AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 6-1a Österreich contra Hagenau und Ortenau; Bitte um kaiserliche Verfügungen (u.a. Gehorsamsbrief, kaiserliche Kommission) in Auseinandersetzung um Anerkennung der landvögtischen Gewalt, 1613-1631 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 6-1a
Titel:Österreich contra Hagenau und Ortenau; Bitte um kaiserliche Verfügungen (u.a. Gehorsamsbrief, kaiserliche Kommission) in Auseinandersetzung um Anerkennung der landvögtischen Gewalt
Entstehungszeitraum:1613 - 1631
Darin:Urkunden Kaiser Maximilians I., 1494 06 10, fol. 237r-240v; 1504 05 15, fol. 231r-232v; 1504 08 16, 215r-216v; 1510 04 03, fol. 221rv. Urkunde Kaiser Karls V., 1537 09 24, fol. 223rv. Urkunde Kaiser Ferdinands I., 1553 05 12, fol. 225rv. Schreiben Kaiser Ferdinands I. an die Städte der Reichslandvogtei Ortenau, 1558 04 26, fol. 36r-37v. Schreiben Kaiser Maximilians II. an die Städte der Reichslandvogtei Ortenau, 1575 06 10, fol. 38r-41v. Befehl Kaiser Rudolphs II. an die Stadt Hagenau, die Witwen verstorbener Beamter der Reichslandvogtei die Rechte und Privilegien ihrer Ehemänner solange nutznießen zu lassen, wie sie sich nicht erneut verheiraten, 1589 12 11, fol. 75r-76v. Schreiben Kaiser Rudolphs II. zur Einsetzung Erzherzog Maximilians III. als Oberlandvogt der Reichslandvogteien Hagenau und Ortenau 1604 10 14, fol. 198r-204v; fol. 246r-253v, fol. 258r-259v; 1609 03 08, fol. 260r-261v. Beschluß im Streit über die Gegenhuldigung der Städte der Reichslandvogtei Ortenau. Die Gegenhuldigung soll innerhalb von drei Monaten erfolgen. Können sich die Städte dazu nicht entschließen, soll ihnen nach Ablauf der drei Monate eine Frist von zwölf Monaten eingeräumt werden, um beim Kaiser eine Befreiung von der Gegenhuldigung zu erwirken. Gelingt ihnen das nicht, sind sie ohne weitere Verzögerung zur Eidleistung in der Form
verpflichtet, wie ihn auch die Städte der Reichslandvogtei Hagenau ablegen, 1606 01 23, fol. 34r-35v. Schwörbrief des Landvogts der Ortenau Johann Reinhard von Schauenburg, 1606 01 23, fol. 96r-97v. Ladung Schauenburgs durch Schultheiß und Zwölferrat der Stadt Ortenau, 1614 03 01, fol. 98r-101v. Extrakte aus dem Ratsprotokoll der Stadt Offenburg und Schriftstücke zum Verfahren gegen Schauenburg, 1347 12 14 - 1615 01 22, fol. 288r-324v. Darin enthalten: Urkunde König Karls IV., 1347 12 14, fol. 322r-323v. Urkunden Kaiser Maximilians I., 1424 [! =1494] 06 10,fol. 303r-307v; 1514 05 15, fol. 327r-329v. Urkunde Kaiser Karls V., 1530 08 26, fol. 324r-326v. Kommissionsbericht, 1614 12 02, (Orig.) fol. 130r-132v. Beilagen zum Kommissionsbericht vom 2. Dezember 1614, fol. 134r-189v. Darin enthalten: Farbzeichnung der Wappen der zehn Städte der Reichslandvogtei Hagenau, undat., fol. 134r. Reverse Kurfürst Ludwigs IV. von der Pfalz, des Oberlandvogts im Elsaß, 1437 05 02, fol. 154r-155v; 1438 10 27, fol. 156r-157v; 1440 10 19, fol. 158r-159v. Gutachten Erzherzog Maximilians III. über das weitere Vorgehen gegen die Städte der Reichslandvogtei Ortenau. (Einrichtung einer Kommission; Mandat gegen die Städte, die Gegenhuldigung zu leisten und den Königshof in Offenburg freizugeben), 1616 10 25, (Orig.) fol. 391r-393v. Beilagen
