Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Relationes 116-1 |
Titel: | Mühlhausen, sämtliche bürgerliche Branntweinbrenner contra den inneren und äußeren Rat von Mühlhausen; Bitte um Aufhebung eines neuen Reglements zur Herstellung und Besteuerung von Branntwein |
Entstehungszeitraum: | 1773 - 1776 |
Entstehungszeitraum, Streudaten: | 1770 - 1772 |
Darin: | Auszug aus dem Rezess 1757, Auszug aus Ratsprotokoll 1772 10 23, 1773 02 12, 1773 03 02, 1773 05 14, 1773 12 17, Verordnung des Magistrats 1759 10 30, Kaiserliche Fristgewährung 1773 01 01, Kaiserlicher Befehl zur Aktenherausgabe 1773 03 23, Kaiserliches Schreiben um Bericht 1773 10 02, Bericht der Reichsstadt Mühlhausen 1774 02 17, Kaiserliche Fristgewährung 1774 02 21 u. 1774 05 02, Attestat des Semneramts 1774 05 13, Verzeichnisse von erhobenen Akzisen 1770–1772 |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Mühlhausen, sämtliche bürgerliche Branntweinbrenner |
Beklagter/Antragsgegner: | Innerer und Äußerer Rat von Mühlhausen |
RHR-Agenten: | Joachim Christoph von Haffner Gottlieb Lyncker |
Gegenstand - Beschreibung: | Bitte um Aufhebung eines neuen Reglements zur Herstellung und Besteuerung von Branntwein: Die Branntweinbrenner klagten 1773 gegen den inneren und äußeren Rat, da dieser das Schrotgeld und die Akzise erhöht sowie weitere Bestimmungen gegen das Schnapsbrennen in Mühlhausen erlassen hatte. Auch die Bestimmung, dass sie nach jedem Brennvorgang den dabei verwendeten Blasenhut zur Kollektur bringen und dort versiegeln lassen sollen, sei bei dem umfangreichen Gebiet der Reichsstadt nicht praktikabel. Aufgrund der erhöhten Steuer sei Mühlhäuser Schnaps und Korn nicht mehr konkurrenzfähig, da ihre Konkurrenten in den umliegenden Städten, v.a. Nordhausen, weit günstigere Bedingungen zum Brennen hätten. Dagegen argumentierte der Rat, dass der Konsum von Branntwein gesundheitsschädlich und auch aufgrund des Roggenmangels einzuschränken sei. Der Rat blieb offenbar bei seiner strengen Haltung. In den folgenden Jahrzehnten scheint das Brennen und Korn in Mühlhausen in der Tat zurückgegangen zu sein. |
Entscheidungen: | Die Appellation ist abzuschlagen und dem Rat der Reichsstadt zu verordnen, das Reglement in einzelnen Punkten abzuändern. |
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Angaben zur Benutzung |
Reproduktion vorhanden: | Nicht vorhanden |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1806 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4428585 |
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