Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RK Maximiliana 8-3-39 |
Titel: | Maximilian bekundet folgenden Entscheid im Streit zwischen Bischof Matthias von Seckau und Wilhelm von Trautmannsdorf: Der Bischof klagte, dass er entgegen der Freiheit der Geistlichkeit vom weltlichen Gericht in persönlichen Angelegenheiten von Trautmannsdorf wegen einer Geldschuld des verstorbenen Bischof Christophs vor die steirische Landschranne gefordert und so in Unkosten gebracht worden ist. Trautmannsdorf hingegen glaubt, den Bischof entsprechend dem Brauch des Landes Steiermark zu recht vor die Landschranne gezogen zu haben. Maximilian entscheidet, dass ihm Trautmannsdorf den Schuldbrief zu übergeben hat, den Maximilian ebenso aufheben will wie die Pön, in die Trautmannsdorf wegen seines Vorgehens gegen den Bischof verfallen ist, so dass keine Partei der anderen etwas schuldet. |
Entstehungszeitraum: | 13.03.1498 |
Stufe: | Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde) |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Ort: | Innsbruck |
Sprache: | Deutsch |
Ansichtsbild: |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | fol. 44-45 |
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Angaben zur Benutzung |
Reproduktion vorhanden: | Digitale Aufnahme |
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Angaben zu verwandtem Material |
Veröffentlichungen: | RI XIV,2 n. 5977 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1528 |
Erforderliche Bewilligung: | Kein Zugang (Reservatbestand) |
Physische Benützbarkeit: | Nicht möglich |
Zugänglichkeit: | Ausgewählte Archivmitarbeiter/-innen |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4403100 |
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