Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 2-1 |
Titel: | Hamm und Grange contra Diest; Bitte um Durchführung eines Appellationsprozesses in Lehensangelegenheit |
Entstehungszeitraum: | 1696 - 1697 |
Darin: | Notariatsinstrument: 1696 07 03, (Orig.) fol. 2r-3r, fol. 8r-9v. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Hamm und Grange, H. von |
Beklagter/Antragsgegner: | Diest von, Vizekanzler |
RHR-Agenten: | Hamm und Grange: Heunisch, Adam Ignatius (1696) |
Gegenstand - Beschreibung: | H. von Hamm und Grange führt aus, er habe gegen die Entscheidung Kurfürst Friedrichs III. von Brandenburg geklagt, das Lehen seines kinderlosen Vetters Georg von der Kapelle nicht an ihn, sondern an den Vizekanzler von Diest zu vergeben, und habe nachgewiesen, daß er der rechtmäßige Erbe seines Vetters sei. Er beruft sich außerdem auf das Privileg des märkischen Adels, demzufolge ein Lehen nicht an den Lehensherrn zurückfalle, solange noch eine Erbe vorhanden sei, sondern diesem verliehen würde. Trotzdem habe die fürstliche Regierung zu Brandenburg-Kleve-Mark zugunsten Diests geurteilt. Der H. von Hamm und Grange bittet um die Durchführung eines Appellationsprozesses gegen dieses Urteil. |
Entscheidungen: | Die Bescheinigung zur Freigabe der Akten kann gegeben werden, jedoch mit der Maßgabe, daß dadurch der Frage, ob in dieser Sache appelliert werden kann, nicht präjudiziert wird, 1696 07 19, (Vermerk von Konrad von der Recke unterschrieben) fol. 5v. Der Appellationsprozeß wird zugelassen mit einer Fristverlängerung von zwei Monaten, 1696 10 31, (Vermerk) fol. 21v, (Extrakt aus dem Protokoll des Reichshofrats) fol. 23r. |
Umfang: | Fol. 1-24 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1727 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211301 |
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