AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Denegata recentiora 1379-1 Hirsch Löser contra kaiserliche Debitkommission für Tann; Appellation, 1780-1782 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Denegata recentiora 1379-1
Titel:Hirsch Löser contra kaiserliche Debitkommission für Tann; Appellation
Entstehungszeitraum:1780 - 1782
Entstehungszeitraum, Streudaten:1768 - 1781
Darin:Auszüge aus den tannischen Liquidationsprotokollen 1776; Auszug aus dem Vizedomamtsprotokoll Fulda 1776; Gutachten der Mainzer Juristenfakultät 1779 10 12; Dekret der Debitkommission 1780 01 10; Kauf- und Wechselanelegenheiten der Tanns; Relationen 1781/1782

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Hirsch Löser [Lösser]
Beklagter/Antragsgegner:kaiserliche Debitkommission für Tann sowie die vor dem Impetranten eingeordneten Gläubiger
RHR-Agenten:Johann Christian Kirch; Franz Xaverius v. Orlando; Carl von Schröder
Gegenstand - zeitgenössische Formulierung:appellationis
Gegenstand - Beschreibung:Der fuldische Schutzjude Hirsch Löser hatte im Jahre 1768 dem fuldischen Oberamtsmann Adolph Wilhelm von der Tann ein verzinsliches Darlehen in Höhe von 2000 Gulden gewährt, gegen die dieser am 19. Februar desselben Jahres sein Gesamtvermögen zum Pfand verbriefte. Nach der Einsetzung einer kaiserlichen Debitkommission für den Freiherren waren auch die Ansprüche Hirsch Lösers betroffen. Neben dem Darlehen hatte er bei der Debitkommission eine weitere Forderung in Höhe von 844 Gulden und 42 Kreuzern angemeldet. Aufgrund eines Gutachten der Mainzer Juristenfakultät waren Lösers Ausstände nicht platziert, und er im Dezember 1769 vielmehr zur Überprüfung seiner Handelsbücher angewiesen worden. Gegen diesen Beschluss appellierte Löser an den Reichshofrat und fordert die Zahlung der ausstehenden Summen.
Entscheidungen:Abschlagung der Appellation durch Reskript (1782 03 05)
Bemerkungen:Die Verzeichnungsdaten wurden von Mitarbeitenden des Projekts "Die jüdischen Betreffe des Reichshofrats" zur Verfügung gestellt.
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1812
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5445482
 

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