AT-OeStA/HHStA UR AUR *12309 Die Juden Mosche und Chatschim, Söhne Schebleins aus Cilli, erklären, dass sie sich bezüglich sämtlicher Streitigkeiten an Graf Hermann von Cilli und den Juden Isserlein aus Klosterneuburg gewandt haben und sich deren Entscheidungen unterwerfen wollen., 1372.05.14 (Ein

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA UR AUR *12309
Titel:Die Juden Mosche und Chatschim, Söhne Schebleins aus Cilli, erklären, dass sie sich bezüglich sämtlicher Streitigkeiten an Graf Hermann von Cilli und den Juden Isserlein aus Klosterneuburg gewandt haben und sich deren Entscheidungen unterwerfen wollen.
Entstehungszeitraum:14.05.1372
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Provenienz:Rep. 3;
Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Regest:Die Juden Mosche (Musch) und Chatschim (Chadgim), Söhne Schebleins aus Cilli, erklären, dass sie sich bezüglich sämtlicher Streitigkeiten, die zwischen ihnen bestanden haben und bis zum Ausstellungstag noch bestehen, an Graf Hermann von Cilli und den Juden Isserlein (Izzerlein) aus Klosterneuburg gewandt haben und sich deren Entscheidungen, sowohl Rechtssprüchen als auch gütlichen Vergleichen (minn), unterwerfen wollen, wozu sie sich mit dieser Urkunde verpflichten. Sollte sich einer von ihnen nicht an die Entscheidungen und Urteile halten, verliert dieser alle Rechte auf Ansprüche und Forderungen, die er bis zum Ausstellungstag an den anderen hatte. (Brugger/Wiedl)
Aussteller:Juden Mosche und Chatschim, Söhne Schebleins aus Cilli
Empfänger/Vertragspartner:Graf Hermann von Cilli und Jude Isserlein aus Klosterneuburg
Ort:Cilli

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Digitale Aufnahme

Angaben zu verwandtem Material

Orginale (Existenz, Aufbewahrungsort):Das Original wurde an das Archiv der Republik Slowenien abgetreten.
Veröffentlichungen:Brugger/Wiedl, Regesten zur Geschichte der Juden in Österreich im Mittelalter, Bd. 3, S. 146f., Nr. 1380.

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:Hebräische Beglaubigung der zweiten Ausfertigung:
נחנו חתומי מטה מוד*עיה]![ לכל רואי כתבי** זה שקבלנו עלינו לקיים כל מה שכתוב לעיל בכתיבת הארמי
ר′נ′משה בן ה ′ שבתי זצל
חיים בן הנר** שבתי מצי

'Wir, die unten Unterzeichnenden, tun jedem kund [Verb in Einzahl? Wohl Schreibfehler], der diesen Brief sieht, dass wir auf uns genommen haben, alles zu halten, was
oben in aramäischer Schrift geschrieben steht.
Mosche, Sohn des Wohltäters (oder: geehrten) Herrn Schabtai, das Andenken des
Gerechten zum Segen.
Chaim, Sohn des Wohltäters (oder: geehrten) Herrn Schabtai von "Zil".
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:siehe auch:
AT-OeStA/HHStA UR AUR *12316 Graf Hermann von Cilli und der Jude Isserlein aus Klosterneuburg entscheiden einen Streit zwischen den Brüdern Mosche und Chatschim, Söhne des Juden Scheblein aus Cilli., 1372.06.06 (Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde))
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1402
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5414683
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl