Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/AdR AAng StUrk UrkR 1Rep |
Titel: | Urkundenreihe 1. Republik |
Entstehungszeitraum: | 1918 - 1938 |
Stufe: | Teilbestand |
Frühere Signaturen: | 01R100/1 |
|
Angaben zum Umfang |
Anzahl: | 1355 |
Archivalienart: | Urkunde |
|
Angaben zum Kontext |
Aktenbildner-/Provenienzname: | Staatsamt des Äußern 1918-1919; Staatsamt für Äußeres 1919-1920; Bundesministerium für Äußeres 1920-1923; Bundeskanzleramt/Auswärtige Angelegenheiten 1923-1938 |
Verwaltungsgeschichte: | Seit der Ausrufung der 1. Republik am 12. November 1918 war nicht mehr der Monarch, sondern der Bundespräsident für die Beglaubigung von Geschäftsträgern und den Abschluss von Staatsverträgen zuständig. Die völkerrechtlichen Regeln über den Abschluss von Staatsverträgen wurden in Form des Völkergewohnheitsrechtes entwickelt, und sind über Art. 9, Abs. 1, Bundes-Verfassungsgesetz auch Bestandteil des Bundesrechtes geworden.
Zum Abschluss bestimmter Kategorien von Staatsverträgen konnte der Bundespräsident die Bundesregierung ermächtigen. Staatsverträge gelangten als Regierungsvorlagen an den Nationalrat und wurden dort wie Gesetzesanträge behandelt. Ein unterzeichneter uind genehmigter Staatsvertrag konnte, musste aber nicht vom Bundespräsidenten ratifiziert werden. Die Ratifikation eines Staatsvertrages mit nachfolgender Hinterlegung der Ratifikationsurkunden stellt völkerrechtlich den entscheidenden Akt des Abschlusses des Staatsvertrages dar. |
Archivierungsgeschichte: | Ursprünglich wurden die Staatsurkunden jeweils nach Unterzeichnung an das Haus-, Hof- und Staatsarchiv abgegeben und dadurch der Bestand begründet. Bis 1987 waren die Staatsurkunden als Fortführung der Allgemeinen Urkundenreihe im Haus-, Hof- und Staatsarchiv auch dort verwahrt. Im Jahr 1988 wurden die Urkunden in das Zentralarchiv übersiedelt und dem Archiv der Republik angeschlossen. |
|
Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Staatsverträge; Ratifikationen; Beglaubigungen; Noten; Memoranden; Protokolle; Abkommen; Verträge; Alternate; Urkunden; Vollmachten; Registrierungszertifikate; Ausfuhren; Bodenschätze; Durchfuhren; Einfuhren; Erdgas; Erdöl; Fremdenverkehr; Friedensverträge; Friedensverträge; Gesundheitswesen; Grenzen; Handel; Industrie; Kriegsgefangene; Kultur; Luftverkehr; Passwesen; Schulwesen; Sicherheitswesen; Steuerangelegenheiten; Umweltschutz; Warenaustausch; Wirtschaft; Zoll |
Ordnung und Klassifikation: | Die im Bestand Staatsurkunden verwahrten Vertragsteile haben die unterschiedlichsten Formen. So liegt der eigentliche Staatsvertrag zumeist als österreichisches Alternat des Abkommens, oftmals in zwei Sprachen, auf. Urkunden erliegen aber auch in Form von Protokollen, Ratifikationen, Vollmachten, Noten und Registrierungszertifikaten.
Protokolle liegen als Verhandlungsprotokolle, aber auch als Übergabeprotokolle ein, wobei diese Übergabeprotokolle beim Austausch der Ratifikationsurkunden angefertigt wurden und die Ratifikationsurkunde des Vertragspartners im Bestand hinterlegt wurde, während die österreichische Ratifikationsurkunde beim Vertragspartner blieb. Vollmachten wurden ausgestellt, wenn der Bundesminister nicht persönlich den Vertrag unterzeichnete. Die im Bestand hinterlegte Vollmacht ist jeweils jene des Vertragspartners, da das österreichische Exemplar bei der Unterzeichnung an den Vertragspartner übergeben wurde. Ein Staatsvertrag konnte aber auch durch einen Notenwechsel abgeschlossen werden, wobei dabei das Original der Note des Vertragsstaates und die Kopie der österreichischen Note beim Bestand verblieb. Zusätzlich mussten Verträge nach völkerrechtlichen Gesichtspunkten vom Völkerbund registriert werden. Diese Registrierungszertifikate wurden, da die Registrierung oft erst Jahrzehnte später erfolgte, den Staatsurkunden angeschlossen.
Es gibt aber auch Sonderformen, wie zum Beispiel beglaubigte Kopien und Ausfertigungen von Verträgen, welche zwischen mehreren Staaten abgeschlossen wurden, und von denen es nur ein Originalexemplar gibt. Als markantestes Beispiel kann der Vetrag von St. Germain vom 10.9.1919 genannt werden. Der Originalvertrag liegt in Paris, Österreich besitzt nur eine beglaubigte Kopie (Alternat).
Die Ablage erfolgt chronologisch nach dem Ausstellungsdatum der jeweiligen Urkunde. |
|
Angaben zur Benutzung |
Zugangsbestimmungen: | Der Bestand ist gemäß Bundesarchivgesetz (BGBl. I/162/1999) in Zusammenhang mit der Benutzerordnung des Österreichischen Staatsarchivs in der jeweils gültigen Fassung zugänglich. |
Findhilfsmittel: | Stückverzeichnis, Datei |
|
Angaben zu verwandtem Material |
Veröffentlichungen: | Fink, Manfred (Hrsg.): Das Archiv der Republik und seine Bestände. Teil 1: Das Archivgut der Ersten Republik und aus der Zeit von 1938 bis 1945. Wien 1993 |
|
|
Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
|
Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1968 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
|
URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5244 |
|
Social Media |
Weiterempfehlen | |
|