AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 530-3 Pappenheim contra Pappenheim; Gesuch um Entlassung des Beklagten aus kaiserlicher Haft und Klage auf Zahlung einer Forderung gegen den Beklagten aus zu dessen Gunsten an den Deutschen Orden und weitere Gläubiger geleisteten Bürgschaften, 1594-1611 (Akt (

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 530-3
Titel:Pappenheim contra Pappenheim; Gesuch um Entlassung des Beklagten aus kaiserlicher Haft und Klage auf Zahlung einer Forderung gegen den Beklagten aus zu dessen Gunsten an den Deutschen Orden und weitere Gläubiger geleisteten Bürgschaften
Entstehungszeitraum:1594 - 1611
Frühere Signaturen:Antiqua, Fasz. 560
Darin:Aufstellung von durch Alexander und Wolfgang von Pappenheim für Konrad von Pappenheim übernommenen Bürgschaften zum Erwerb der Lehen der Grafen von Lupfen, fol. 6r-15v; Fürbittschreiben von Ott Heinrich Fugger für die Kläger, undat., fol. 105r-110v; Fürbittschreiben von auf dem Reichstag anwesenden kurmainzischen Räten an Landgraf Georg Ludwig von Leuchtenberg zur Exekution eines von Alexander von Pappenheim am Reichshofrat erwirkten Endurteils, 1603 06 11, fol. 135r-137v; Inventar des Nachlasses von Konrad von Pappenheim, fol. 201r-232v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Pappenheim, Alexander, Veit Ulrich, Veit Hippolyt und Heinrich Burkhard von
Beklagter/Antragsgegner:Pappenheim, Konrad von, später dessen Sohn Maximilian
Entscheidungen:An den Bischof von Augsburg, den Herzog von Württemberg und den Landkomtur des Deutschen Ordens: Befehl, Klägern aus den Einkünften der lupfischen Reichslehen 3.000 Gulden auszuzahlen, 1594 09 10 (Konz.), fol. 44r-45v; an Philipp von Pappenheim: Befehl, seine Verpflichtungen als Mitbürge gegenüber dem Deutschen Orden zu erfüllen, 1600 09 19 (Konz.), fol. 88rv; an Konrad von Pappenheim: Befehl, Alexander von Pappenheim klaglos zu stellen, 1601 03 08 (revidierte Reinschr.), fol. 103r-104v.
Umfang:Fol. 1-348
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1641
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3970463
 

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