zum Gutachten Erzherzog Maximilians III., 1351 06 29 - 1616 04 13, fol. 394r-453v. Darin enthalten: Revers über die Eidleistung der Städte der Reichslandvogtei Ortenau an Bischof Berthold II. und das Hochstift Straßburg, 1351 06 29, fol. 428r-431v. Kaiserlicher Befehle an die Städte der Reichslandvogtei Ortenau, die Gegenhuldigung zu leisten, (Ferdinand II.) 1558 04 26, fol. 437r-439v; (Rudolph II.) 1582 09 30, fol. 444r-445v; 1604 10 14, fol. 446r-447v; 1609 03 08, fol. 449r-451v. Erklärung Kaiser Maximilians II. zum Limburger Vertrag, 1575 06 10, fol. 424r-427v. Gutachten der Vorderösterreichischen Regierung und Kammer zu den Hagenauer (!) Streitigkeiten, 1616 04 13, fol. 394r-423v. Fürbittschreiben der Städte Straßburg, Nürnberg, Frankfurt und Ulm für die Städte der Reichslandvogtei Ortenau, 1620 04 06, (Orig.) fol. 602r-604v. Verzeichnis der Steuerbeträge der Städte der Reichslandvogtei Hagenau, undat., fol. 624r, fol. 642rv, fol. 649rv. Entwurf eines kaiserlichen Zahlungsbefehls für die Reichssteuern, undat., fol. 699r. Entwurf einer kaiserlichen Quittung für geleistete Zahlung der Reichssteuern, undat., fol. 701r.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Österreich, Erzherzog Maximilian III. von; nach dessen Tod: Österreich, Erzherzog Leopold V. von
Beklagter/Antragsgegner:Hagenau, Städte der Reichslandvogtei; Ortenau, Städte der Reichslandvogtei
Gegenstand - Beschreibung:Nach dem Tod Kaiser Rudolphs II. verlangen die Städte der Reichslandvogteien Hagenau und Ortenau, daß Erzherzog Maximilian III., der bereits unter dem verstorbenen Kaiser ihr Oberlandvogt gewesen ist, ihnen vom neuen Kaiser nochmals präsentiert wird. Ohne erneute Präsentation sind sie nicht bereit, seine Autorität anzuerkennen. Um dies zu demonstrieren, behindern sie die landvögtischen Beamten in ihrer Amtsausübung und erlauben sich Eingriffe in die landvögtische Gewalt. Die Rechtsprechung des landvögtischen Hofgerichts kommt zum Erliegen und Steuerzahlungen an die Reichslandvogtei werden eingestellt. Ehg Maximilian III. bittet den Kaiser um eine Bestätigung, daß keine erneute Präsentation notwendig ist. Nach der Gewährung eines entsprechenden Gehorsamsbriefs, bittet Erzherzog Maximilian III. um Einrichtung einer Kommission zu dessen Verkündigung. Die Bischof Philipp Christoph von Speyer und Graf Johann von Hohenzollern-Sigmaringen übertragene Kommission wird außerdem beauftragt, Streitfälle zwischen Bürgerschaft und Magistrat in Hagenau sowie zwischen dem Prälaten von Gengenbach und den drei Städten der Reichslandvogtei Ortenau, Offenburg, Gengenbach und Zell am Hamersbach, zu untersuchen. Der Konflikt setzt sich auch nach dem Tod Erzherzog Maximilians III. und der Berufung Erzherzog Leopolds V. von Österreich
zum neuen Oberlandvogt fort.
