Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Relationes 116-6 |
Titel: | Mühlhausen, Zeichenmeister des Tuch- und Raschmacherhandwerks contra den Magistrat von Mühlhausen; Bitte um kaiserlichen Befehl für ein dauerhaftes Ausfuhrverbot von unverarbeiteter Wolle |
Entstehungszeitraum: | 1788 |
Entstehungszeitraum, Streudaten: | 1783 - 1787 |
Darin: | Verordnung von 1754 (erneuert 1783), Suppliken der Handwerkszünfte |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Mühlhausen, Zeichenmeister des Tuch- und Raschmacherhandwerks |
Beklagter/Antragsgegner: | Magistrat von Mühlhausen |
Gegenstand - zeitgenössische Formulierung: | die Ausfuhr der Wolle betr. |
Gegenstand - Beschreibung: | Der Magistrat der Reichsstadt Mühlhausen erneuerte 1783 eine Verordnung aus dem Jahr 1754, welcher zufolge die im Mühlhäuser Gebiet fallende Wolle bis Michaelis nicht roh exportiert werden dürfe, sondern in Mühlhausen weiterverarbeitet werden solle. Doch die Metzger, welche ein Viertel des Äußeren Rats ausmachten, forderten die Verkürzung bzw. Aufhebung der Beschränkung, um einfacher Wolle verkaufen zu können. Dagegen beklagten sich die Zeichenmeister des Tuch- und Raschmacherhandwerks, welches lange Zeit blühte, durch das Schafsterben im kalten Winter 1785 derzeit jedoch nahezu still stehen würde. Da es noch immer ein Drittel der Bürgerschaft beschäftige, baten die Zeichenmeister um einen kaiserlichen Befehl an den Magistrat, jegliche Ausfuhr von Schurwolle für immer zu verbieten. |
Entscheidungen: | Dem Wunsch der Kläger kann nicht stattgegeben werden. |
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Angaben zur Benutzung |
Reproduktion vorhanden: | Nicht vorhanden |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1818 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4428590 |
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