Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/AdR ZNsZ RSthOe |
Titel: | Reichsstatthalter in Österreich |
Entstehungszeitraum: | 1938 - 1940 |
Stufe: | Bestand |
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Angaben zum Kontext |
Aktenbildner-/Provenienzname: | Amt des Reichstatthalters in Österreich |
Verwaltungsgeschichte: | Nach dem Anschluss an das Deutsche Reich 1938 kam es zu einer Neuordnung und einer neuen Geschäftseinteilung (GBl. für Österreich Nr. 173/1938 und 174/1938 sowie AdR, BKA/Präs, SR, Amt des Reichsstatthalters I, Zl. 2.094/1938). Hiermit wurden die Aufgaben des ehemaligen Bundeskanzleramtes auf das Amt des Reichsstatthalters und auf das Ministerium für innere und kulturelle Angelegenheiten verteilt (GBl. für Österreich Nr. 154/1938).
Auf Grund des Gesetzes über den Aufbau der Verwaltung in der Ostmark (Ostmarkgesetz - GBl. für Österreich Nr. 500/1939) und der folgenden Durchführungsverordnungen kam es zur Bildung von Reichsgauen und staatlicher Verwaltungsorganen, an deren Spitze der Reichsstatthalter des jeweiligen Gaues stand (z.B. Reichstatthalter in Wien). Mit der Verordnung zum Ostmarkgesetz vom 9. September 1939 wurde die Verlagerung der Befugnisse des Amtes des Reichsstatthalters und des Ministeriums für innere und kulturelle Angelegenheiten (§ 16, GBl. für Österreich Nr. 154/1938) auf die Reichsstatthalter der Reichsgaue geregelt. Folglich wurde das Land Österreich Anfang 1940 in Reichsgaue gegliedert und die staatliche Verwaltung auf die Reichsstatthalter der Gaue übertragen. |
Archivierungsgeschichte: | Nach der Auflösung des Amtes des Reichsstatthalters übergab man die für die weitere Verwaltung entbehrlichen Akten dem Reichsarchiv Wien (ehemaliges Staatsarchiv des Innern und der Justiz). Die anderen Akten wurden der jeweiligen staatlichen Gauverwaltung übergeben.
Aus dem Reichsarchiv Wien wurde 1945 das Allgemeine Verwaltungsarchiv, eine Abteilung des Österreichischen Staatsarchivs. Im Zuge der Übersiedlung in den zentralen Neubau im Jahr 1988 wurde der Bestand vom Archiv der Republik übernommen. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Abteilung I; Abteilung III; Stiftungen und Fonds |
Bewertung und Kassation: | Das Fehlen von wichtigen Akten, welche zwar in den Indizes verzeichnet sind, jedoch in den Beständen nicht einliegen, ist dadurch zu erklären, dass diese als Vorakten den betreffenden Akten in der jeweiligen staatlichen Gauverwaltung angeschlossen wurden. Der Verbleib dieser Akten ist unbekannt. Das Prinzip alle wesentlichen Vorakten dem entscheidenden Akt beizulegen, wurde auch schon im Bundeskanzleramt praktiziert.
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Ordnung und Klassifikation: | Die Teilbestände sind nach dem jeweiligen Registraturprinzip der betreffenden Abteilungen geordnet und abgelegt. |
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Angaben zur Benutzung |
Zugangsbestimmungen: | Der Bestand ist gemäß Bundesarchivgesetz (BGBl. I/162/1999) in Zusammenhang mit der Benutzerordnung des Österreichischen Staatsarchivs in der jeweils gültigen Fassung zugänglich. |
Sprache: | Deutsch |
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Angaben zu verwandtem Material |
Verwandtes Material: | Reichsstatthalter Wien – Staatliche Verwaltung des Reichsgaues Wien 1940-1945 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1970 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=589603 |
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