AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 1-6 Haggenberger contra Heusenstein; Bitte um kaiserliche Verfügungen in einer Pachtangelegenheit, 1621-1642 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 1-6
Titel:Haggenberger contra Heusenstein; Bitte um kaiserliche Verfügungen in einer Pachtangelegenheit
Entstehungszeitraum:1621 - 1642
Darin:Bestätigung des Pachtvertrags durch die Söhne des verstorbenen Graf Johann Georg von Heusenstein, 1618 02 01, (begl. Kop.) fol. 60r-66v, (Extrakt) fol. 73rv, (Extrakt) fol. 29r-30v. Abschrift des Dienstbriefs des Kaiser Matthias für Haggenberger, 1618 08 21, fol. 76rv. Versicherung der Grafen Johann Dislauf und Ott Heinrich von Heusenstein, daß die Bestätigung des Pachtvertrags vom 1. Februar 1618 in ihrem Sinn erfolgte, auch wenn sie nicht persönlich anwesend sein konnten, 1618 08 24, fol. 31r-32v. Schutzbrief Kaiser Ferdinands II. für Haggenberger, 1619 09 13, fol. 75rv, fol. 67r-68v. Vergleich zwischen Haggenberger und den Grafen Georg Christoph und Ott Heinrich von Heusenstein, 1621 01 25, (begl. Kop.) fol. 6r-7v. Aufforderung des Erzbischof von Mainz an die Grafen Georg Christoph und Ott Heinrich von Heusenstein, Stellung zum Vorwurf Haggenbergers zu nehmen, daß Lehenswälder verwüstet worden seien, 1621 02 27, fol. 34rv. Aufstellung Haggenbergers über den ihm entstandenen Schaden, undat., fol. 37r-42v. Verzeichnis der Lehen der Grafen von Heusenstein im Reich, undat., fol. 43rv.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Haggenberger (Hackenberger, Hachenberger), Johann, ehemaliger kaiserlicher Hofkammerdiener, Proviantamtsgegenhändler
Beklagter/Antragsgegner:Heusenstein, Graf Georg Christoph von; Heusenstein, Graf Ott Heinrich von; Brüder, Erben des Grafen Johann Georg von Heusenstein
Gegenstand - Beschreibung:Johann Haggenberger berichtet, er habe von Graf Johann Georg von Heusenstein, dem Vater der Grafen Georg Christoph und Ott Heinrich, gegen Zahlung von 4.000 Gulden Schloß und Dorf Heusenstein für acht Jahre gepachtet. Obwohl der Pachtvertrag von beiden Grafen nach dem Tod ihres Vaters bestätigt worden sei, hätten sie ihn aber bereits nach drei Jahren gekündigt und ihm eine Frist gesetzt, in der er den Besitz räumen solle. Das Pachtgeld hätten sie ihm jedoch nicht zurückgezahlt. Deshalb bittet Haggenberg den Kaiser um einen Inhibitionsbefehl an die Grafen Georg Christoph und Ott Heinrich. Der erbetene Befehl trifft jedoch zu spät ein, um seine Vertreibung zu verhindern. Daraufhin ersucht Haggenberg den Kaiser, die Grafen anzuweisen, die rechtmäßigen und liquiden Schuldforderungen, die er gegen sie habe, zu begleichen und ihn ohne Beeinträchtigungen im Besitz des gepachteten Anwesens bleiben zu lassen. Nach 20 Jahren bittet Haggenberger um Wiederaufnahme der Kommission, da die erste, in deren Verlauf Erzbischof Johann III. von Mainz als Vorsitzender und Graf Georg Christoph verstarben, zu keinem Ergebnis geführt habe. Graf Ott Heinrich begründet die vorzeitige Aufkündigung des Vertrags mit dem schlechten Verhalten Haggenbergers. Er halte die Angelegenheit für erledigt, da beide Parteien bereits vor Einrichtung der
Kommission 1621 einen gütlichen Vergleich eingegangen seien.
Entscheidungen:Kaiserlicher Inhibitionsbefehl an die Grafen Georg Christoph und Ott Heinrich von Heusenstein. Falls sie relevante Einwäne gegen die Einhaltung des Pachtvertrags haben, sollen sie diese dem Kaiser vortragen, 1621 02 18, (Konz.) fol. 70r-71v, fol. 69r, fol. 33rv. Kaiserlicher Auftrag zur Durchführung einer verschlossenen Kommission zu Güte und Recht an den Erzbischof von Mainz, 1621 07 19, fol. 53r-56v, fol. 49r-50v, fol. 36rv. Offenes kaiserliches Patent zur Verhaftung Hans Christoph Franks im gesamten kaiserlichen Herrschaftsgebiet, 1621 10 28, fol. 35rv. Die Eingabe Haggenbergers an den Kommissar zurückzugeben, vor dem er seinen Wunsch vorbringen soll, 1621 11 29, (Vermerk) fol. 51v. Dem Graf von Heusenstein zur Kenntnis zu bringen, was Haggenberger wegen der Wiederaufnahme der Kommission von 1621 vorgebracht hat, 1641 12 03, (Vermerk) fol. 20r. Die Eingabe Haggenbergers mit einer Frist von einem Monat zuzustellen, 1641 12 03, (Vermerk) fol. 23v, fol. 27v. Den Bericht Gräfin Elisabeths von Heusenstein, geb. Gräfin von Salm, zuzustellen, 1642 09 01, (Vermerk) fol. 17v. Haggenberger die Eingabe Graf Ott Heinrichs von Heusenstein zuzustellen, 1642 09 02, (Vermerk) fol. 13v.
Umfang:Fol. 1-78
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1672
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211288
 

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