Angaben zur Identifikation |
| Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Denegata recentiora 386-1 |
| Titel: | Schnattacher contra Sternberg; Bitte um kaiserliches Reskript wegen ausstehender Schuldforderung |
| Entstehungszeitraum: | 1782 - 1790 |
| Entstehungszeitraum, Streudaten: | 1771 - 1779 |
| Darin: | Obligation des Freiherrn Ludwig von Guttenberg gegenüber Samson Selka, Ebern 1772 07 06; Zession der Obligation von Samson Selka an Löw Seligmann Schnattacher, 1775 01 07; Auszug aus dem Ertragsanschlag über das Rittergut Kirchschönbach, 1784 05 09; Vergleich zwischen den Streitparteien, Bamberg 1790 01 04 |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
| Kläger/Antragsteller/Betreff: | Löw Seligmann Schnattacher, kurfürstlich-pfalzbayerischer Hoffaktor zu Fürth |
| Beklagter/Antragsgegner: | Ludwig von Guttenberg Freiherr zu Sternberg, hochfürstlich-Würzburgischer Geheimer Rat und Oberamtmann zu Ebern |
| RHR-Agenten: | Johann Georg Urban, Franz Leopold Schrötter Johann Michael Stubenrauch, Bernhard Samuel Matolay; Johann Ludwig von Alt |
| Gegenstand - zeitgenössische Formulierung: | rescripti puncto debiti |
| Gegenstand - Beschreibung: | Löw Seligmann Schnattacher bittet um ein kaiserliches Reskript an Ludwig von Guttenberg Freiherr zu Sternberg damit dieser seine Schulden in Höhe von insgesamt 11437 Gulden begleiche. Diese Forderung basierte auf einem Darlehen über 7500 Gulden, welches Samson Selka, der markgräflich Ansbach-Bayreuthische Oberlandesrabbiner zu Baiersdorf Ludwig von Guttenberg im Jahr 1772 gewährt hatte. Löw Seligmann Schnattacher behauptete, Samson Selka hätte ihm die darüber ausgestellte Obligation auf sämtliche Güter zediert. Zur Befriedigung seiner Forderung ersuchte er vergeblich beim Hofgericht Würzburg um einen Arrest auf den Kaufschilling des von Ludwig von Guttenberg verkauften Ritterguts Kirchschönbach. Gegen das abschlägige Dekret strengte er ein Appellationsverfahren an. Daraus entwickelte sich eine Auseinandersetzung mit der Reichsritterschaft Franken, welche Besteuerungsansprüche gemäß dem Ius collectandi geltend machte, da das Gut Kirchschönbach vormals dem Kanton Steigerwald inkorporiert gewesen sei. Der Verkaufserlös in Höhe von 100000 Gulden war indes bereits anderweitig verausgabt, weshalb schließlich unter Vermittlung des Reichshofrats ein Vergleich getroffen wurde. |
| Entscheidungen: | Appellation für desert erklärt, 1787 07 23 (Abschrift); Paritionsbefehl, dass Ludwig von Guttenberg die Schulden bezahlen soll, nachdem Löw Seligmann Schnattacher einen Erfülungseid abgelegt hat,1788 12 09 (Abschrift); An Ritterkanton Baunach: Kaiserliches Reskript mit der Anweisung, Löw Seligmann Schnattacher zur Ablegung des Erfüllungseides zuzulassen, 1789 12 24 (Abschrift); An Ludwig von Guttenberg: Kaiserliches Reskript, 1790 01 11 (Abschrift); Aktenarchivierung, 1790 01 25 (Entscheidungsvermerk) |
| Bemerkungen: | Die Verzeichnungsdaten wurden von Mitarbeitenden des Projekts "Die jüdischen Betreffe des Reichshofrats" zur Verfügung gestellt. |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
| Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
| Schutzfristende: | 31.12.1820 |
| Erforderliche Bewilligung: | Keine |
| Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
| Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
| URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5320316 |
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