Entscheidungen:Kaiserliche Gehorsamsbriefe an die Städte der Reichslandvogtei Ortenau, 1613 03 16, fol. 23r-24v; 1619 10 [.], (Konz.) fol. 538r-539r; 1631 03 18, fol. 712rv. Kaiserlicher Befehl an die Städte der Reichslandvogtei Hagenau, Erzherzog Maximilian III. und dessen Unterbeamten Gehorsam zu leisten. Appellationen an das landvögtische Hofgericht sind wieder zuzulassen. Der Bischof von Speyer und der Graf von Hohenzollern-Sigmaringen sind vom Kaiser abgefertigt worden, um mit den Städten der Reichslandvogtei Hagenau über eine Beilegung des Streits zu verhandeln, 1614 03 08 (korr. aus 1613 12 12), (Konz.) fol. 42r-45v. Kaiserlicher Befehl an die Städte der Reichslandvogtei Ortenau, die Gegenhuldigung zu leisten. Sie sollen für die Schäden, die andere durch ihre Autoritätsanmaßung erlitten haben, aufkommen. Der Bischof von Speyer und der Graf von Hohenzollern-Sigmaringen sind vom Kaiser abgefertigt worden, um mit den Städten der Reichslandvogtei Hagenau über eine Beilegung des Streits zu verhandeln 1614 03 08 (korr. aus 1613 12 12), (Konz.) fol. 46r-48v. Kaiserliche Instruktion für die Verhandlungen des Bischof von Speyer und des Grafen von Hohenzollern-Sigmaringen mit den Städten der Reichslandvogteien, 1614 03 10, (Konz.) fol. 50r-55r. Kaiserlicher Kommissionsauftrag an den Bischof von Speyer und den Graf von Hohenzoller
n-Sigmaringen zur Zustellung des Gehorsamsbriefs an die Städte der Reichslandvogteien, 1614 03 12 (korr. aus 1613 12 12), (Konz.) fol. 56rv. Die Kommission zu fertigen mit den Zusätzen, wie im Schreiben Erzherzog Maximilians enthalten, undat., (Vermerk) fol. 59v. Das Schreiben der Stadt Hagenau an Erzherzog Maximilian III. mit Bitte um Bericht und Gutachten. Eine Kopie anzufertigen, undat., (Vermerk) fol. 65v. Kaiserliche Anweisung an die kaiserlichen Kommissare, in den Verhandlungen die Rechte der Witwen und Erben verstorbener Beamter der Reichslandvogtei zu sichern, 1614 06 23, (Konz.) fol. 70r-71r. Kaiserliches Ansuchen an den Erzherzog Maximilian III. um Stellungnahme zur Bitte der Stadt Hagenau, das Amt des Reichsschultheiß mit einem der Schöffen oder einer Person aus dem Gericht oder Rat zu besetzen, 1614 06 25, (Konz.) fol. 72r-73r. Das eingelegte kaiserliche Schreiben soll umgeschrieben werden, undat., (Vermerk) 77v. Kaiserlicher Befehl an die Stadt Hagenau, dem Dekret Kaiser Rudolphs II. zur Stellung der Witwen landvögtischer Beamter von 1589 Folge zu leisten, 1614 07 24, (Konz.) fol. 78r-79r. Kaiserliches Mandat gegen die Stadt Ortenau (Rückgängigmachung der von der Stadt gegen Beamte der Reichslandvogtei Ortenau vorgenommenen Übergriffe), 1614 08 14, (Konz.) fol. 83r-85v. Das Schreiben des Bischof von
Speyer in Kopie an Erzherzog Maximilian III. zu schicken, undat., (Vermerk) fol. 87v. Die Meinung Erzherzog Maximilians zum Schreiben von Schultheiß, Meister und Rat der Stadt Ortenburg zu hören, undat., (Vermerk) fol. 102v. Kaiserlicher Befehl an die Stadt Hagenau, Georg von Stein zum Reichenstein als Reichsschultheiß anzuerkennen und ungehindert sein Amt ausüben zu lassen, 1614 09 22, (Konz.) fol. 105r-106r. Kaiserlicher Befehl an Stein zum Reichenstein, sein Amt als Reichsschultheiß der Reichslandvogtei Hagenau weiterhin auszuüben, 1614 10 11, (Konz.) 103rv. Ein Schreiben an die Herren Kommissare anzufertigen, wie im Schreiben Erzherzog Leopolds V. angeraten wird, damit es noch mit der Kommission abgeschickt werden kann, undat., (Vermerk) fol. 108v. Dem Auftrag der Kommission hinzuzufügen, wie von Erzherzog Maximilian III. erbeten, undat., (Vermerk) fol. 110v. Erweiterungen des kaiserlichen Kommissionsauftrags an den Bischof von Speyer und den Graf von Hohenzollern-Sigmaringen: Vermittlung in den Streitigkeiten zwischen den städtischen Magistraten und ihren Untertanen, 1614 10 27, (Konz.) fol. 113r-114r. Untersuchung der Beschwerden aus der Ortenauer Bürgerschaft gegen den Magistrat, 1614 11 07, (Konz.) fol. 115r-116r. Der Zusatz wird gemacht, wie von Erzherzog Maximilian III. erbeten, undat., (Vermerk) fol.
