AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 486-16 Oldenburg und Hofkammer; Gesuche um Ausfertigung der im Gegenzug für ein Rudolf II. gewährtes zinsloses Darlehen in Höhe von 50.000 Tausend Gulden versprochenen Gratialurkunden mit Hinweis auf mögliche negative Folgen für die Auszahlung eines weiteren O

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 486-16
Titel:Oldenburg und Hofkammer; Gesuche um Ausfertigung der im Gegenzug für ein Rudolf II. gewährtes zinsloses Darlehen in Höhe von 50.000 Tausend Gulden versprochenen Gratialurkunden mit Hinweis auf mögliche negative Folgen für die Auszahlung eines weiteren Oldenburger Darlehens in Höhe von 60.000 Gulden
Entstehungszeitraum:1611 - 1616
Frühere Signaturen:Antiqua, Fasz. 515, Nr. 11
Darin:Graf Anton Günther kündigt seinen wegen des vom Kaiser erbetenen Kredits nach Wien entsandten Rat Christoph Pflug an, der in Gnaden- wie auch in Justizsachen "sollicitiren" soll, 1611 09 26 (Ausf.), fol. 2r-3v; Gesuch der Hofkammer um Anweisung an den Reichshofrat, die Ausstellung der von vom Graf begehrten Gratialurkunden, "welcher wegen der Herr Graf ainig unnd allein solich anleehen bewilligt" (fol. 11v), zu veranlassen oder seine Bedenken zu äußern; der Hofkammerdiener Daniel Seger sei bereits zu Abholung von Geldern eines im Herbst 1614 vom Graf erbetenen und erfolgreich verhandelten neuen und noch höheren Darlehens "abgefertigt" worden; der Graf werde das Geld aber gewiss solange zurückhalten, bis er die Urkunden erhalten habe, 1614 12 03 (Ausf.), fol. 11r-12v; dergl. Schreiben der Hofkammer: Graf Anton II. von Oldenburg habe erfolgreich um Mitteilung der Gesuche Graf Anton Günthers um Gratialurkunden gebeten; dieser habe sich daraufhin beschwert, weil seine Gratialsachen "voluntarie iurisdictionis unnd nith fori contentiosi" (fol. 13v) seien, und gegen die Verzögerung in dieser Sache protestiert; eine solche Verzögerung sei nicht ratsam, weil dadurch die Auszahlung der zweiten Hälfte des neuen Darlehens blockiert werden könnte; falls Anton II. auch um derartige Gratialurkunden bitten würde, könnte man von ihm gewiss ebenfalls ein "ergäbiges Darlehen" (fol. 14r) erhalten, 1615 02 25 (Ausf.), fol. 13r-14v; weitere Gesuche der Hofkammer um Ausstellung der von Anton Günther erbetenen Gratialurkunden: 1615 03 26 (Ausf.), fol. 15r-16v; 1615 04 02 (Ausf.), fol. 23r-24v; Gesuch des Oldenburger Gesandten Kaspar Schacher an die Hofkammer, mit Hinweis auf die anstehende Auszahlung der zweiten Hälfte des neuen Darlehens beim Reichshofrat auf die Ausstellung der Gratialurkunden zu drängen, undat. [1615], fol. 17r-18v; weitere Gesuche Schachers um Ausstellung mit Hinweisen darauf, dass die erbetenen Gratialurkunden die Rechte Graf Antons II. nicht schmälern würden (das von Anton Günther erbetene Primogeniturrecht solle nur für dessen Nachkommen gelten) und dass Graf Anton II. Fristen für das Vorbringen konkreter Gründe gegen die Ausstellung bereits habe verstreichen lassen, 1615-1616, fol. 27r-32v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Oldenburg, Graf Anton Günther von; Hofkammer
RHR-Agenten:Stefan Ilgen (1616)
Entscheidungen:Über das Gesuch des Grafen soll ein Votum ad imperatorem angefertigt werden, 1614 10 14 (Verm.), fol. 10v; das Gesuch der Hofkammer von 1614 12 03 soll dem Reichshofrat mit der Mahnung zugestellt werden, das angeforderte Gutachten vorzulegen, 1614 12 04 (Verm.), fol. 12v.
Umfang:Fol. 1-32
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4007186
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl