AT-OeStA/HHStA RK Maximiliana 8-3-75 Maximilian (=Kammergericht) lädt auf Anrufen des Claus Lorich den Oswald Schönnpüchler oder dessen bevollmächtigten Anwalt für den 30. Tag nach Übergabe dieser Ladung vor. Weil er bisher keiner Ladung Folge leistete, wird er gemäß der Wormser Ordnung (von 1495)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RK Maximiliana 8-3-75
Titel:Maximilian (=Kammergericht) lädt auf Anrufen des Claus Lorich den Oswald Schönnpüchler oder dessen bevollmächtigten Anwalt für den 30. Tag nach Übergabe dieser Ladung vor. Weil er bisher keiner Ladung Folge leistete, wird er gemäß der Wormser Ordnung (von 1495) in die Acht und Aberacht samt "nodtürfftig process und executorial" erkannt werden, falls es ihm nicht gelingt, sein bisheriges Verhalten zu entschuldigen und sich zu "purgirn". Wenn er abermals nicht erscheint, wird ihm auf Anrufen seines Gegners gemäß der Wormser Ordnung in Abwesenheit der Prozess gemacht werden.
Entstehungszeitraum:23.03.1498
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zu Inhalt und Struktur

Ort:Worms
Sprache:Deutsch
Ansichtsbild:
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Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 87-88

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Digitale Aufnahme

Angaben zu verwandtem Material

Veröffentlichungen:RI XIV,2 n. 8529

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:Darunter der Beschluss: Weil das Kammergericht den bisherigen zwei Schreiben (in dieser Sache) nicht gehorchte, ist diesem streng zu befehlen, in der Sache stillzustehen und sie gemäß der Wormser Ordnung an Herzog Georg (von Bayern) zu verweisen, der fürderliches Recht ergehen lassen werde.
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1528
Erforderliche Bewilligung:Kein Zugang (Reservatbestand)
Physische Benützbarkeit:Nicht möglich
Zugänglichkeit:Ausgewählte Archivmitarbeiter/-innen
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4403172
 

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