AT-OeStA/HHStA RK Maximiliana 7-2-24 Maximilian an die Wormser Reichsversammlung: Maximilian hat von Martin von Polheim, seinem Kämmerer und Burggfen zu Steyr, und Hans von Landau, seinem Schatzmeister für den Gemeinen Pfennig, erfahren, dass einige Stände den Pfennig wohl eingehoben, aber nicht a

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RK Maximiliana 7-2-24
Titel:Maximilian an die Wormser Reichsversammlung: Maximilian hat von Martin von Polheim, seinem Kämmerer und Burggfen zu Steyr, und Hans von Landau, seinem Schatzmeister für den Gemeinen Pfennig, erfahren, dass einige Stände den Pfennig wohl eingehoben, aber nicht abgeliefert haben, andere dagegen denselben überhaupt nicht einheben wollen. Maximilian befiehlt daher der Reichsversammlung ihm sofort schriftlich anzuzeigen, um welche Stände es sich handelt. Maximilian hat bei den Herzogen Albrecht und Georg von Bayern erreicht, dass sie bei ihren widerspenstigen Landständen darauf dringen werden, den Gemeinen Pfennig zu bezahlen. Die Reichsversammlung soll beiden Herzogen und deren Landständen schreiben und sie an die Reichsabschiede von Lindau und Worms erinnern und diese Schreiben an Maximilian senden. Maximilian werde dann aufgrund dieser Briefe mit den Herzogen, Landständen etc. verhandeln lassen. Die Landstände der beiden Herzoge haben sich stets an das Beispiel des Pfalzgrafen Philipp bei Rhein und seiner Landstände gehalten. Deshalb muss eine Gesandtschaft zum Pfalzgrafen und zu den Kurfürsten von Köln und Trier gesandt werden, um auch mit diesen zu verhandeln. Wenn die Landstände des Pfalzgrafen und der rheinischen Kurfürsten den Gemeinen Pfennig nicht mehr verweigern, werden auch die Landstände der Herzoge von Bayern nachfolgen.
Entstehungszeitraum:28.06.1497
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zu Inhalt und Struktur

Ort:Füssen
Sprache:Deutsch
Ansichtsbild:
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Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 35-36

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Digitale Aufnahme

Angaben zu verwandtem Material

Veröffentlichungen:RI XIV,2 n. 5039
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1527
Erforderliche Bewilligung:Kein Zugang (Reservatbestand)
Physische Benützbarkeit:Nicht möglich
Zugänglichkeit:Ausgewählte Archivmitarbeiter/-innen
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4395284
 

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