AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Denegata Antiqua 179-1 Sußmann Abraham contra Hirz Samuel; Appellation wegen Schuldforderung und Arrest, 1702 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Denegata Antiqua 179-1
Titel:Sußmann Abraham contra Hirz Samuel; Appellation wegen Schuldforderung und Arrest
Entstehungszeitraum:1702
Entstehungszeitraum, Streudaten:1700 - 1701
Darin:Auszug aus Protokollen des Frankfurter Schöffenrats und Stadtgerichts 1700 01 24-1701 10 29, Acta appellationis in Sachen Sußmann Abrahams contra Hirz Samuel 1701 11 04-1702 01 05, Urteil des Schöffengerichts zu Leipzig inkl. rationes decidendi 1700 07 22, Bericht der Reichsstadt Frankfurt an Bürgermeister und Rat der Reichsstadt Mühlhausen 1701 09 16, Fürbittschreiben von Bürgermeister und Rat der Reichsstadt Frankfurt für Hirz Samuel 1701 10 09, Votum von Direktor und Assessoren des Appellationsgerichts der Reichsstadt Mühlhausen 1701 10 24, Aufstellung der von Hirz Samuel durch Sußmann Abraham zu Frankfurt und zu Nordhausen geliehenen Gelder 1701 07 14, Bericht vom Stadtgericht Frankfurt 1701

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Sußmann Abraham, Schutzjude zu Mühlhausen
Beklagter/Antragsgegner:Hirz Samuel, Schutzjude zu Frankfurt
RHR-Agenten:Philipp Jakob Kistler
Johann Wilhelm Schaaff
Gegenstand - zeitgenössische Formulierung:appellationis eine Schuldforderung und Arrest betreffend
Gegenstand - Beschreibung:Bitte um kaiserliche Zitation des Schuldners und um Inhibitionsbefehl in Schuldforderung: Abraham Sußmann, Schutzjude zu Mühlhausen, hatte seinen Sohn Sußmann Abraham mit dem Mühlhäuser Bürger Georg Hirschfeld nach Nordhausen geschickt, um die von Hirz Samuel zur Weißen Taube, Schutzjude zu Frankfurt, an Bürgermeister Arndt ordinierten Gelder zu empfangen und dort in größerem Umfang Strümpfe zu kaufen. Diese wurden darauf an Hirz Samuel geschickt, wo sie später beim großen Brand in der Judengasse verbrannten. Obwohl Hirz die Risikohaftung übernommen hatte, klagte er in der Folge gegen Sußmann Abraham wegen ausstehender Schuldforderung in Höhe von 397 Reichstaler. Das Schöffengericht zu Leipzig und das Stadtgericht zu Frankfurt urteilten, dass Sußmann Abraham die von Bürgermeister Arends von Nordhausen empfangenen Gelder erstatten solle und verhängten einen Arrest über seine Güter. Da die Zahlung dennoch ausblieb, schlug Hirz Samuel eine Klärung nach jüdischem Recht vor. Gegen die Urteile strengte Sußmann Abraham ein Appellationsverfahren in Mühlhausen und beim kaiserlichen Reichshofrat an.
Entscheidungen:Appellationsprozesse werden abgeschlagen 1702 06 23
Bemerkungen:Die Verzeichnungsdaten wurden von Mitarbeitenden des Projekts "Die jüdischen Betreffe des Reichshofrats" zur Verfügung gestellt.
Umfang:fol. 530–610
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1732
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5445471
 

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