120v. Vermittlung in den Streitigkeiten zwischen dem Prälaten in Gengenbach und den Städten der Reichslandvogtei Ortenau, 1614 11 18, (Konz.) fol. 125rv. Kaiserliche Anweisung an die kaiserlichen Kommissare, der Präsentation Erzherzog Maximilians III. als Stellvertreter des Kaisers beizuwohnen und die noch offenen Punkte ihres Kommissionsauftrags zu erfüllen, 1615 02 20, (Konz.) fol. 263r-265r. Kaiserliche Anweisung an die kaiserlichen Kommissare zur gütlichen Beilegung der Streitigkeiten zwischen dem Haus Österreich und den Städten der Reichslandvogtei Ortenau. Ziel ist die Durchführung der Präsentation Erzherzog Maximilians III. Falls die Verhandlungen scheitern, behält sich der Kaiser eine Entscheidung vor, 1615 02 20, (Konz.) fol. 276r-278v. Kaiserliche Anweisung an die kaiserlichen Kommissare, als erstes eine Verständigung mit den Städten der Reichslandvogtei Ortenau über die Leistung der Gegenpflicht herbeizuführen, 1615 02 20, (Konz.) fol. 279r-280v. Kaiserliches Ersuchen an die Städte der Reichslandvogtei Ortenau, Erzherzog Maximilian III. das persönliche Erscheinen bei der Präsentation zu erlassen, 1615 02 20, (Konz.) fol. 281r-282v. Kaiserlicher Befehl an die Städte der Reichslandvogtei Ortenau (Kassation der gegen den Landvogt Johann Reinhard von Schauenburg durch die Sadt Offenburg ergangenen Ladung
; Inhibitionsbefehl), 1615 02 20, (Konz.) fol. 267r-268v. Kaiserliches Ersuchen an die Städte der Reichslandvogtei Hagenau, Erzherzog Maximilian III. das persönliche Erscheinen bei der Präsentation zu erlassen, 1615 02 20, (Konz.) fol. 269r-270v, (korr. Ausfertigung) fol. 271r-272v. Kaiserliches Ersuchen an Erzherzog Maximilian III., sein Gutachten zu den von den Städten der Reichslandvogtei Ortenau vorgelegten Eingaben abzugeben, 1615 03 13, (Konz.) fol. 283r-284v. Mit den weiteren vorgelegten Eingaben der Städte der Reichslandvogtei Ortenau an Erzherzog Maximilian III., 1615 03 13, (Vermerk) fol. 284v. Das Schreiben Erzherzog Maximilians III. den Reichshofrat um baldiges Gutachten, undat., (Vermerk) fol. 348v. Fiat in eventum. Das begehrte Schreiben dem beigelegten Entwurf entsprechend anzufertigen und im Geheimen Rat zu verlesen, undat., (Vermerk) fol. 354v. Kaiserliches Gesuch an die kaiserlichen Kommissare, die vakanten Plätze unter den Vierundzwanzigerherren in der Stadt Hagenau sofort nach vollzogener Präsentation zu besetzen, 1615 06 17, (Konz.) fol. 356rv. Gutachten des Reichshofrats (zur Appellation der Städte Offenburg, Gengenbach und Zell am Hamersbach an den Erzbischof von Mainz), 1615 07 10, fol. 358rv. Erinnerung des Reichshofrats an die geheimen Räte wegen der Appellation der Städte der Reichslan
dvogtei Ortenau an die Reichsstände, 1615 07 14, (Vermerk) fol. 359r. Kaiserlicher Befehl an die Städte der Reichslandvogtei Ortenau, ihre Appellation fallen zu lassen und den Dekreten der kaiserlichen Kommission Gehorsam zu leisten, 1615 07 14, (Konz.) fol. 362r-363r. Die Quittung wie üblich auszustellen, undat., (Vermerk) fol. 365v. Kaiserliches Begleitschreiben zur Übersendung von Quittungen: an Erzherzog Maximilian III.: 1615 11 07, (Konz.) fol. 372r; 1624 03 30, (Konz.) fol. 634rv; 1625 10 18, (Konz.) fol. 655r; 1627 01 27, (Konz.) fol. 670r; 1628 08 10, (Konz.) fol. 686r; 1629 05 21, (Konz.) fol. 694r; an die Oberösterreichische Kammer: 1616 11 14, (Konz.) fol. 462r; 1618 10 28, (Konz.) fol. 469r; 1619 11 27, (Konz.) fol. 548r; 1622 10 08, (Konz.) fol. 638r; 1623 10 08, (Konz.) fol. 645r; 1624 11 20, (Konz.) fol. 659rv. Kaiserlicher Befehle an die Stadt Hagenau (z.T. mutatis mutandis auch an die übrigen Städte der Reichslandvogtei Hagenau), dem Zinsmeister die Reichssteuern der Reichslandvogtei auszuhändigen, 1616 07 24 (korr. aus 1616 04 22, 1615 11 07), (Konz.) fol. 389rv; 1616 11 14, fol. 458r-459v, fol. 460rv; 1617 10 23, (Konz.) fol. 467rv; 1618 10 29, (Konz.) fol. 471rv; 1619 11 09, (Konz.) fol. 546rv; 1620 10 20, (Konz.) fol. 621rv; 1621 11 24, fol. 626rv; 1622 11 26, (Konz.) fol. 639rv; 1623 10 08,
