AT-OeStA/HHStA UR AUR 12209 Die Brüder Wolfgang und Hans Streun erklären, dass sie dem Juden Isserlein, Sohn Arons aus Wien, und dessen Erben 280 Pfund Wiener Pfennig Hauptgut bis zum kommenden Martinstag zurückzahlen sollen., 1371.08.10 (Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA UR AUR 12209
Titel:Die Brüder Wolfgang und Hans Streun erklären, dass sie dem Juden Isserlein, Sohn Arons aus Wien, und dessen Erben 280 Pfund Wiener Pfennig Hauptgut bis zum kommenden Martinstag zurückzahlen sollen.
Entstehungszeitraum:10.08.1371
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Provenienz:Rep. 3;
Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Regest:Die Brüder Wolfgang und Hans Streun und ihre Erben erklären, dass sie dem Juden Isserlein (Izzerlein), Sohn Arons (Aron) aus Wien, und dessen Erben 280 Pfund Wiener Pfennig Hauptgut bis zum kommenden Martinstag (11. 11.) zurückzahlen sollen, die die Juden ihnen geliehen und mit denen diese für sie Güter bei dem Juden David Steuss (Daviden Steuzzen) und der Jüdin Lieblein, [Witwe des] Peltlein aus Wien, denen die Brüder die Güter versetzt hatten, gelöst haben. Bei Zahlungsversäumnis kommen pro Pfund und Woche sechs Pfennig Zinsen hinzu; zudem haben die Aussteller Isserlein und dessen Erben eine Reihe von Gütern versetzt: ihre Burg zu Ulrichskirchen, weiters sechs Pfund Geld, das dort auf behausten Gütern und Weiden liegt, sowie ihre halbe Mühle zu Ulrichskirchen, die Weide zu Parersdorf, den ganzen Getreidezehent zu Ulrichskirchen sowie alle ihre dortigen Weinzehente, gelegen an dem Aychech und an der unteren Wart, sowie ihre Hölzer zu elf Leiten, gelegen zu Wolkersdorf. Burg und Zubehör sind ihr rechtes Eigen, die Zehente und Hölzer sind Lehen von Albrecht [III.], Herzog von Österreich, mit dessen Handen sie sie Isserlein versetzt haben. Zudem haben sie Isserlein all ihr fahrendes Gut verpfändet, ihm die vorgenannten Güter übergeben und ihn an Nutz und Eigen- und Lehensgewer gesetzt. Sollten Isserlein und dessen Erben Hauptgut und Schaden nicht länger borgen wollen, sollen sie ausbezahlt werden; andernfalls sollen sie das Recht haben, die verpfändeten Güter zu verkaufen oder zu versetzen, an wen sie wollen, bis die Schuld bezahlt ist. Sollte die Schuldsumme den Wert der Güter übersteigen, stellen die Schuldner ihren gesamten Besitz in Österreich und anderswo als Sicherheit und setzen sich gemäß Eigen-, Lehens- und Landrecht zu Österreich als Schirm über das Geschäft; weiters versprechen sie, sich nicht an den Hof, an einen Gewaltträger oder an Dritte zu wenden, sondern die Juden in Wiener Pfennig auszubezahlen. (Brugger/Wiedl)
Aussteller:Brüder Wolfgang und Hans Streun
Empfänger/Vertragspartner:Jude Isserlein, Sohn Arons aus Wien
Ort:s.l.
Beschreibstoff:Pergament

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Digitale Aufnahme

Angaben zu verwandtem Material

Veröffentlichungen:Brugger/Wiedl, Regesten zur Geschichte der Juden in Österreich im Mittelalter, Bd. 3, S. 130f., Nr. 1354.
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1401
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5290567
 

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