AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 437-12 Oberemsische Deichacht contra Ripperda von Beurs; Gesuch um Abweisung einer Appellation gegen die durch das ostfriesische Hofgericht zu Aurich durch Urteile von 1703 12 20 und 1704 12 15 für ungültig erklärte Wahl des Quäkers Berend Warner zum Rentmeist

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 437-12
Titel:Oberemsische Deichacht contra Ripperda von Beurs; Gesuch um Abweisung einer Appellation gegen die durch das ostfriesische Hofgericht zu Aurich durch Urteile von 1703 12 20 und 1704 12 15 für ungültig erklärte Wahl des Quäkers Berend Warner zum Rentmeister der Deichacht sowie um ein Vollstreckungsmandat an das Hofgericht betr. die Neuwahl
Entstehungszeitraum:1705 - 1707
Frühere Signaturen:Antiqua, Fasz. 451, Nr. 12
Darin:Urteile des ostfriesischen Hofgerichts zu Aurich von 1703 12 20, fol. 6rv, und 1704 12 15 (auf der Basis eines Rechtsgutachtens der Rintelner Juristenfakultät), fol. 7rv.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Oberemsische Deichacht, Hauptmann Peter Celos und Kons.
Beklagter/Antragsgegner:Ripperda von Beurs, Peter Hieronymus, und Kons.
RHR-Agenten:Deichacht: Johann Jakob Joannelli (1705)
Entscheidungen:Befehl an den Fürst von Ostfriesland um einen Bericht zur Sache sowie zu dem Umstand, dass in seinem Fürstentum eine im Reich nicht erlaubte Sekte (Quäker) geduldet werde, 1705 03 31 (Konz.), fol. 9r.
Umfang:Fol. 1-42
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1737
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3741885
 

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