(Konz.) fol. 646rv; 1624 11 20 (korr. aus 1624 10 04), (Konz.) fol. 657r-658v; 1625 10 17, (Konz.) fol. 664rv; 1626 11 28, fol. 691rv; 1629 05 21 (korr. aus 1626 11 28), (Konz.) fol. 696r-697v. Kaiserliche Anweisung an die kaiserlichen Kommissare zur Einrichtung einer Kommission mit der Aufgabe, den Städten der Reichslandvogteien die Neubesetzung des Oberlandvogtamts nach dem Tod Erzherzog Maximilians III. mit Erzherzog Leopold V. zu verkünden, 1619 01 11 (korr. aus 1618 12 15), (Konz.) fol. 495rv. Kaiserliches Ersuchen an die Städte der Reichslandvogteien, Erzherzog Leopold das persönliche Erscheinen zur Präsentation und Eidesleistung zu erlassen und ihrerseits die Gegenhuldigung zu leisten, 1619 01 11 (korr. aus 1618 12 15), (Konz.) fol. 497rv. Entwurf des kaiserlichen Präsentationsschreibens für Erzherzog Leopold V. als Oberlandvogt an die Städte Offenburg, Gengenbach und Zell am Hamersbach, 1619 01 11, fol. 512r-513v; abweichende Entwurfsfassung, 1619 01 11, fol. 514r-515v. An den Erzherzog Leopold V. mit Zustellung des Schreibens vom Bischof von Speyer wegen der "bösen Praktiken" gegen die Stadt Hagenau, 1619 01 29, (Vermerk) fol. 499r. An Erzherzog Leopold V. mit Überschickung der noch fehlenden und korrigierten Kopien der Präsentationsschreibens an die Städte der Reichslandvogtei Ortenau, 1619 03 01,
(Vermerk), fol. 509r. An den Bischof von Speyer mit Überschickung der noch fehlenden und korrigierten Präsentationsschreiben für die Städte der Reichslandvogtei Ortenau, 1619 03 01, (Vermerk) fol. 511r. Notum: Wegen des Inhalts dieser Präsentationsschrift könnten Bedenken gehegt werden, weil sie so formuliert ist, als ob 1613 ein Eid geleistet worden sei. Dies trifft aber nicht zu, undat., (Vermerk) fol. 513v. Konzept des Präsentationsschreibens an die Städte der Reichslandvogtei Hagenau. Nur überschickt, um weiter darüber nachzudenken, undat., (Vermerk) fol. 515v. Weil Hauptmann Stauber dorthin abgefertigt ist, wird der Bote nicht geschickt, undat., (Vermerk) fol. 518ar. Notum: Durch ein Schreiben Kaiser Ferdinands II. am 30. März 1619, undat., (Vermerk) fol. 524v. Kaiserliches Ersuchen an die Städte der Reichslandvogteien, Erzherzog Leopold V. das persönliche Erscheinen zur Präsentation und Eidesleistung zu erlassen, 1619 10 [.], (Konz.) fol. 532r-533r. Kaiserliche Anweisung an den Bischof von Speyer und Johann Friedrich Hund von Saulnheim, den Meister des Johanniterordens, eine Kommission einzurichten, um den Städten der Reichslandvogteien die Ernennung Erzherzog Leopolds V. zu verkünden, 1619 10 [.], (Konz.) fol. 534r-535v. Kaiserliche Vollmacht für den Bischof von Speyer und den Meister des Johanniterordens, die
