Angaben zur Identifikation |
| Signatur: | AT-OeStA/HHStA RK Maximiliana 8-3-133 |
| Titel: | Bischof Matthias von Seckau berichtet Maximilian, dass er gestern (25. April) einen Befehl "altn datums" unter Maximilians Siegel vom Hauptmann und den Regenten zu Wien erhielt, er solle im Zuge der Rückgabe etlicher Schlösser an Niklas von Liechtenstein zu Murau, welche diesem von weiland König Matthias (Corvinus von Ungarn) abgenommen wurden, dem Liechtensteiner auch das Landgericht "bey der Gobernitzprugkh" bei Knittelfeld samt etlichen Fischweiden und Zinsen zurückgeben. Weil der Bischof urkundlich nachweisen kann, dass ihm weiland Kaiser Friedrich (III.) das Landgericht als Entschädigung gegeben hat, möge es ihm Maximilian lassen oder ihn anderwärtig entschädigen. Wenn Liechtenstein aber glaube, dass ihm der Bischof das Landgericht laut "bericht" (=Frieden von Preßburg 1491) schuldig sei, so möge Maximilian den Liechtenstein auffordern, bei der ungarischen Krone die Erfüllung des Friedensvertrages und der näher genannten, bisher unerfüllten Verschreibungen weiland König Matthias gegenüber den Bischöfen und dem Stift Seckau zu betreiben. Der kürzlich von Maximilian gefällte Entscheid, dass die Geistlichkeit in persönlichen Sachen nicht vor die steirische Landschranne geladen werden darf, wird nicht eingehalten. Wilhelm von Trautmannsdorf und dessen Anhänger schmähen den Bischof und wollten ihn gestern überfallen. Maximilian möge eingreifen, denn sonst müsste der Bischof seine Einwilligung (in den Streitvergleich) zurücknehmen und weiter prozessieren; Maximilian könne sich bei den Bürgern von Graz, dem (steirischen) Vizedom (L. von Ernau) und anderen erkundigen, wenn er der Darstellung des Bischofs nicht glaubt. |
| Entstehungszeitraum: | 26.04.1498 |
| Stufe: | Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde) |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
| Ort: | Graz |
| Sprache: | Deutsch |
| Ansichtsbild: |
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1
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2
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Angaben zum Umfang |
| Umfang: | fol. 175 |
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Angaben zur Benutzung |
| Reproduktion vorhanden: | Digitale Aufnahme |
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Angaben zu verwandtem Material |
| Veröffentlichungen: | RI XIV,2 n. 8575 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
| Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
| Schutzfristende: | 31.12.1528 |
| Erforderliche Bewilligung: | Kein Zugang (Reservatbestand) |
| Physische Benützbarkeit: | Nicht möglich |
| Zugänglichkeit: | Ausgewählte Archivmitarbeiter/-innen |
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URL für diese Verz.-Einheit |
| URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4403279 |
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