AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Denegata recentiora 390-1 Berlin und Kohn contra Farrenbacher; Bitte um kaiserlichen Befehl wegen einer ausstehenden Wechselschuldforderung, 1764-1766 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Denegata recentiora 390-1
Titel:Berlin und Kohn contra Farrenbacher; Bitte um kaiserlichen Befehl wegen einer ausstehenden Wechselschuldforderung
Entstehungszeitraum:1764 - 1766
Darin:Bericht des kaiserlichen Landgerichts des Burggrafentums Nürnberg, Ansbach 1765 05 29; Appellationsklage der hiesigen Handelsjuden Isaak Löw und Jakob Löw Farrenbacher, Fürth 1765 11 15 (praes. 1765 11 23); Urteil des kaiserlichen Landgerichts des Burggrafentums Nürnberg, 1765 11 23; Bericht des kaiserlichen Landgerichts des Burggrafentums Nürnberg, 1766 12 19

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Mayer Berlin und Löw Kohn, Juden zu Frankfurt, und Consorten
Beklagter/Antragsgegner:Erben von Benjamin Wolf Löw Farrenbacher, hochgräflich-Pücklerischer Hoffaktor zu Fürth, in specie dessen Sohn Löw Wolf Farrenbacher, hochgräflich-Pücklerischer Hoffaktor und Dompropsteilich-Bambergischer Schutzjude zu Fürth
RHR-Agenten:Johann Heinrich Hermann
Gegenstand - zeitgenössische Formulierung:debiti cambialis
Gegenstand - Beschreibung:Mayer Berlin und Löw Kohn und Consorten bitten um einen kaiserlichen Befehl an die Erben von Benjamin Wolf Löw Farrenbacher, in specie dessen Sohn Löw Wolf Farrenbacher um die Begleichung ihrer ausstehenden Schuldforderung zu erhalten. Die eingeforderte Schuld basierte auf dem Gideonischen Wechselkapital, welches sich Benjamin Wolf Löw Farrenbacher angeblich im Auftrag des Grafen von Pückler geliehen hatte. Gemäß einem Urteil des kaiserlichen Landgerichts des Burggrafentums Nürnberg war die Schuld auf dessen Sohn Löw Wolf Farrenbacher übergegangen. Dieser behauptete jedoch, keine regelmäßigen Darlehenszinsen entrichten zu müssen, da es sich nicht um Privatschulden handeln würde. Als Löw Wolf Farrenbacher am 12. November 1765 verstarb, wurde eine Hausdurchsuchung angeordnet, um Belege für die Wechselschuld sicherzustellen. Doch seine Söhne protestierten und verwiesen darauf, dass eine Inventur der väterlichen Hinterlassenschaft gemäß jüdischem Recht nicht stattfinden dürfe, da er nicht nur ein Testament errichtet, sondern auch Vormünder eingesetzt hätte. Nach weiterem Schriftwechsel wurden die Erben von Benjamin Wolf Löw Farrenbacher schließlich zur Zahlung der Schuldforderung zuzüglich Zinsen und Gerichtskosten aufgefordert.
Entscheidungen:Fristgewährung, 1764 03 13 (Abschrift); Verweis auf kaiserlichen Urteil, 1764 07 05 (Entscheidungsvermerk); An das kaiserliche Landgericht des Burggrafentums Nürnberg: Kaiserliches Reskript, 1765 06 17 (Abschrift); An Löw Wolf Farrenbacher: Kaiserliche Aufforderung, die Gerichtskosten zu zahlen, 1765 06 17 (Abschrift)
Bemerkungen:Die Verzeichnungsdaten wurden von Mitarbeitenden des Projekts "Die jüdischen Betreffe des Reichshofrats" zur Verfügung gestellt.

Angaben zu verwandtem Material

Verwandtes Material:RHR, Obere Registratur K. 455
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1796
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5320318
 

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