Präsentation Erzherzog Leopolds V. als Oberlandvogt in der Reichslandvogtei Hagenau vorzunehmen, 1619 10 [.], (Konz.) fol. 536rv. Kaiserliche Präsentation Erzherzog Leopolds V. als Obervogt der Reichslandvogtei Ortenau, 1619 10 [.], (Konz.) fol. 540rv. Entwürfe der kaiserlichen Präsentation Erzherzog Leopolds V. als Obervogt der Reichslandvogtei Hagenau, 1619 10 [.], fol. 542rv, (Konz.) fol. 544r-545v; 1620 01 28, (Konz.) fol. 571r-572v, fol. 573r-574v. Kaiserliches Begleitschreiben an die Oberösterreichische Kammer zur Übersendung der Hagenauer Quittung (Vermerk: Ein gleiches Schreiben auf das 1620. Jahr und Quittung, 1620 10 20.), 1619 11 27, (Konz.) fol. 548r. Kaiserlicher Auftrag an den Bischof von Speyer und den Meister des Johanniterordens, der Präsentation Erzherzog Leopolds V. als Oberlandvogt in der Reichslandvogtei Hagenau als Vertreter des Kaisers beizuwohnen und sie vollziehen zu helfen, 1620 01 28, (Konz.) fol. 575r-576v, (Konz., abweichende Fassung) fol. 579r-575v. Den Entwurf des kaiserlichen Kommissionsauftrags an die kaiserlichen Kommissare zu schicken, undat., (Vermerk) fol. 576v. Kaiserliches Ersuchen an den Bischof von Speyer und den Meister des Johanniterordens, sich vor oder nach der Präsentation mit den Streitigkeiten zwischen der Reichslandvogtei Hagenau und dem Untervogt zu befassen,
1620 01 28, (Konz.) fol. 581r-582v. Kaiserliches Ersuchen an Erzherzog Leopold V., sich vor oder nach seiner Präsentation mit den Streitigkeiten zwischen der Reichslandvogtei Hagenau und dem Untervogt zu befassen, 1620 01 28, fol. 583r-584v. Kaiserliches Ersuchen an Städte der Reichslandvogtei Ortenau, Erzherzog Leopold V. das persönliche Erscheinen zur Präsentation und Eidesleistung zu erlassen, 1620 01 28, (Konz.) fol. 585r-586v. Kaiserlicher Gehorsamsbrief an die Städte der Reichslandvogtei Hagenau, 1620 01 28, (Konz.) fol. 577r-578v. Kaiserliche Präsentation Erzherzog Leopolds V. als Obervogt der Reichslandvogtei Ortenau, 1620 01 28, (Konz.) fol. 587r-588v. Kaiserlicher Befehl an die Städte der Reichslandvogtei Ortenau zur Leistung der Gegenpflicht, 1620 01 28, (Konz.) fol. 589r-590v. Das Schreiben Erzherzog Leopolds V. dem Reichshofrat vom Kaiser übergeben, um ein Gutachten dazu zu erstellen, 1620 08 22, (Vermerk) fol. 620v. Das Schreiben Erzherzog Leopolds V. aufzuheben, weil es bereits geschehen ist, 1620 12 14, (Vermerk) fol. 630v. Die begehrte Quittung und der Befehl werden angefertigt, wie es üblich ist, undat., (Vermerk) fol. 637v. Kaiserliche Quittung für die Steuerzahlung der Städte der Reichslandvogtei Hagenau, 1624 10 04, (Konz.) fol. 653rv; 1627 01 26, (Konz.) fol. 668r-669v. Zu handeln, wie im
Protokoll, 1628 03 28, (Vermerk) fol. 677v. Gutachten des Reichshofrats (Übertragung der Reichslandvogtei Hagenau durch Erzherzog Leopold V. auf Dominicus Vigilius von Spaur), 1628 03 28, fol. 678r-679v. Kaiserliche Bestätigung der Übertragung der Reichslandvogtei Hagenau durch Erzherzog Leopold V. auf Dominicus Vigilius von Spaur, 1628 04 24, (Konz.) fol. 682rv. Kaiserlicher Kommissionsauftrag an Markgraf Wilhelm von Baden-Baden zur Verkündung des Gehorsamsbriefs in der Reichslandvogtei Ortenau und Einforderung der Leistung der Gegenpflicht. Sollten sich aus der Leistung der Gegenpflicht oder anderen Punkten Streitigkeiten ergeben, soll der Markgraf zur Güte verhandel oder ein Austrägalverfahren einleiten, 1631 03 18, fol. 706r-707v. Kaiserlicher Befehl an die Städte der Reichslandvogtei Hagenau, Erzherzog Leopold V. als Oberlandvogt anzuerkennen und ihm die Gegenpflicht zu leisten, 1631 03 18, fol. 708r-711v. Kaiserliches Ersuchen an die Städte der Reichslandvogtei Ortenau, Erzherzog Leopold V. das persönliche Erscheinen zur Präsentation und Eidesleistung zu erlassen, 1631 03 20 (korr. aus 1620 01 28), fol. 713rv.
Umfang:Fol. 1-714
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1661
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

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