AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Relationes 116-6 Mühlhausen, Zeichenmeister des Tuch- und Raschmacherhandwerks contra den Magistrat von Mühlhausen; Bitte um kaiserlichen Befehl für ein dauerhaftes Ausfuhrverbot von unverarbeiteter Wolle, 1788 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Relationes 116-6
Titel:Mühlhausen, Zeichenmeister des Tuch- und Raschmacherhandwerks contra den Magistrat von Mühlhausen; Bitte um kaiserlichen Befehl für ein dauerhaftes Ausfuhrverbot von unverarbeiteter Wolle
Entstehungszeitraum:1788
Entstehungszeitraum, Streudaten:1783 - 1787
Darin:Verordnung von 1754 (erneuert 1783), Suppliken der Handwerkszünfte

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Mühlhausen, Zeichenmeister des Tuch- und Raschmacherhandwerks
Beklagter/Antragsgegner:Magistrat von Mühlhausen
Gegenstand - zeitgenössische Formulierung:die Ausfuhr der Wolle betr.
Gegenstand - Beschreibung:Der Magistrat der Reichsstadt Mühlhausen erneuerte 1783 eine Verordnung aus dem Jahr 1754, welcher zufolge die im Mühlhäuser Gebiet fallende Wolle bis Michaelis nicht roh exportiert werden dürfe, sondern in Mühlhausen weiterverarbeitet werden solle. Doch die Metzger, welche ein Viertel des Äußeren Rats ausmachten, forderten die Verkürzung bzw. Aufhebung der Beschränkung, um einfacher Wolle verkaufen zu können. Dagegen beklagten sich die Zeichenmeister des Tuch- und Raschmacherhandwerks, welches lange Zeit blühte, durch das Schafsterben im kalten Winter 1785 derzeit jedoch nahezu still stehen würde. Da es noch immer ein Drittel der Bürgerschaft beschäftige, baten die Zeichenmeister um einen kaiserlichen Befehl an den Magistrat, jegliche Ausfuhr von Schurwolle für immer zu verbieten.
Entscheidungen:Dem Wunsch der Kläger kann nicht stattgegeben werden.

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1818
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4428590
 

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