AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Denegata recentiora 6-1 Hygle contra Straßburger; Gesuch um Appellationsverfahren gegen ein Urteil des kaiserlichen Landgerichts des Burggrafentums Nürnberg und Bitte um dessen Nichtigkeitserklärung, 1763-1768 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Denegata recentiora 6-1
Titel:Hygle contra Straßburger; Gesuch um Appellationsverfahren gegen ein Urteil des kaiserlichen Landgerichts des Burggrafentums Nürnberg und Bitte um dessen Nichtigkeitserklärung
Entstehungszeitraum:1763 - 1768
Entstehungszeitraum, Streudaten:1762
Darin:Vertrag der Handelssozietät zwischen Johannes Andreas von Hygle einerseits und Abraham Straßburger, Isaak Salomon Schweizer und Abraham Neuburger andererseits, 1762 04 26 (Abschr.); Vertrag zwischen dem Generalkriegskommissar Johann Graf von Choteck und Johannes Andreas von Hygle, 1762 05 05 (Abschr.); Urteil des ksl. Landgerichts, 1762 07 05 (Abschr.); Urteil des ksl. Landgerichts, 1762 10 16

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Johannes Andreas von Hygle, reichsgräflich Fugger-Babenhäusischer Rat und Oberamtmann zu Kettershausen sowie Obermarschkommissar des Schwäbischen Kreises
Beklagter/Antragsgegner:Abraham Straßburger, Brandenburg-Ansbachischer Schutzjude zu Fürth, und Consorten, sowie das kaiserliche Landgericht des Burggrafentums Nürnberg
RHR-Agenten:Johann Heinrich Hermann, Gotthard Edler von Schwannasini, Abraham Jakob von Oertel
August Wilhelm Jakob Brendel
Gegenstand - zeitgenössische Formulierung:querelae nullitatis
Gegenstand - Beschreibung:Johannes Andreas von Hygle suchte um Rechtshilfe in einer Streitsache an. Das kaiserliche General-Kriegskommissariat zu Wien hatte am 20. April 1762 Johannes Andreas von Hygle mit der Lieferung von insgesamt 600 Remonte-Pferden für das kaiserliche Heer gegen Bezahlung von 54600 Gulden beauftragt. Um die vereinbarte Lieferung binnen fünf Wochen einhalten zu können, schloss von Hygle eine Handelssozietät mit Abraham Straßburger, Brandenburg-Ansbachischer Schutzjude zu Fürth, sowie Isaak Salomon Schweizer und Abraham Neuburger, beide Schutzjuden zu Kleinerdlingen. Gegen eine Vorschusszahlung in Höhe von 14330 Gulden sollten diese 200 Kürassier- und 400 Dragoner-Pferde beschaffen und zum Sammelplatz in der den Grafen von Trauttmansdorff gehörenden Stadt Horšovský Týn (Bischofteinitz) führen. Inzwischen verschlechterte der Generalkriegskommissar Johann Graf von Choteck in einem abgeänderten Vertrag die Zahlungsmodalitäten. Offenbar aufgrund von eigenen Liquiditätsproblemen kamen die drei Juden ihren vertraglichen Verpflichtungen zunächst nicht nach. Sie erklärten nach sechs Wochen gegenüber von Hygle, dass die bestellten 600 Pferde in Ostheim bereit stünden, diese aber nur nach Bezahlung gegen Bargeld absenden oder alternativ unter dem Schutz des Markgrafen von Brandenburg-Ansbach anderweitig verkaufen würden. Daraufhin erwirkte von Hygle mittels einer Supplikation an den Markgrafen von Brandenburg-Ansbach einen Arrest auf die Pferde, während Abraham Straßburger vor dem ksl. Landgericht des Burggrafentums Nürnberg klagte und ein Urteil gegen von Hygle erreichte. Dieser richtete daraufhin ein Gesuch an den ksl. Reichshofrat, den Urteilsspruch des Landgerichts vom 30. Oktober 1762 für nichtig zu erklären sowie die Gegenseite zur Bezahlung der Gerichtskosten anzuweisen. Der Reichshofrat vermied eine definitive Entscheidung in dieser Streitsache und beließ es dabei, von Hygle an das Amt Schwabach zu verweisen und allen Parteien mehrere Fristverlängerungen zu gewähren, um weitere Beweise vorzubringen. Die Überlieferung reißt schließlich ab, auch da von Hygle aufgrund einer schweren Krankheit nicht länger handlungsfähig war.
Entscheidungen:Appellation für desert erklärt 1763 04 21 (Entscheidungsvermerk); Abweisung 1764 09 27; Fristsetzung 1765 12 12; Ans ksl. Landgericht des Burggrafentums Nürnberg: Ksl. Reskript um Bericht, Wien 1767 09 27; Fristsetzung 1768 02 25; Fristgewährung und Aktenarchivierung, 1768 04 25 (Abschr.)
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1798
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5315470
 

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