnstrecken. Sie ist für die Sicherheit, Regelmäßigkeit und Ordnung des Betriebes im Rahmen ihres örtlichen und sachlichen Wirkungskreises im Sinne der Eisenbahnbetriebsverordnung vom 16. November 1851 (RGBl. Nr.1/1852) verantwortlich.
Administratives; Anschlussdienst; Bahnaufsicht; Bahnerhaltung; Bahnhofsangelegenheiten; Baudienst; Beschaffungsdienst; Betriebsabwicklung; Brückenbau; Dienstrechtsangelegenheiten; Fahrbegünstigungen; Fahrbetriebsmittel; Fahrbetriebsmittelevidenz; Fahrbetriebsmittelüberwachung; Fahrdienstangelegenheiten; Fahrplanüberwachung; Fernmeldewesen; Finanzielles; Fremdenverkehrsförderung; Gebührenabrechnung; Gebührenwesen; Grundeinlösungen; Hochbau; Kommerzielles; Lokomotiven; maschinelle Einrichtungen; Materialbeschaffung; Materialkontrolle; Oberbau; Personalangelegenheiten; Privatbahnangelegenheiten; Rechnungswesen; Rechtsdienst; Sanitätsdienst; Schleppbahnangelegenheiten; Sicherungsanlagen; Signalanlagen; Stationsdienst; Starkstromdienst; Statistik; Tariferstellung; Transportdienst; Unterbau; Verkehrsabwicklung; Verkehrseinnahmendienst; Verkehrsleitung; Verkehrsüberwachung; Vermessungswesen; Wagenaufsicht; Wagenleitung; Wagenmietabrechnung; Wagenverwaltung; Werkstättendienst; Wohlfahrtsangelegenheiten; Wohnungsfürsorge; Zugförderungsdienst |
Bewertung und Kassation: | Die Geschäftsbücher (Indizes, Protokolle) sowie die Akten sind nur sehr lückenhaft vorhanden. Von einigen Abteilungen gibt es zwar Indizes oder Protokolle, aber keine Akten. Auch gibt es zu einliegenden Akten oftmals nicht die entsprechenden Bücher. Die kompletten Unterlagen aller Abteilungen sind von keinem Jahr vorhanden.
Ein Aufstellungsverzeichnis gibt den Überblick über die vorhandenen Akten und Geschäftsbücher |
Ordnung und Klassifikation: | Die Akten jeder Abteilung führen als erste Zahl immer die Nummer der Abteilung und sind chronologisch, getrennt nach den Abteilungen und dem Jahr abgelegt.
Da im Verlauf der Jahre die Bezeichnungen der Abteilungen und deren Aufgabenbereiche mehrmals gewechselt haben, werden die wichtigsten Änderungen in der Geschäftseinteilung dargestellt.
Die Bundesbahndirektion wurde gemäß der geltenden Geschäftsordnung aus dem Jahr 1897 (Amtsblatt des Eisenbahnministeriums, XXIV. Stk./1897) in Abteilungen gegliedert. Sie bestand aber aus zehn Abteilungen, da infolge der Unterstellung von drei Werkstätten eine eigene Abteilung IVb für den Werkstättendienst errichtet wurde. Die Einteilung war folgende:
Abteilung I Personal-, Humanitäts- und Sanitätsangelegenheiten Abteilung II Rechts- und allgemeine Verwaltungsangelegenheiten Abteilung III Bahnerhaltung und Bau Abteilung IVa Zugförderungsdienst Abteilung IVb Werkstättendienst Abteilung V Verkehrsdienst Abteilung VI Kommerzieller Dienst Abteilung VIII Finanzieller- und Rechnungsdienst Abteilung IX Liquidierung der Ruhe- und Versorgungsgenüsse Abteilung X Materialbeschaffungs- und Übernahmsabteilung
Durch die vom Vorstand der Österreichischen Bundesbahnen im Jahr 1924 erlassene neue Geschäftseinteilung ergab sich folgende Änderung bei den Abteilungen:
Sekretariat Rechtsbüro Abteilung I Bahnerhaltung und Bau Abteilung II Zugförderung Abteilung III Verkehrsdienst Abteilung IV Kommerzieller Dienst Abteilung V Finanzieller- und Rechnungsdienst Liquidierung der Ruhe- und Versorgungsgenüsse
Diese Geschäftseinteilung wurde wiederum durch Beschluss des Vorstandes der Österreichischen Bundesbahnen im Jahr 1929 abgeändert. Die Geschäfte wurden nur mehr von fünf Abeilungen besorgt:
Abteilung 1 Verwaltung Abteilung 2 Bau und Bahnerhaltung Abteilung 3 Zugförderung Abteilung 4 Betrieb Pensionsangelegenheiten
Die Verwaltungsabteilung wurde durch die Zusammenlegung des Sekretariats, des Rechtsbüros und der Abteilung V für den Finanziellen- und Rechnungsdienst gebildet. Für die Leitung der Personal- und Wohlfahrtsangelegenheiten wurde im Verband der Verwaltungsabteilung ein Personalreferent bestellt.
Die Abteilung für die Liquidierung der Ruhe- und Versorgungsgenüsse wurde nun als Pensionsabteilung bezeichnet. Sie übernahm von der Generaldirektion und den Sekretariaten aller Bundesbahndirektionen die Führung der Evidenzbehelfe und der Personalakten der Pensionsparteien. |
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Angaben zur Benutzung |
Zugangsbestimmungen: | Der Bestand ist gemäß Bundesarchivgesetz (BGBl. I/162/1999) und der Benutzerordnung des Österreichischen Staatsarchivs in der jeweils gültigen Fassung zugänglich. |
Sprache: | Deutsch |
Findhilfsmittel: | Geschäftsbücher, Archivbehelf 10/10 im Forschersaal |
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Angaben zu verwandtem Material |
Veröffentlichungen: | Das Archiv der Republik und seine Bestände: Teil 1: Das Archivgut der 1. Republik und der Zeit von 1938 bis 1945, S. 607-610; Hrsg. Manfred Fink. In der Reihe: Publikationen des Österreichischen Staatsarchivs, Band 4/1. Wien 1993. |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1962 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5901 |
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