AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 4b-33 Hueber contra Ursberg; Bitte um kaiserlichen Zahlungsbefehl nach Verkauf eines Reichslehens, 1618-1620 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 4b-33
Titel:Hueber contra Ursberg; Bitte um kaiserlichen Zahlungsbefehl nach Verkauf eines Reichslehens
Entstehungszeitraum:1618 - 1620

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Hueber, Johann, Sekretär des Reichshofrats
Beklagter/Antragsgegner:Ursberg, Abt Veit Schönheinz
Gegenstand - Beschreibung:Johann Hueber beschuldigt Abt Veit von Ursberg, den vereinbarten Preis von 2.000 Gulden für den Verkauf des Reichslehnsguts in Langenhaslach nicht bezahlen zu wollen, weil Forderungen Dritter in Bezug auf das Reichslehen bestünden. Er bittet den Kaiser um einen Zahlungsbefehl an den Abt. Die Personen, die Forderungen besäßen, sollten an den Kaiser als Lehensgeber verwiesen werden. Als der Abt auf den kaiserlichen Zahlungsbefehl nicht reagiert, bittet Hueber um ein Zahlungsmandat sine clausula gegen ihn mit Ladung zum Erbringen des Gehorsamsnachweises. Nachdem der Abt auch auf eine erneute Kaiserliche Aufforderung nicht reagiert, bittet Hueber nochmals um ein schärferes Schreiben an ihn.
Entscheidungen:Kaiserlicher Befehl an Abt Veit, den vereinbarten Kaufpreis zu bezahlen (stark beschädigt), 1618 05 17, (Konz.) fol. 3r-4r, fol. 5r-6v. Erneuter kaiserlicher Zahlungsbefehl an Abt Veit, 1618 07 04, (Konz.) fol. 9r-10r. Extrakt aus dem Protokoll des Reichshofrats (Bitte um ein schärferes Schreiben an Abt Veit) (stark beschädigt), 1619 02 22, fol. 13r. Kaiserliche Befehle an Abt Veit, Hueber umgehend nach Zustellung des jeweiligen Befehls die 2.000 Gulden zusammen mit den Unkosten und aufgelaufenen Zinsen zu bezahlen, 1619 03 17, (Konz.) fol. 14r; 1620 01 08, (Konz.) fol. 16rv.
Bemerkungen:Starke Schäden durch Schimmelbefall. Restauriert.
Umfang:Fol. 1-17
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1650
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211359
 

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