Angaben zur Identifikation |
| Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Denegata recentiora 373-1 |
| Titel: | Gumperz contra Sachsen-Hildburghausen; Gesuch um Appellation gegen ein Urteil der Regierung zu Sachsen-Hildburghausen |
| Entstehungszeitraum: | 1739 - 1740 |
| Entstehungszeitraum, Streudaten: | 1726 - 1735 |
| Darin: | Exekutorialobligation durch Sophia Albertina Herzogin zu Sachsen-Hildburghausen, 1726 03 20; Gutachten der Juristenfakultät der Universität Jena, 1738 Oktober; Urteil der Regierung von Sachsen-Hildburghausen, 1738 10 29; Gutachten der Juristenfakultät der Universität Leipzig, 1739 März |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
| Kläger/Antragsteller/Betreff: | Sara Gumperz, Witwe von Salomon Levi Gumperz, kaiserlich und königlich-preußischer Hoffaktor und Juden zu Fürth, und ihr Sohn Zacharias Salomon Gumperz |
| Beklagter/Antragsgegner: | Ernst Friedrich Herzog zu Sachsen-Hildburghausen und dessen nachgesetztes Hofkammer-Kollegium |
| RHR-Agenten: | Augustin Lucam |
| Gegenstand - zeitgenössische Formulierung: | Sara Gumperz, Witwe von Salomon Levi Gumperz und ihr Sohn Zacharias Salomon Gumperz suchten Rechtshilfe in einer Klagsache. Im März 1726 hatte Salomon Levi Gumperz im Auftrag von Sophia Albertina Herzogin zu Sachsen-Hildburghausen 2000 Reichstaler an die Kaufleute Gullmann zu Augsburg gezahlt. Hierfür hatte ihm die Herzogin eine Exekutorialobligation ausgestellt, welche eine besondere Hypothek auf das Kammergut Völkershausen beinhaltete und die Vollstreckung der Schuldforderung durch die Reichsgerichte ohne weitere Beweisführung garantierte. Nach Salomons Tod machten dessen Witwe Sara und ihr Sohn Salomon Levi durch ihren Bevollmächtigten Amschel Jakob diese Ansprüche geltend. Doch die Regierung zu Sachsen-Hildburghausen unter Herzog Ernst Friedrich urteilte im Oktober 1738, zum einen die ausstehenden Schulden zuzüglich Zinsen und Prozesskosten zu bezahlen, zum anderen aber die Immission in das Kammergut Völkershausen mit Verweis auf Rechtsgutachten abzulehnen. Gegen dieses Urteil ersuchten die Angehörigen von Salomon Levi Gumperz um ein Appellationsverfahren. Der Reichshofrat bewilligte jedoch lediglich eine erbetene Retradition und vermied eine endgültige Entscheidung. |
| Entscheidungen: | Ksl. Bewilligung der Retraditio, 1739 06 26 (Abschr.) |
| Bemerkungen: | Die Verzeichnungsdaten wurden von Mitarbeitenden des Projekts "Die jüdischen Betreffe des Reichshofrats" zur Verfügung gestellt. |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
| Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
| Schutzfristende: | 31.12.1770 |
| Erforderliche Bewilligung: | Keine |
| Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
| Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
| URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5315478 |
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