AT-OeStA/KA MGA GS B Brünn Brünn, 1903-1918 (Bestand)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/KA MGA GS B Brünn
Titel:Brünn
Entstehungszeitraum:1903 - 1918
Stufe:Bestand

Angaben zum Kontext

Verwaltungsgeschichte:Zwischen 1869 und 1879 amtierte in Brünn das "Brigade-Gericht Nr. 19". Akten aus dieser Zeit sind jedoch keine mehr vorhanden.

1880 erfolgte die Umbenennung in das Garnisonsgericht Brünn (Zirkularverordnung Nr.17 des MVBl. des Heeres 1880). Das Gericht blieb bis Ende Juni 1914 bestehen und war Teil des Militärterritorialkommandos Nr.2. Straffälle der Landwehr wurden im selben Gericht abgehandelt, nach Abschluss aber als Akt des "Landwehrgerichts Brünn" separat abgelegt.

Mit Einführung der MStPO von 1912 im Juli 1914 wurde das Garnisonsgericht Brünn den neuen Regelungen entsprechend aufgeteilt. Im Juli 1914 exisitierten für das gemeinsame Heer in Brünn ein Brigadegericht sowie ein Divisionsgericht. Der Kommandant der 8. Infanterie-Brigade sowie der Kommandant der 4. Infanterietruppendivision (die zuständigen Kommandanten) hatten sich bei Straffällen in ihrem Bereich an diese Gerichte zu wenden. Von beiden Gerichten existieren allerdings keine Akten mehr. Im Zuge der Mobilisierung Ende Juli 1914 dürften sie entsprechend der Vorschriften für das Feldverfahren zusammengelegt und als Feldgericht der 4. Infanteriedivision ins Feld abgegangen sein.

Für die k.k. Landwehr existierte im Juli 1914 nur das Landwehrbrigadegericht Brünn. Es war zuständig für Straftaten von Personen der Landwehr im Wirkungskreis der 25. und 26. Landwehrinfanteriebrigade und der Landesgendarmerie, sofern die Personen in Mähren stationiert und dem Landwehrterritorialbezirk Wien unterstellt waren. Im Gegensatz zu den Gerichten des Heeres blieb das Landwehrbrigadegericht nach Ausbruch des Krieges 1914 bestehen. Im Dezember 1914 wurde laut Erlass des MfLV, Präs Nr. 11790/V.14 sogar zusätzlich eine Landwehrdivisionsgerichts-Expositur in Brünn aufgestellt. Die Zuständigkeit erstreckte sich dabei in "divisionsgerichtlichen Strafsachen" über alle Landwehrangehörige der Markgrafschaft Mähren, sofern der Bereich dem Landwehrterritorialkommando Wien angehörte. Das bis dahin zuständige Landwehrdivisionsgericht in Wien hatte laut dem Erlass sämtliche Akten und Inhaftierte, für die die Expositur zuständig war, nach Brünn abzutreten. Die Akten des "Militäranwalts Wien, Expositur Brünn", welche die Untersuchung für die Landwehrdivisionsgerichtsexpositur führten und die Anklageschrift verfassten, werden im Teilbestand "Militäranwalt" abgelegt.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Ordnung und Klassifikation:Die Akten werden entsprechend ihrer ursprünglichen Ablage in mehreren Teilbeständen abgelegt:

- Der Teilbestand "Garnisonsgericht" umfasst sämtliche, in Brünn abgehandelte und vorhandene Strafakten des gemeinsamen Heeres bis Juli 1914
- Der Teilbestand "Landwehrgericht" umfasst sämtliche, in Brünn abgehandelte und vorhandene Strafakten der Landwehr und Gendarmerie bis Juli 1914
- Der Teilbestand "Landwehrbrigadegericht" umfasst sämtliche, in Brünn abgehandelte und vorhandene Strafakten der Landwehr und Gendarmerie ab Juli 1914 mit einem maximalen Strafmaß von 6 Monaten Arrest
- Der Teilbestand "Landwehrdivisionsgericht" umfasst sämtliche, in Brünn abgehandelte und vorhandene Strafakten der Landwehr und Gendarmerie ab Juli 1914 mit einem Strafmaß ab 6 Monaten Arrest
- Die Teilbestände "Gerichtsoffizier" und "Militäranwalt" umfassen die Untersuchungen der Militärjuristen, auf deren Basis zwischen Juli 1914-1918 eine Anklage oder Einstellung des Verfahrens stattfand. Der Gerichtsoffizier war hierbei für die Bearbeitung der Fälle des Landwehrbrigadegerichts, der Militäranwalt für die Fälle des Landwehrdivisionsgerichts zuständig.
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1948
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4623046
 

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