AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Denegata recentiora 353-1 Goldschmidt contra Brandenburg-Ansbach sowie Landauer und Löw; Beschwerde gegen angemaßte Zuständigkeit des Brandenburg-Ansbachische Geleitsamt zu Fürth und gegen die Erpressung der Ausstellung eines Wechselbriefs, 1759 (Akt (Sammelakt, Grund

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Denegata recentiora 353-1
Titel:Goldschmidt contra Brandenburg-Ansbach sowie Landauer und Löw; Beschwerde gegen angemaßte Zuständigkeit des Brandenburg-Ansbachische Geleitsamt zu Fürth und gegen die Erpressung der Ausstellung eines Wechselbriefs
Entstehungszeitraum:1759
Entstehungszeitraum, Streudaten:1758
Darin:Briefe von und an Samuel Landau, 1759 01 18 und 05 13 (Abschr.); Auszug aus Protokoll des Brandenburg-Ansbachischen Geleitsamt, 1759 05 14 (Abschr.)

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Nathan Moises Goldschmidt, k.k. Pferdelieferant
Beklagter/Antragsgegner:Brandenburg-Ansbachisches Geleitsamt zu Fürth und die Juden Samuel Landauer von Ellingen und Joseph Löw von Sulzbach
Gegenstand - zeitgenössische Formulierung:incompetentis iurisdictionis deinde extorti cambii
Gegenstand - Beschreibung:Nathan Moises Goldschmidt, k.k. Pferdelieferant, suchte Rechtshilfe in einer strittigen Angelegenheit. Im Jahr 1758 hatte er mit Samuel Landauer von Ellingen und seinem Consorten Joseph Löw von Sulzbach einen Vertrag geschlossen, um Lieferungen von Pferden für den Kaiserhof vorzunehmen. Im Mai 1759 wurde Nathan Moises Goldschmidt im Brandenburg-Ansbachischen Geleitamt zu Fürth von Samuel Landauer wegen einer ausstehenden Schuld in Höhe von 6000 Gulden zur Rede gestellt und trotz eines kaiserlichen Passbriefes dazu genötigt, ihm einen Wechselbrief darüber auszustellen. Gegen diese Erpressung und die angemaßte Zuständigkeit des Geleitsamts beschwerte sich Nathan beim Reichshofrat, welcher das Gesuch jedoch an einen anderen Ort verwies.
Entscheidungen:Abweisung 1759 10 22 (Entscheidungsvermerk)
Bemerkungen:Die Verzeichnungsdaten wurden von Mitarbeitenden des Projekts "Die jüdischen Betreffe des Reichshofrats" zur Verfügung gestellt.
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1789
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5315472
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl